Die Zeitschrift “Das Magazin” darf weiterhin behaupten, dass die Homöopathie Bockmist, Scharlatanerie und eine moderne Form des Aberglaubens sei. Die von der Zeitschrift aufgestellte Behauptung, es gäbe keine Studie, in der die Wirksamkeit von Methoden der Homöopathie belegt würde, ist jedoch nach der Auffassung des Presserates unrichtig.

Der Schweizerische Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte hatte sich bei dem Presserat über “Das Magazin” beschwert, weil der Chefredakteur des Blattes, Finn Canonica, sich in einem Editorial sehr pointiert und mit falschen Behauptungen gegen homöopathische Verfahren geäußert hatte. Die Beschwerde des Vereins wurde vom Presserat gutgeheißen.

Finn Canoncia hatte die Homöopathie in seinem Artikel als “Bockmist”, “Aberglauben” und “Scharlatanerie” bezeichnet. Solche Bezeichnungen fallen nach Auffassung des Presserates unter die Kommentarfreiheit und sind für den Leser als wertende Meinung des Autors erkennbar. Sie wurden daher als zulässig eingestuft.

Der Chefredakteur hatte aber auch noch die Behauptung aufgestellt, dass es keine einzige Studie gäbe, die einen Beweis für die Wirksamkeit der Homöopathie liefere. Eine solche Behauptung hält der Presserat sachlich für falsch. Sie fällt nicht mehr unter die Kommentarfreiheit, da sie die Wahrheitspflicht durch falsche Tatsachenbehauptungen verletzt.

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