Homöopathie, Kostenübernahme, Krankenkasse und integrierte Versorgung
Trotz der Einwände seitens der medizinischen Wissenschaft, dass Homöopathie nichts als fauler Zauber oder Placebo-Wirkung sei, wurde bei der Gesundheitsreform 2004 die Homöopathie in den Katalog der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
So berichtete der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte in einer Pressemitteilung, dass schon über 50 Krankenkassen homöopathische Leistungen erstatteten.
Spätestens hier wird dem aufmerksamen Leser aber klar, dass eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse alles andere ist als eine Selbstverständlichkeit…
Die Krankenkassen und die integrierte Versorgung
In der Presseerklärung war unter anderem zu lesen:
Seit dem 1. Mai 2006 übernehmen mehr als 50 Gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie. In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere, zum Teil sehr große Krankenkassen, Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) mit Klassischer Homöopathie mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) abschließen. Für die Mitglieder dieser Kassen bedeutet das die Kostenübernahme der homöopathischen Leistungen bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung “Homöopathie”.
Hoppla! Wenn ich also eine homöopathische Behandlung haben möchte, dann muss ich also als Kassenpatient in einer Krankenkasse versichert sein, die einen IV (integrierte Versorgung) Vertrag mit dem DZVhÄ (Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte) hat.
Damit sind alle Homöopathen ohne ärztliche Zulassung außen vor. Ich darf zwar deren Dienste in Anspruch nehmen; die anfallenden Kosten für Behandlung und Medikation sind aber mein Privatvergnügen und werden von keiner Kasse mit und ohne IV anerkannt und erstattet.
Ok, dann such ich mir halt einen guten Arzt mit den entsprechenden Homöopathie Kenntnissen… Wenn ich den gefunden habe, dann kommt allerdings die nächste kalte Dusche:
Die Krankenkasse mit IV erstattet nur das Beratungsgespräch, nicht aber die Medikation.
Aber auch diese Erstattung ist dezidiert geregelt. Die Webseite von „Krankenkasse Deutschland“ verrät uns auch, wie diese Regelung aussieht:
Die IV-Verträge bieten sowohl Krankenkassen als auch homöopathischen Ärzten neue Gestaltungsspielräume im ansonsten engen Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wichtigster Aspekt des IV-Tarifs mit Homöopathie ist die Übernahme der Kosten für das ärztliche Gespräch, Anamnese genannt. Diese dauert laut Vertrag bei Erwachsenen und Jugendlichen ab dem 13. Lebensjahr mindestens eine Stunde – bei Kindern mindestens 40 Minuten- und kann höchstens einmal im Jahr erstattet werden. Eine mindestens 30minütige Folgeanamnese wird höchstens einmal pro Quartal bezahlt, eine 15minütige Folgeanamnese höchstens zweimal pro Quartal. Eine homöopathische Beratung kann fünfmal pro Quartal auf Kassenkosten stattfinden. Der Versicherte muss keinen Cent aus der eigenen Tasche für die Homöopathie dazu zahlen. Anders sieht es mit homöopathischen Arzneimitteln aus: diese werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Quelle: Krankenkassen.de
Wenn man dieses Bild auf die Schulmedizin überträgt, dann sähe dies für einen Hypertoniker, Diabetes- oder Krebspatienten so aus, dass er trotz monatlicher Beiträge seine Arztbesuche nur einmal im Jahr erstattet bekommt bzw. Nachfolgebehandlungen nur einmal pro Quartal, und dass er alle seine Medikamente selbst zahlt. Für den Rest notwendiger medizinischer Fürsorge darf er selber zahlen oder, wenn das Budget es nicht erlaubt, auf ein kostenloses Wunder hoffen.
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Der finanzielle Anreiz für ein untaugliches System
Bei so viel finanzieller “Unterstützung” von staatlicher Seite für die traditionellen Verfahren der Schulmedizin, bzw. mangelnder bis gar keiner Unterstützung für deren Alternativen, taucht die Frage auf, warum das so ist.
Die offizielle Ideologie ist, dass ja Homöopathie und all die anderen alternativen Heilformen nichts als fauler Budenzauber sind.
Dies ist auch der Grund, warum man sich nicht weiter mit diesem Thema befassen muss, die Sache ist gegessen:
Alle seriösen Übersichtsarbeiten der vergangenen Jahre haben die Vermutung bestätigt, dass sich der Nutzen der Homöopathie nicht belegen lässt. Die Globuli taugen allenfalls für einen Placebo-Effekt: Die Wirkung basiert auf Einbildung.
So der Spiegel im Juli 2010 im Artikel „Tausendmal gerührt“.
Damit ist auch klar, dass alle die “Übersichtsarbeiten”, die zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen sind, nicht als seriös einzustufen sind.
Auch hier wieder das alte Lied: statt Argumente, über die man dann diskutieren kann, werden Diffamierungen und Unterstellungen als Basis einer Beurteilung dessen genommen, was man nicht mag. Damit wäre bewiesen, was bewiesen werden sollte!
Umgekehrt hat es den Anschein, dass der Verzicht, noch weiter über die Wirksamkeit der Homöopathie zu diskutieren, das Ziel hat, nicht weiter über die Wirksamkeit der Schulmedizin zu verhandeln.
Denn deren Wirksamkeit wird ebenso undiskutiert und unkritisch als erwiesen betrachtet wie die Homöopathie als nicht existent.
Da darf doch mal die Frage erlaubt sein: Wenn die Schulmedizin derartig wirksam ist, warum hat sie die Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs und andere Langzeiterkrankungen mit hoher Inzidenz noch nicht in den Griff bekommen?
Man hat ja diese Erkrankungen nicht erst letztes Jahr entdeckt. Nein, man redet schon seit Jahrzehnten darüber. Aber es hat sich trotz aller hyperwirksamer medizinischer Wissenschaft nichts an Häufigkeit und Krankheitsbild bei diesen Erkrankungen geändert.
Wird hier ein untaugliches System mittels gezielter „Subventionierung“ durch Krankenkassen am Leben erhalten? Und ist damit die rudimentäre Abdeckung der Homöopathie durch einige Krankenkassen ein „Zückerli“ für die alternativ denkende Kundschaft?
Immerhin schwören, laut Allensbacher Demoskopie Institut, über 50 Prozent der Bundesbürger auf Homöopathie und „haben bereits zu homöopathischen Mitteln gegriffen. Bedenkt man, dass im Jahr 1970 nur rund 25 Prozent der Deutschen solche Arzneien eingenommen haben, so ist die steigende Akzeptanz offensichtlich.“
Über die Wirksamkeit der Unwirksamkeit
Die Vehemenz mit der die Homöopathie angegangen wird hat im Lauf der Jahrzehnte nichts an Schwungkraft verloren. Soll hier etwa eine Medizinrichtung totgeschrien werden (Scheiterhaufen sind in der Neuzeit verboten), die eine massive Konkurrenz für die etablierte Medizin darstellen, weil sie die Heilung des Patienten als ultimatives Ziel ihrer Bemühungen auf ihre Fahnen geschrieben haben?
Welche anderen Interpretationsmöglichkeiten gibt es angesichts von Studien, die zu beeindruckenden Ergebnissen gekommen sind?
Stellvertretend sei dafür eine Studie erwähnt vom Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie des Medizinischen Zentrums der Charité in Berlin unter der Leitung von Prof. Claudia Witt.
In dieser Studie wurden 4000 Patienten zwei Jahre homöopathisch behandelt. Nach nur 3 Monaten waren die Beschwerden bei allen Erkrankungen zu 40 Prozent gemildert.
Lassen sich diese Phänomene mit den Selbstheilungskräften des Körpers alleine erklären?
Bei einer Wirkungslosigkeit oder Placebo-Wirkung hätte man einen deutlich geringeren Effekt auf die Symptomatik der Erkrankungen erwarten müssen. Acht Jahre nach Studienbeginn wurden die Patienten nochmals befragt. Auch sechs Jahre nach Abschluss der Studie zeigte sich, dass die Lebensqualität der Teilnehmer noch so hoch war wie bei Studienabschluss. Verschlechterungen waren nicht eingetreten. Dieser Effekt war unabhängig davon, ob die Patienten auch nach Studienabschluss noch weiterhin homöopathische Mittel einnahmen oder nicht.
Damit nicht genug: In einer anderen Studie von Prof. Witt wurde die Wirksamkeit der Homöopathie im Vergleich zur Schulmedizin aufs Korn genommen.
Die Studie untersuchte 493 Patienten mit chronischen Erkrankungen. Davon waren 315 Erwachsene und 178 Kinder. Die Schwere der Symptome wurde von Patienten und Ärzten an einer Skala von 0 bis 10 beurteilt. Diese Bewertung wurde am Studienanfang und nach 6 und 12 Monaten vorgenommen. Gleichzeitig wurden die Kosten für die Therapie festgehalten.
Das Ergebnis zeigte eine effektivere Behandlung bei Erwachsenen und Kindern zugleich, im Vergleich mit der konventionellen schulmedizinischen Behandlung. Die Kosten waren für beide Therapievarianten die Gleichen. Die Forscher schlossen daraus, dass Patienten, die sich einer homöopathischen Behandlung unterzogen, bessere Ergebnisse in der Behandlung ihrer Erkrankungen erwarten konnten.
Qelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16036164)
Interessant auch in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Carstens-Stiftung zu dem Spiegel-Artikel im Juli 2010:
“Der SPIEGEL behauptet, es gäbe „nicht den geringsten überzeugenden Beweis dafür, dass homöopathische Kügelchen irgendetwas anderes bewirken als einen Placeboeffekt.“ Diese Aussage ist nachweislich falsch (es sei denn man interpretiert das Wörtchen „überzeugend“ so, dass nichts überzeugend sein kann, was nicht in das Weltbild des Autors passt). Moderne Wirksamkeitsnachweise (im Sinne randomisierter placebokontrollierter Studien) liegen zum Beispiel dafür vor, dass das homöopathische Medikament Galphimia glauca wirksam in der Behandlung des Heuschnupfens ist, dass eine individualisierte homöopathische Behandlung kindlicher Durchfallerkrankungen die Häufigkeit und Schwere der Stühle im Vergleich mit einem Placebo deutlich senken kann, oder dass eine homöopathische Behandlung die Schmerzen von Fibromyalgiepatienten lindert. Deshalb wurde die Homöopathie in die offizielle Leitlinie zur Behandlung von Fibromyalgie aufgenommen.”
Quelle: https://www.psychophysik.com/h-blog/?p=11477
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Und wie geht es nun weiter?
Der wahre Gläubige lässt sich nicht beirren. Die allheilige Mutter Schuldmedizin verhilft zu wahrer Gesundheit nach den Bestimmungen der Pharmaindustrie, die immer nur unser Bestes will… Und wenn es Heilungskonzepte gibt, dann müssen die erst einmal ihre Wirksamkeit detailliert darstellen. Der Rest ist dann nur Verzögerung und/oder Verleumdung.
So wird argumentiert, wie es einem gerade in den eigenen Kram passt: Die Homöopathie ist nichts, weil in den Kügelchen nix drin ist. Die herbale chinesische Medizin, speziell medizinische Pilze, gehören verboten, weil was drin ist, was möglicherweise ebenso heilsam ist wie die Homöopathie. In beiden Fällen hat die Schulmedizin es mit Systemen zu tun, die das verwirklichen, womit sie selbst nur zum Schein hausieren geht: Die vollständige Genesung ihrer Patienten.
Aber ein gesunder Patient ist kein Patient. Und der ist kein (Dauer)Kunde mehr für das Pharmakartell.
Warum also nicht Sorge tragen, dass es ausreichend Dauerkunden gibt, durch ein medizinisches System, das keine Krankheiten heilt, sondern nur verwaltet?
Und für neue Kundschaft kann auch gesorgt werden: Durch die Reglementierung dessen, was als Nahrungsmittel gilt und was nicht, kann man staatlich verordnete Lebensmittel in den Markt drücken, die der Gesundheit abträglich sind oder aber zumindest nicht dem Leitspruch des Hippokrates entsprechen: „Nahrung sei eure Medizin und Medizin eure Nahrung.“ (Codex alimentarius)
War das etwa ein anderer Hippokrates als der, auf den die Schulmediziner (k)einen Eid schwören, aber eben diesen Eid als Dekoration in den Praxen hängen haben. Sind wir schon so weit, dass eine moralische Verpflichtung zur Dekoration verkommen ist?
Unlängst bekam ich eine Mail einer Leserin, die mich auf ein sogenanntes „Pilotprojekt“ für Homöopathie seitens der BEK aufmerksam machte. Nach einigen Recherchen kam ich jedoch zu dem Schluss, dass die BEK ein Pilotprojekt im orthopädischen Bereich zusammen mit dem Reha-Zentrum Lübben durchführt. Dies scheint nicht uninteressant zu sein, hat aber mit Homöopathie erst einmal nichts zu tun.
BEK und Homöopathie sind jedoch nicht unvereinbar, wie die Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beweist.
Denn seit dem 1. Januar 2010 sind die Gmünder Ersatzkasse (GEK) und die BEK fusioniert und bezeichnen sich als Barmer-GEK. Im Rahmen dieser Fusion erwarb die BEK ein „Homöopathie-Paket“, das die GEK im Jahr zuvor als Sondervertrag für homöopathische Versorgung eingeführt hatte.
Auf der Webseite der Barmer-GEK wird dann dieses Paket näher erläutert. Demzufolge bietet die Barmer-GEK in fast allen Regionen Deutschlands diesen Service an. Die Leistungen werden durchgeführt gegen die Vorlage der Versicherungskarte
(siehe: barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Leistungen-Beitraege/Multilexikon_20Leistungen/Alle_20Eintr_C3_A4ge/ )
Eine andere Webseite zeigt im PDF-Format eine komprimierte Darstellung der B-GEK Leistungen.
Hier wird deutlich, dass die Barmer Leistungen nicht ganz so gut zu sein scheinen wie die weiter oben beschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei der Erstanamnese gibt es noch keine gravierenden Unterschiede. In beiden Fällen dauert diese mindestens 1 Stunden und kann nur einmal im Jahr abgerechnet werden. Die Folgeanamnese jedoch dauert bei der B-GEK mindestens 15 Minuten, währen die der GKV auf 30 Minuten angesetzt ist. In beiden Fällen kann die Folgeanamnese nur einmal im Quartal abgerechnet werden. Bei den GKV jedoch sind zwei 15-minütige Folgeanamnesen zusätzlich möglich, die dann auch zweimal im Quartal abrechenbar sind. Bei der B-GEK gibt es als Besonderheit die homöopathische Fallanalyse, die zweimal im Jahr abgerechnet werden kann.
Unter der homöopathischen Fallanalyse versteht die B-GEK folgendes: „Auf Basis von Erstanamnese und Einordnung der Symptome bestimmen die Mediziner die homöopathischen Mittel, die für die individuelle Behandlung am besten geeignet sind.“
Fazit
Wie es den Anschein hat, gibt es für die B-GEK kein „eigentliches“ Pilotprojekt in Sachen Homöopathieleistungen für die Patienten. Die B-GEK hat lediglich ein Leistungspaket von der alten GEK übernommen aufgrund der Fusion im Jahr 2009.
Dieses Paket scheint nicht ganz so gut zu sein wie das der GKV. Aber man kann immerhin sagen, dass die B-GEK nicht vollkommen auf die Homöopathie verzichtet, trotz der Unkenrufe aus der Ecke der Schulmedizin und teilweise auch der Naturwissenschaft, die aufgrund der verdünnten Konzentrationen der eingesetzten Wirkstoffe keinerlei Wirksamkeit erwarten.
Ansonsten gelten die Einschränkungen für die B-GEK-Homöopathie, die auch für die GKV-Homöopathie gelten: Die ärztlichen Leistungen werden im beschriebenen Rahmen von der Kasse getragen. Die homöopathischen Verschreibungen jedoch muss der Patient selber tragen.
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Beitragsbild: pixabay.com – Bru-nO