Kein Treppenlift von der Krankenkassen!
Wie unterschiedlich die Urteile von Gerichten ausfallen können, wenn es sich um die Kostenübernahme für einen Treppenlift handelt, zeigt das Urteil der letzten Instanz, des Bundessozialgerichts (Az: B 3 KR 14/97 R).
Hier gibt das Gericht der gesetzlichen Krankenversicherung Recht, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet sei, die Kosten eines Treppenliftes für einen Versicherten zu übernehmen.
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Beitragsbild: KI generiert