Wer zahlt eigentlich für Naturheilverfahren und Alternativmedizin?
Immer mehr Menschen interessieren sich im Krankheitsfall für Behandlungen mit alternativen medizinischen Methoden oder durch traditionelle Naturheilverfahren. Diese sanfte Art der Medizin sollte trotzdem nicht anstelle der Schulmedizin sondern nur in Zusammenarbeit mit dieser angewandt werden.
Dabei sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Krankenkassen für derartige Behandlungen nicht aufkommen. Kassenpatienten müssen für Alternativmedizin und Naturheilverfahren aus eigener Tasche bezahlen.
Auch Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker werden nicht übernommen. Bis auf einige Ausnahmen wie die BKK Verbund Plus, die sowohl Kosten für anthroposophische Medizin, Akupunktur, Chiropraktik, als auch eine Behandlung für Hömöopathie bezahlt.
Anders dagegen die Versicherten in den privaten Krankenkassen, diese kommen regelmäßig für die Behandlung durch Heilpraktiker auf. Genauso ist es in der Beihilfeverordnung für Beamte geregelt. Darin enthalten sind neben Leistungen für Heilpraktiker, auch die komplette Übernahme für Zahnarztkosten, für ambulante-, stationäre- und Heilbehandlungen im Ausland.
Außerdem übernehmen private Krankenversicherungsträger meistens die kompletten Zahlungen für Sehhilfen oder psychotherapeutische Behandlungen. In beiden Fällen bezahlen Patienten die Rechnung des Heilpraktikers jedoch selber und lassen sich diese dann von ihrer Krankenkasse zurückerstatten.
Dennoch müssen auch gesetzlich Versicherte Krankenkassenpatienten nicht auf alternative medizinische Anwendungen und natürliche Verfahren verzichten. Fast alle dieser Kassen bieten mittlerweile Zusatzversicherungen an. Diese können dabei in einem Paket mit bestimmten Leistungen dazugekauft werden oder als so genanntes Modul, wobei ein medizinischer Bereich genau definiert ist.
Diese Zusatzversicherungen können auch von privat Krankenversicherten abgeschlossen werden, falls die Leistungen im alternativen medizinischen Bereich nicht allen Ansprüchen genügen.
Die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung werden vorher zwischen Patienten und Mediziner ausgehandelt. Ansonsten kommt das von den Heilpraktikerverbänden regelmäßig herausgegebene Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 1985 zum Tragen. Um die Wirtschaftlichkeit derartiger Praxen zu gewährleisten, wird aber oftmals auch nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GÖA) abgerechnet. Deshalb sollten sich Versicherte vorher erkundigen, welche Sätze von den Kassen später tatsächlich übernommen werden.
Da die verschiedenen angebotenen Zusatzversicherungen nicht nur bezüglich der Kosten sondern auch hinsichtlich der enthaltenen Leistungen variieren, lohnt ein Vergleich. Deshalb sollte vorher möglichst genau überlegt werden, welche zusätzlichen Leistungen wirklich notwendig sind.
Hilfe bei der Entscheidung liefern zahlreiche Preisrechner im Internet.
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Beitragsbild: 123rf.com – Alexander Raths