Die Besonderheiten der homöopathischen Arzneimittelprüfung

Allgemein versteht man unter Arzneimittelprüfung die Ermittlung der Wirksamkeit eines Medikaments in zahlreichen Testreihen.

Dabei steht zunächst die Erprobung im Labor auf dem Plan.

Obwohl es mittlerweile eine Reihe von Alternativmethoden gibt, bei denen etwa an Zellkulturen getestet wird, setzt die Pharmabranche weiterhin auf Tierversuche. Die Aussagekraft der oft grausamen Praktiken wird auch von vielen Medizinern bezweifelt.

Da die gewonnenen Ergebnisse nicht einfach auf den Menschen übertragbar sind, schreibt der Gesetzgeber klinische Studien vor. Diese erfolgen entweder an gesunden Freiwilligen gegen Entgelt oder an Kranken, die sich bewusst für das neue Medikament entscheiden. Beide Probandengruppen setzen sich dabei dem Risiko akuter Nebenwirkungen und langfristiger Arzneimittelschäden aus.

Mit dieser Verfahrensweise hat die Homöopathische Arzneimittelprüfung (außer dem Namen) nichts gemeinsam.

Die Testpersonen müssen absolut gesund sein. Denn es geht um die Ermittlung der Symptome, die sich nach der Einnahme des Mittels beim gesunden Menschen zeigen.

Zwar sind viele der Ausgangsstoffe für homöopathische Arzneien giftig. Doch kommen in der Arzneimittelprüfung nur winzige Dosen der Ursubstanz zum Einsatz oder jene Potenzen, die keine chemische Wirkung mehr zeigen.

Die zu prüfende Arznei wird genau nach Vorschrift über einen entsprechenden Zeitraum eingenommen. Die Probanden notieren die Wirkungen des Medikaments, körperliche Symptome und Befindlichkeitsstörungen.

Zudem führen sie Buch über ihre Gemütsverfassung, Ängste, Sorgen, Stimmungsschwankungen usw. Manche Versuchsreihen erfordern sogar ein Traumtagebuch.

Das mag auf Schulmediziner befremdlich wirken. Doch die Homöopathie versteht sich als energetisches Heilverfahren. Die Medikamente entfalten ihre Wirkung bekanntlich auf der Informationsebene.

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Vor allem wenn Sie für den Erhalt der Homöopathie sind, sollten Sie sich unbedingt dazu eintragen, denn die “Politik” und etablierte Medizinerschaft ist bestrebt die Homöopathie zu verbieten und / oder abzuschaffen!

Obwohl das Prinzip der Homöopathie in der Teilchenphysik bereits belegt ist, tut sich die medizinische “Wissenschaft” schwer, energetische Therapien zu verifizieren. Diesen Spagat hatte auch der Gesetzgeber zu bewältigen. Seit 2004 gilt in allen EU-Mitgliedsländern das vereinfachte Zulassungsverfahren. Die entsprechende Richtlinie schreibt für homöopathische Präparate folgenden Aufdruck vor: “Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen”.

Aber das ist auch vollkommen richtig – denn es gibt in der klassischen Homöopathie (im Gegensatz zur Allopathie) nur Mittel für den “kranken Patient in seiner Gesamtheit” und kein Mittel gegen ein Symptom.

Dennoch haben sich in der sogenannten Komplexhomöopathie Mittelmischungen gebildet, die gegen Symptome gegeben werden. Auch in der sogenannten Klinischen Homöopathie wird symptomorientiert behandelt.

Dennoch stammen die Erkenntnisse dazu aus der homöopathischen Einzel-Arzneimittelprüfung.

Die Ergebnisse der Arzneimittelprüfung werden in der Arzneimittellehre (Materia Medica) zusammengetragen. Nachgeschlagen werden können die Symptome im Repertorium.

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Beitragsbild: pixabay.com – WolfBlur