Die Bestrebungen in der Ausweitung der Gentherapie, euphemistisch jetzt „Impfung“ genannt, ziehen weitere Kreise. Denn jetzt sollen auch Kinder bis ins Säuglingsalter „geimpft“ werden. Denn sie brauchen ja angeblich einen Schutz gegen das alles verschlingende, gefährliche SARS-CoV-2.
Wenn man dann das Propagandaministerium verlässt und in die Wirklichkeit schaut, dann sieht es inzwischen so aus:
- Kinder übertragen kaum Coronaviren? Und jetzt? Diese Erkenntnis gab’s bereits im Juli 2020. Aber wie kann dies sein?
- Eine Schulstudie aus Sachsen kam dann auch noch zu sehr vergleichbaren Ergebnissen: Sachsen Schulstudie: keine aktiven Infektionen, Kinder klagen über Isolation und Verlust an Lebensqualität. Wie ist das denn möglich?
Aber um von vornherein keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass auch Kinder zur Zielgruppe der „GMO-Impfungen“ gehören, hatten die Verantwortlichen der Regierung sich ausgedacht, auch für Kinder eine Maskenpflicht anzusetzen und damit auf die „Impfungen“ vorzubereiten. Denn wer eine Maske trägt, der ist gefährdet. Und wer gefährdet ist, der muss geimpft werden – so lautet die Botschaft des Maskentragens für Kinder:
- Studie: So leiden Kinder unter der Corona-Pandemie UND: Das neue “Homeschooling”.
- Zweifel an der Maskenpflicht – Und: Wie Kinder unter der Maske leiden.
- Maskenstudie bei Kindern gibt Grund zur Besorgnis.
Eine nie diskutierte Studie
Diese Arbeit erschien im Mai 2020. Die beteiligten Wissenschaftler stammen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien und Kanada. Und sie untersuchten die Aktivitäten des SARS-CoV-2-Rezeptors, ACE-2-Rezeptors und TMPRSS2 bei Kindern und Erwachsenen bei Rauchern und Patienten mit chronisch-obstruktiver Atemwegserkrankung.
TMPRSS2 – Was ist das?
Es handelt sich hier um eine transmembrane Serinprotease 2 (englisch: transmembrane protease serine subtype 2), also ein Enzym, welches neben dem ACE-2-Rezeptor in/auf den Epithelien der Nasen-, Mund-, Rachen- und der darunterliegenden Schleimhäute befindet. Beide Enzyme lassen sich auch im Blut und anderen Organen finden.
Wir wissen inzwischen, dass die Spike-Proteine von SARS-CoV-2 den ACE-2-Rezeptor benötigen, um in eine Zelle einzudringen, um sich dort zu vermehren. Was praktisch unbekannt ist, das ist die Tatsache, dass das Andocken von SARS-CoV-2 an den ACE-2-Rezeptor nur möglich ist, wenn das Spike-Protein von SARS-CoV-2 zuvor gespalten wird. Hierbei werden die beiden Untereinheiten S1 und S2 „aufgeklappt“ (vergleichbar mit einem Krokodilmaul, welches erst dann zubeißen kann).
Und genau dieses „Aufklappen“ ist die Aufgabe der transmembranen Serinprotease. Oder mit anderen Worten: Ohne diese Protease wäre der ACE-2-Rezeptor nutzlos und eine Infektion der Zelle könnte nicht erfolgen.
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Was heißt das für die Praxis?
Dies heißt erst einmal, dass die einfache Vorstellung von Covid-19 und ACE2 als Basis für eine Infektion vollkommen falsch ist. Die Infektion von Zellen ist deutlich komplizierter als man dies gemeinhin unterstellt.
Es heißt auch weiter, dass die Aktivitäten dieser Enzyme von entscheidender Bedeutung sind, um dem Virus die Hilfestellung zu leisten, die notwendig ist, um in die Zelle vorzudringen. Und hier scheint es gravierende Unterschiede zu geben, womit wir beim Inhalt der zitierten Arbeit wären.
Die Autoren haben hierzu ein „grafisches Abstract“ beigefügt, welches so aussieht:
Bei ihren Untersuchungen konnten sie feststellen, dass 1. die Aktivitäten von ACE2 und Serinprotease im nasalen Bereich deutlich stärker sind als in den oberen Luftwegen und von da aus weiter abnehmen, je tiefer man in die Lunge gelangt.
- beobachteten sie dabei, dass die Aktivität der beiden Enzyme im Nasenbereich bei Kindern signifikant geringer war als bei Erwachsenen. Und in entsprechender Weise war auch die Aktivität der beiden Enzyme in den oberen und unteren Luftwegen bei den Kindern deutlich geringer als bei den Erwachsenen.
- Untersuchungen an PBMC (mononukleären Zellen des peripheren Blutes) haben gezeigt, dass die Aktivitäten der beiden Enzyme hier keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern zu kennen scheint.
Die Autoren bezeichnen ihre Studie als den ersten Bericht, der diese Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern hat feststellen können. Und für die Covid-19-Infektion ist diese Erkenntnis insofern von Bedeutung, da der Vireneintritt nicht über das Blut erfolgt, sondern über die Atemwege, also Nase und Mund. Und hier sind bei Kindern die Aktivitäten von ACE-2-Rezeptoren und Serinprotease so schwach ausgebildet, dass sie keine Infektion der Epithelzellen der Schleimhäute erlauben, was die Immunität der Kinder gegen diese Infektion garantiert.
Eine unerwartete Schützenhilfe …
… kommt von Wikipedia. Hier kann man bei der Beschreibung von TMPRSS2 Folgendes lesen: „Dies könnte auch die Ursache dafür sein, dass Kinder nur selten schwer erkranken, da deren TMPRSS2-Spiegel deutlich geringer als bei alten Menschen ist“.
Dabei bezieht sich der Beitrag auf eine Arbeit[1] aus den USA, die im November 2020 erschien. Die Autoren hatten hier den Einfluss der Serinprotease auf Epithelzellen in den Atemwegen von Mäusen und Menschen unterschiedlichen Alters untersucht. Und auch diese Autoren sahen bei ihren Ergebnissen, sowohl bei Mäusen als auch Menschen, dass die Aktivität der Serinprotease mit zunehmendem Alter anstieg. Man sah hier eine deutliche, positive Korrelation zwischen Konzentrationen von SARS-CoV-2 RNA und der Konzentration von TMPRSS2.
Von daher kamen diese Autoren zu dem Schluss, dass eine entwicklungsbedingte Regulation von TMPRSS2 ein Grund dafür darstellt, dass Kinder und Kleinkinder vor schweren Atemwegsinfektionen geschützt sind.
Fazit
Kinder brauchen weder Masken, noch (a)sozialen Abstand, und schon gar keine „Impfung“. Sie sind vom lieben Gott bereits durch einen raffinierten Mechanismus vor diesen Infektionen geschützt. Durch die schwachen Aktivitäten der beiden Enzyme, ACE2 und Serinprotease, ist den Coronaviren jede Chance genommen worden, die Zellen in den Atemwegen der Kinder zu infizieren und dadurch diese krank werden zu lassen.
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Beitragsbild: 123rf.com – scyther5
Dieser Beitrag wurde am 21.07.2021 erstellt.
Quellen:
[1] JCI – Age-determined expression of priming protease TMPRSS2 and localization of SARS-CoV-2 in lung epithelium
Impfbescheinigung (Ärztliche Impferklärung) Ich, der unterzeichnende Arzt, Name………………………………………………………………………………………………………………………… Adresse……………………………………………………………………………………………………………………… erkläre verbindlich, dass der Impfstoff Genaue Bezeichnung:…………………………………………………………………………………………………… Name des Herstellers:…………………………………………………………………………………………………… als Vorbeugung gegen folgende Erkrankung(en): …………………………………………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………………………………………. gegeben wurde, aus folgenden Inhaltsstoffen besteht: …………………………………………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………………………………………. und dass dieser Impfstoff frei von Verschmutzungen jeglicher Art ist. Diesen Impfstoff verabreichte ich heute an: Name des zu Impfenden: ……………………………………………………………………………………………… PLZ, Wohnort:……………………………………………………………………………………………………………… Geburtsdatum/-ort: ……………………………………………………………………………………………………… Zum Zeitpunkt der Impfung war der zu Impfende gesund, wovon ich mich durch eine ausführliche Untersuchung überzeugt habe. Ich versichere, dass er vor der Impfung keinerlei Krämpfe oder sonstigen neurologischen Störungen oder Allergien hatte. Ich versichere, dass der verabreichte Impfstoff völlig ungefährlich für das Leben und die Gesundheit des Geimpften ist und keine direkten oder indirekten Schäden oder Folgekrankheiten verursachen wird, wie beispielsweise Lähmungen, Gehirnschäden, Blindheit, Tuberkulose, Krebs an der Impfstelle oder anderen Orten, Nierenschäden, Leberentzündungen, Diabetes, usw. mit oder ohne Todesfolge. Ich versichere weiter, dass der verabreichte Impfstoff ……. Jahre lang die Krankheit verhütet, gegen die er gegeben wird. Sollte die Krankheit, gegen die geimpft wurde, dennoch in dieser Zeit auftreten, so werde ich freiwillig und ohne vorigen gerichtlichen Prozess vollumfänglich für den entstandenen Schaden aufkommen. Wenn irgendein physischer oder psychischer Schaden durch die heutige Impfung entsteht, verpflichte ich mich, dem Opfer oder dessen Familie oder Angehörigen ebenfalls ohne jegliche Verzögerung oder Anrufung eines Gerichts, vollumfänglich für den Schaden aufzukommen. Vor der Impfung wurde der zu Impfende oder dessen Verantwortliche wie Eltern, Vormund usw. genauestens über die Zusammensetzung des Impfstoffes, alle möglichen Nebenwirkungen und unter Aushändigung des zum Impfstoffe gehörenden Beipackzettels informiert. …………………………………….., ………………………………….. Ort Datum …………………………………………………………………………………………………………………………….. Name und rechtsverbindliche Unterschrift des Arztes (Stempel)