Verbraucher sollen besser über Produkte mit Nanotechnologie aufgeklärt werden. Das fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Viele Artikel enthalten bereits die winzig kleinen Nanoteilchen. Die Palette reicht von Wandfarben über Tierpflegemittel bis hin zu Zahnpasta. Eine gesetzliche Regelung, die eine Kennzeichnung der unter Umständen gesundheitsschädigenden Produkte vorsieht, gibt es bislang nicht. Der Verbraucher hat daher oft keine Möglichkeit zu erkennen, welches Produkt mit Hilfe von Nanotechnologie hergestellt worden ist.
Datenbank für Nanoartikel
Abhilfe schaffen soll nun eine Datenbank, in der die Umweltorganisation die umstrittenen Nanoartikel auflistet. Rund 200 Produkte sind in dem Angebot zusammengefasst. Der Verbraucher müsse die Möglichkeit haben, sich für oder gegen Nanoartikel zu entscheiden, sagt BUND-Nanoexperte Jurek Vengels. Die Risiken würden von der Industrie unterschlagen. Die Datenbank wird laufend ergänzt. Verbraucher sind aufgerufen, Nanoprodukte zu melden, die noch nicht in der Datenbank enthalten sind.
BUND fordert Kennzeichnungspflicht für alle Nanoprodukte
Ab 2013 müssen Kosmetika, die mit Nanoteilchen hergestellt sind, gekennzeichnet werden. Das hat die Europäische Union beschlossen. Andere Artikel sind von der Regelung allerdings nicht betroffen. Nach Auffassung des BUND müsste die Bundesregierung aktiv werden und auf nationaler Ebene eine Kennzeichnungspflicht einführen. Auch ein Nano-Produktregister wäre laut BUND Sache der Regierung.
Die BUND-Nanodatenbank finden Sie im Internet unter: http://bund.net/nanodatenbank
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[…] Mineralische Lichtschutzfilter (Zinkoxid oder Titandioxid) in den Sonnencremes bestehen aus winzig kleinen Pigmenten, die sich wie ein schützender Film auf die Haut Ihres Kindes legen. Die Pigmente reflektieren das Sonnenlicht, so dass dieses nicht in die Haut eindringen kann. Teilweise handelt es sich bei diesen mineralischen UV-Filtern um Nanopartikel, die ich generell mit Skepsis betrachtet werden und deren Wirkung auf unseren Organismus bisher kaum erforscht ist. Im Gegenteil: Forscher aus Bristol konnten belegen, dass Nanateilchen sogar das Erbgut schädigen können. Der BUND forderte bereits 2010, eine Kennzeichnungspflicht für Nanoprodukte. […]
[…] BUND veröffentlicht Datenbank mit Nano-Produkten […]
[…] Der Vorteil von Nanopartikeln: sie haben die Fähigkeit, selbst unüberwindlich scheinende Hindernisse wie die Blut-Hirnschranke zu knacken. Genau da aber sehen Kritiker auch ihre Unberechenbarkeit und Gefährlichkeit. Trotzdem sind Produkte mit Nanopartikeln nicht kennzeichnungspflichtig. Deshalb veröffentlichte der BUND e.V. auch bereits eine Datenbank (mehr Informationen dazu hier in meinem Artikel: BUND veröffentlicht Datenbank mit Nano-Produkten). […]