In vielen Ländern schreitet die Entkriminalisierung von Cannabis voran. Immer mehr Studien bestätigen die medizinische Wirkung der Pflanze. Dennoch setzt sich die Pflanze, beziehungsweise deren Wirkstoffe nicht wirklich durch, obwohl “medizinisches Cannabis” in Deutschland seit 2017 “legal” ist. Vor allem auch für Krebspatienten ist Cannabis sehr interessant. Und genau darum geht es im folgenden Beitrag.

Im Jahr 2019 machte in Großbritannien der Fall eines 81-jährigen Schlagzeilen. Der Mann war seit Jahren an Lungenkrebs erkrankt und nahm gerade einmal 2 Monate vor einem Kontrolltermin CBD-Öl.  Das “Wunder”: im CT zeigte sich ein Rückgang des Tumors.

Das Interessante dabei: Chemotherapie und Bestrahlung hatte der Patient abgelehnt. Veränderungen im Lebensstil hatte der Mann auch nicht vorgenommen, sodass andere Einfluss-Faktoren nicht als Wirk-Mechanismus infrage gekommen sein könnten.

Die Daily Mail dokumentierte die Geschichte, inklusive der dazugehörigen CT-Bilder. Dieser Einzelfall kann natürlich keine wissenschaftliche Aussage untermauern. Doch schon in einer Studie der Zeitschrift Nature Reviews-Cancer von 2003 wurde bekannt gegeben, dass ein Wirkstoff im Cannabis das Wachstum von Krebszellen verhindern bzw. behindern kann.

Anzeichen für diese Wirkung wurden schon in den 70er Jahren entdeckt – doch irgendwie ist diese Entdeckung auch bis heute noch nicht so publik geworden.

Im Zuge der Gesetzes-Novelle zur medizinischen Anwendung  von Cannabis bekam die Diskussion zwar neuen Schwung, rief aber auch die Gegner auf den Plan. Nachdem die Neuregelung im März 2017 in Kraft getreten war, forderten Krankenkassenvertreter plötzlich mehr Nachweise über die Wirksamkeit.

Könnten diese nicht erbracht werden, müssten die Kassen auch die Kosten für die Cannabis-Therapie nicht übernehmen. Dass solche Belege längst auf dem Tisch liegen, ignorieren die Kostenträger. Nichts Neues also…

Endogene Cannabinoide braucht jeder Körper

Endogene Cannabinoide produziert der Körper innerhalb des sogenannten “Endocannabinoid-Systems“ im Nerven-System. Die menschlichen Cannabinoide sind denen der Hanfpflanze sehr ähnlich. Wenn im Körper ein Mangel an endogenen Cannabinoiden herrscht, können verschiedene Krankheiten entstehen. Dazu zählen nicht nur Verlegenheits-Diagnosen wie das Reizdarm-Syndrom, sondern auch Migräne, Fibromyalgie sowie diverse neurologische Erkrankungen.

Langsam wird klar, dass hier enorme Chancen schlummern, wie die durch Endocannabinoid-Mangel verursachten Krankheiten behandelt werden können. Die Medikation von Hanf-Präparaten könnte das Defizit ausgleichen. Umfangreiche Forschungen sind erforderlich, um die Dosierungen und Kombinationen der 58 verschiedenen pflanzlichen Cannabinoide zu ermitteln. Sinnvoll erscheint auch die Bestimmung der Wirksamkeit der 400 anderen Wirkstoffe im Hanf.

Einstweilen raten Wissenschaftler allerdings davon ab, bei schweren Erkrankungen zur Selbst-Medikation zu greifen. Hingegen gibt es mehrere Möglichkeiten, die Produktion von Cannabinoiden anzukurbeln oder deren Wirksamkeit zu steigern. Zu nennen sind hier die optimale Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren (Fisch, Walnussöl, Speisehanföl), Sport, Entspannungsübungen, Heilfasten, Coffein und Kryotherapie. Auch sollten Umwelt-Chemikalien nach Kräften gemieden werden (Pestizide, Kunststoffweichmacher und ähnliches).

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Die „Nebenwirkung“ von Cannabis

In den Studien aus Madrid von Manuel Guzmán wurde heraus gefunden, dass die aktiven Bestandteile des Cannabis das Wachstum von Krebszellen unterdrücken und sogar abtöten können. Zudem unterbinden sie das Wachstum von Blutgefäßen in den Tumoren, was wiederum deren Versorgung verschlechtert. Diese Gefäßneubildung wird auch “Angiogenese” genannt – und die spielt im Krebsgeschehen eine bedeutende Rolle. In meinem Beitrag: Angiogenese, oder: Wie esse ich gegen Krebs? gehe ich ausführlicher darauf ein.

Bei Cannabis scheint es so zu sein, dass das Wachstum gestoppt wird, indem die aktiven Komponenten so genannte “Schlüsselpositionen” zwischen den Übertragungswegen der Zellen bilden und dann die Verbindung zu Krebszellen auflösen.

Inzwischen ist über die Wirkung der Hanfverbindungen mehr bekannt. Die Hemmung der interzellularen Kommunikation sorgt offensichtlich dafür, dass die bösartigen Zellen empfindlicher für die Strahlen-Therapie werden. Die Reparatur-Mechanismen der DNA in den Krebszellen versagen ihren Dienst, wenn THC an die Cannabionoid-Rezeptoren in den Zell-Membranen bindet. THC (Delta-9-THC, Tetrahydrocannabinol) ist zwar der berauschende Inhaltsstoff der Hanfpflanze, doch wird für die Krebsbehandlung nur sehr wenig davon benötigt. Diese Schlussfolgerungen zieht Prof. Dr. Wai Liu, der den Effekt an Zellkulturen von Gliomen (Hirntumore) aus Mäusen entdeckte: The Combination of Cannabidiol and ?9-Tetrahydrocannabinol Enhances the Anticancer Effects of Radiation in an Orthotopic Murine Glioma Model.

Cannabis als natürlicher Wachstumshemmer bei Krebs

Nach Dr. Ethan Russo kann das Cannabis somit eine natürliche Funktion als Wachstumshemmer einnehmen, der den entarteten Krebszellen normalerweise fehlt. THC kann somit Gliome, Melanome und andere Zelltypen zum Zurückdrängen. Zudem sendet er Signale an das Gehirn, welche bewirken, dass die Tumorzellen nicht mehr mit Blut versorgt werden. Cannabis beziehungsweise einige der daraus extrahierten Stoffe könnten somit sehr wirksame Krebs-Bekämpfungsmittel sein, da es zudem vom Körper gut vertragen wird und nicht die bekannten Nebenwirkungen der chemischen Therapien aufweisen.

So wiesen Forscher in Labor-Versuchen nach, dass Delta-9-THC die Zellen von Leber-Tumoren (hepatozelluläres Karzinom) abschwächte und auch zum Absterben brachte. In dem pharmakologischen Mechanismus waren molekulare Strukturen beteiligt, die nicht nur bei Leberkrebszellen, sondern auch bei Zellen des nicht-kleinzelligen Lungenkrebses und des Brustkrebses vorkommen. Dass Delta-9-THC auch hier wirksam ist, darf alleine aufgrund dieser Studie unterstellt werden. Übertrieben ist diese Aussage nicht, denn bereits seit 1974 belegten Forscher im Medical College in Virginia eine Verlangsamung des Wachstums von Lungenkrebs, Leukämie und Brustkrebs durch Delta-9-THC bei Mäusen.

Einer spanischen Studie kann THC in Krebszellen Autophagie auslösen. Diesen „Zellselbstmord“ dokumentierten Forscher an zwei Patienten mit Hirn-Tumoren, in die direkt ein Präparat mit THC injiziert wurde (intrakranielle Injektion): Cannabinoid action induces autophagy-mediated cell death through stimulation of ER stress in human glioma cells.

Im Maus-Modell erwies sich auch der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) als Mittel gegen Tumore. CBD konnte Zellen des Östrogen-Rezeptor-positiven und -negativen Brustkrebses abtöten. Daneben reduzierte CBD die Ablösung und Ausbreitung der Zellen beim metastasierenden Brustkrebs. Eine andere Studie zeigt, dass CBD die Wirksamkeit von Chemotherapien gegen Gliome erhöht, allerdings ohne zusätzlichen Schaden für gesunde Zellen zu verursachen. Das Chemotherapeutikum Temozolomid wirkt besser, wenn CBD und Delta-9-THC zusätzlich und gemeinsam gegeben werden.

Die Erkenntnisse wurden lange unterdrückt – und die Anwendung wird immer noch behindert!

Besonders ironisch ist die Tatsache, dass die Studie von 1974 durch die amerikanische Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben wurde, um die schädliche Wirkung von Cannabis auf das Immunsystem beweisen zu können.

Im selben Jahr berichtete lediglich die Washington Post über diese Studie, doch großes Aufsehen schien die Meldung nicht zu machen. Erst 2001 erschien ein sehr fundierter Artikel in einer texanischen Zeitung – doch auch da gab es kein Aufsehen in den Medien.

Die o.g. Studie aus Madrid von 2003 bekam bisher ebenfalls kaum Beachtung. Anscheinend wollen die Medien ungern, dass Marihuana in der Öffentlichkeit als etwas Positives dargestellt wird. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Droge. Eine Legalisierung und die damit verbundenen Gefahren sind vor allem der “Wirtschaftselite” wohl zu hoch. Denn auf “legale” Rauschmittel wie Alkohol und Zigaretten werden schließlich Steuern erhoben, die für Einnahmen sorgen. In diesem Zusammenhang erinnere ich mal an die Zustände in den USA bezügliche der Opioide, die dort wie bunte Bonbons verschrieben werden. Und die Nebenwirkungen sind beträchtlich!

Hinter den Bestrebungen, Cannabis als offizielles Medikament zu verhindern, steckt sicher auch die Pharma-Industrie. Am 13. Juni 2016 berichtete die Washington Post über einen Vorgang, aus dem dies eindeutig hervorgeht. Als die Drug Inforcement Agency (DEA) in den USA die Cannabis-Verschreibung zu erleichtern erwog, kam Protest von einem Pharma-Unternehmen. Nach Darstellung des Blattes arbeitete der Arzneimittelhersteller gerade an der Entwicklung synthetischer Cannabis-Derivate, die ein Konkurrenz-Produkt zu Marihuana gewesen wären.

Geradezu seltsam mutet es an, dass die US-Regierung die Wirkung von Cannabis gegen Krebs anerkennt, aber bisher nicht für die Behandlung der Krankheit zugelassen hat. Dies verlautbart das National Cancer Institute (NCI), das dem Gesundheitsministerium angehört. Die Belege dafür sind zu eindeutig, um weiterhin verschwiegen werden zu können. Nicht nur auf der Website des NCI taucht das Eingeständnis auf, sondern auch in Interviews halten sich deren Vertreter mit der Meinung nicht mehr zurück. Warum das Naturheilmittel nicht für diese Indikation zugänglich gemacht wird, erfahren die Menschen nichts.

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Krankenkassen könnten auch profitieren

Es stellt sich natürlich eine wichtige Frage: Wer kauft denn der Pharma-Industrie noch teure Medikamente ab, wenn es so einfach gehen könnte? Die Krankenkassen, die sich immer noch sträuben, könnten hingegen auch finanziell profitieren. Die geschätzten Behandlungskosten von 550 € pro Monat sind im Vergleich zu Chemotherapien relativ gering.

Für die USA gibt es verlässliche Zahlen darüber, wie viel Geld für Medikamente eingespart werden kann, wenn Patienten Cannabis statt herkömmliche Schmerzmittel nutzen. In einer Studie aus 2018 werden die Opioid-Verschreibungen in Jahren zwischen 2010 und 2015 untersucht. Der Vergleich zwischen Bundesstaaten mit legalisierter medizinischer Nutzung von Cannabis auf Rezept und Bundesstaaten ohne diese Möglichkeit ergab ein eindeutiges Ergebnis.

Wo Patienten Cannabis offiziell erhalten durften, gingen die Verordnungen von Opioiden um 14,4 % zurück. 2013 sparte die Sozial-Krankenkasse (Medicare) der USA in den 17 betreffenden Bundesstaaten 165 Millionen Dollar ein. Das entspricht 0,5 % der jährlichen Gesamtausgaben. Auch die Verschreibungen anderer Medikamente gingen erheblich zurück. So verordnete jeder Arzt in den „Cannabis-Staaten“ pro Jahr durchschnittlich 562 weniger Einzel-Rezepte von Anxiolytika (Angstlöser). Bei Antiemetika (Mitteln gegen Übelkeit) waren es 541, bei Antikonvulsiva (Mittel gegen Krampfleiden) 486 und bei Antidepressiva 265.

Diese Indikations-Gebiete entsprechen weitestgehend den in Deutschland vorgesehenen, im Gesetz allerdings nicht genannten, Indikationen für die Cannabis-Medikation. Dies sind vor allem Schmerzen und Krampfleiden, die etwa bei Multipler Sklerose auftreten. Das Drogen-Image der Hanf-Produkte machen sich die Krankenkassen immer noch zunutze, wenn hier die Wirksamkeit nicht anerkannt wird.

Die Behandlung maligner Tumore mit Cannabis steht immer noch nicht in der breiten Diskussion. Vielleicht ändert dies eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie. Die Bundesopiumstelle soll Nachweise über die Wirksamkeit von Cannabis erbringen. Da schlummert ein Fünkchen Hoffnung, dass nun auch „offiziell“ die Wirksamkeit gegen Krebs festgestellt wird. Doch es soll 5 Jahre dauern, bis entsprechende Daten erhoben sind. Fraglich bleibt, warum die Regierung nicht die Ergebnisse von Manuel Guzmán anerkennt.

Doch ist die Absicht des deutschen Gesetzgebers ernst gemeint. Das zeigt sich daran, dass die erste „eigene Ernte“ der bundeseigenen Cannabis-Agentur bereits 2019 auf dem Markt sein soll. Bis dahin muss Import-Ware den Bedarf decken. Patienten müssen die Medikation übrigens extra bei der Krankenkasse beantragen.

Wenn die Krankenkasse nicht zahlen will

Erster Ansprechpartner im Zuge des umständlichen Prozederes ist die Krankenkasse. Lassen Sie sich dort erklären, welche Unterlagen Sie beibringen müssen, damit der Antrag Erfolg hat. Dazu zählen Arztberichte, Atteste und auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Bei bestimmten Indikationen sind die Aussichten am besten. Beispielsweise  bekommen Krebspatienten oder Menschen mit Nervenleiden die Cannabis-Medikamente am unkompliziertesten. Andere müssen nachweisen, dass vorangegangene Therapien wirkungslos waren. Hilfreich kann es auch sein, wissenschaftliche Studien über die Wirksamkeit vorzulegen. Wenn Sie gesundheitlich in der Lage sind, die Geschäftsstelle der Krankenkasse aufzusuchen, tun Sie es. Ein persönliches Gespräch führt in der Regel am ehesten zum Erfolg.

Erst wenn ein Bescheid über eine Kostenübernahme vorliegt, kann (meines Wissens) der Arzt ein Rezept ausstellen, das auch die Krankenkasse bezahlt. Bei einer Ablehnung des Antrags kann immer Widerspruch eingelegt werden. Natürlich kann der Arzt jederzeit auch ein Privat-Rezept ausstellen, doch dann muss der Patient die Kosten selbst übernehmen. Die wenigsten werden dazu allerdings in der Lage sein.

Halten Sie das Rezept endlich in Händen, rufen Sie Ihren Apotheker an. Denn der muss das Medikament bestellen oder unter Umständen weiterverarbeiten.

Bei allen Fragen und Problemen, die bei der Beschaffung auftreten, kann man die Hilfe der International Association for Cannabinoid Medicines in Anspruch nehmen: http://www.cannabis-med.org/index.php?tpl=contact&id=17&lng=de

Verfügbarkeit in Deutschland, Österreich und Schweiz

In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit März 2017 legalisiert. Ärzte aller Fachrichtungen – mit Ausnahme von Zahnärzten und Tierärzten – können Cannabis in Form von Blüten, Extrakten oder als Fertigarzneimittel verschreiben. Die Kosten für medizinisches Cannabis können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn andere Behandlungsmethoden nicht wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Patienten benötigen ein spezielles Betäubungsmittelrezept, um medizinisches Cannabis in Apotheken zu erwerben.

In Österreich ist der Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken begrenzt und stark reguliert. Cannabis als solches ist nicht für medizinische Zwecke zugelassen, jedoch sind einige cannabishaltige Medikamente verfügbar:

  • Dronabinol (THC): Dronabinol, ein synthetischer Wirkstoff, der dem THC ähnlich ist, kann von Ärzten verschrieben werden, ist aber nicht als Fertigarzneimittel zugelassen und muss daher als magistrale Rezeptur (also individuell in der Apotheke hergestellt) verschrieben werden. Die Verwendung erfolgt vorwiegend bei schweren chronischen Schmerzen, bei Spastik im Rahmen von Multipler Sklerose oder bei Appetitlosigkeit und Kachexie bei Krebspatienten.
  • Cannabidiol (CBD): Produkte, die CBD enthalten, sind legal und frei verkäuflich, solange sie als Nahrungsergänzungsmittel deklariert sind und keinen psychoaktiven THC-Gehalt aufweisen.

Die Verschreibung von Dronabinol und anderen THC-haltigen Produkten ist auf bestimmte, schwerwiegende medizinische Zustände beschränkt und erfordert eine besondere Genehmigung.

In der Schweiz wurde meines Wissens ab 2022 begonnen, die Regeln weiter zu lockern, um den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern. So wurde das Erfordernis einer speziellen Ausnahmebewilligung für die Verschreibung von THC-haltigen Medikamenten aufgehoben, was Ärzten ermöglicht, direkt rezeptpflichtige Cannabis-Medikamente zu verschreiben.

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Dieser Beitrag wurde am 12. Juli 2011 erstellt und letztmalig am 17.4.2024 ergänzt.