Homöopathische Therapien bieten derzeit in Deutschland nur etwa hundert Krankenkassen an, dabei auch nur in Selektivverträgen. Dagegen hat sich gezeigt, dass die Behandlung durch Homöopathie nicht viel kostenaufwendiger ist, den Erkrankten aber eine gute Alternative zur herkömmlichen Behandlungsmethoden bietet.

Die Möglichkeit der Auswahl ist auch das, was FDP-Chef Guido Westerwelle verlangt. Dieser machte vor kurzem in Peking von sich reden, als er eine flächendeckende Kassenleistung im Bereich der Homöopathie forderte, damit Deutschland nicht weiter in die Zweiklassen-Medizin verfällt, bei der sich nur reiche Menschen eine individuelle Therapie leisten können.

Guido Westerwelle bezog sich dabei auf mehrere renommierte Forschungsarbeiten. Er betonte, dass die neuesten Versorgungsforschungen zeigen, dass gerade chronisch Erkrankte von homöopathischen Therapien profitieren. Dabei sind die Kosten nicht höher als bei einer konventionellen Behandlung.

Damit stellt sich der FDP-Chef ganz klar gegen die Forderung von Prof. Dr. Karl Lauterbach von der SPD, der von einem Verbot für die Krankenkassen sprach (Homöopathie sofort streichen!), sobald es um die Erstattung der Gelder für homöopathische Therapien und Behandlungen geht. Schon im vergangenen Jahr wurde von einer Sanierung des deutschen Gesundheitswesens mittels der Homöopathie gesprochen, die nicht restlos überzeugte.

Bereits 2008 veranstaltete die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Fachgespräch zur Komplementär- oder Alternativmedizin und engagierte sich für einen fairen und gleichberechtigten Umgang mit CAM-Therapien. In der Schweiz wurde 2009 die Komplementärmedizin in die Schweizer Verfassung aufgenommen, woraufhin Biggi Bender von Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Aufnahme sollte auch für Deutschland ein Anreiz und Ansporn sein, sich mit unterschiedlichen, homöopathischen Behandlungsmethoden auseinanderzusetzen und diese als gleichberechtigt in der medizinischen Versorgung zu berücksichtigen.

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Beitragsbild: pixabay.com – Bru-nO