Rund 800.000 Erkrankte jährlich, von denen 4000 sterben – die Zahl der Erkrankungen von Patienten aufgrund mangelnder Hygiene in den Krankenhäusern soll durch eine Verschärfung der Hygiene-Gesetzgebung deutlich verringert werden. So verkündete die Bundesregierung eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, auf die Ärzteschaft und Hygieneexperten jedoch eher verhalten bis ablehnend reagierten. Hauptgrund für die Zurückweisung der Gesetzesänderung: Sie sei nicht finanzierbar bzw. ohne finanzielle Anreize für die Kliniken nicht durchführbar.

Die Vorschläge der Bundesregierung betreffen sowohl die allgemeinen Regelungen zur Krankenhaushygiene als auch den Umgang mit Antibiotika und die daraus resultierende Vermehrung resistenter Erreger. Finanzielle Extraregelungen sollen niedergelassene Ärzte dazu bewegen, sich intensiver mit der Behandlung solcher Erreger zu befassen. Auch soll nun bundesweit einheitlich die Einstellung eines Hygienikers in Krankenhäusern mit einer bestimmten Bettenzahl durchgesetzt werden. Darüber hinaus soll den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Krinko) stärkere rechtliche Bedeutung zukommen.

Die Kritik an den Vorschlägen der Bundesregierung betraf nicht nur die finanzielle Seite. Auch die Vorstellung, dass Patienten sich vor der Behandlung im Krankenhaus bereits in einer ärztlichen Praxis auf vorhandene Erreger testen lassen, rief Widerwillen hervor, da sie sich jederzeit – also auch zwischen der geplanten Voruntersuchung und der eigentlichen Einlieferung – infizieren könnten.

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