Lockdown-Logik-Fehler-Fundstelle im Infektionsschutzgesetz
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die bemühungen unserer regierung, uns vor einem angeblich tödlichen virus zu schützen, resultiert in einer reihe von maßnahmen, die genauso zu hinterfragen sein sollten wie die behauptung, dass sars-cov-2 so problematisch sei, wie es dargestellt wird. ist das „allheilmittel lockdown“ zur bekämpfung der infektionsausbreitung wirklich geeignet? trotz dauer-lockdown seit über 6 monaten steigen und fallen die zahlen, als ob diese ein eigenleben hätten. grund für dieses „eigenleben“ könnte die bewertung des infektionsgeschehens durch die erhebung von „inzidenz-werten“ sein, die wiederum fast ausschließlich auf der häufigkeit von durchgeführten tests und deren unvermeidlich falsch-positiven ergebnissen beruhen: der inzidenz-irrsinn – oder: die mauschel-statistiken der politik. kein wunder also, dass lockdowns nicht so funktionieren können wie man das gerne hätte, da man mit lockdowns keinen einfluss auf die zahl der durchgeführten tests ausübt. im gegenteil. während lockdowns besteht die tendenz, noch mehr zu testen als zuvor, was die inzidenz-werte dann nach oben treibt. und schon haben wir steigende „fallzahlen“ trotz lockdown. dafür nimmt man sehenden auges eine menge an „kollateralschäden“ in kauf. dass die lockdown-maßnahmen der regierungen in deutschland sehr fragwürdig sind, hatte ich bereits in einer reihe von beiträgen dargelegt:. das große lockdown „märchen“ der regierungen. lockdown-ende in texas seit 2. märz – alles bestens! florida: ohne lockdown, dennoch weniger tote – wissenschaftler zweifeln an lockdown. was bringen lockdowns? zweifel an der wirksamkeit – studien und belege. selbstverständlich wollen oder könnn die „infektionsexperten“ in der politik und der altmedien diesen zusammenhang nicht sehen: lockdown: die regierung ist beratungsresistent. übrigens: wenn sie solche informationen interessieren, dann fordern sie unbedingt meinen kostenlosen praxis-newsletter „unabhängig. natürlich. klare kante.“ dazu an:. die inzidenz-wert-schräglage im „infektionsschutzgesetz“. die entscheidungen für oder gegen lockdowns und andere maßnahmen haben schon längst aufgehört, sich an wissenschaftlichen erkenntnissen zu orientieren. wissenschaft taucht immer nur dann auf, wenn man im rki oder im kanzleramt glaubt, dass sie die eigene position unterstützt. ein beliebter trick scheint auch zu sein, studien in auftrag zu geben, wo das ergebnis bereits zu beginn feststeht, man aber diese studien als „beweis“ für die richtigkeit der eigenen maßnahmen verkaufen kann: kaufte das bundes-innenministerium studien um eine corona-panik zu erhalten? dieser gesamte wust an ungereimtheiten erfährt jetzt einen vorläufigen höhepunkt im sogenannten „infektionsschutzgesetz“[i]. einleitend wird hier definiert, unter welchen bedingungen die sogenannte „bundes-notbremse“ in kraft tritt. und das ist dann der fall, wenn „an 3 aufeinanderfolgenden tagen“ der „7-tage-inzidenz-wert“ den schwellenwert von 100 überschreitet. wann wird die „notbremse“ dann wieder gelöst? als logisch denkender mensch sollte man meinen, dass dann an 3 aufeinanderfolgenden tagen die „inzidenz“ den schwellenwert unterschreitet. aber dem ist genau nicht so! im absatz (2) erfahren wir folgendes: hier braucht es 5 werktage mit einer „inzidenz“ unter 100, damit auch nicht sofort, sondern erst am übernächsten tag die maßnahmen außer kraft gesetzt werden. also noch mal zum mitschreiben: nur 3 tage über 100, wobei unter der bezeichnung „tage“ jeder x-beliebige tag im kalender, gleichgültig ob werktag, feiertag, sonntag etc. zu verstehen ist, der dann die „bremse“ anziehen lässt. bei der rücknahme der „bremse“ jedoch sind es nicht 3 sondern 5 tage. und hier müssen es „werktage“ sein, an denen der schwellenwert unterschritten wird! heißt das, dass das virus an sonn- und feiertagen auch feiern gegangen ist und ungefährlich ist? heißt das, dass auch das virus nur an werktagen arbeitet? dann kommt noch der hinweis, das „sonn- und feiertage nicht die zählung der maßgeblichen tage unterbrechen“. das heißt, dass wir es hier de facto mit mindestens 7 tagen zu tun haben, an denen der schwellenwert unterschritten sein muss. in der osterzeit zum beispiel wären dies sogar 10 tage, wenn man die zeit von gründonnerstag bis ostermontag als feiertage beziehungsweise „nicht-werktage“ einbezieht. wir brauchen also als bewertungsgrundlage nur 3 tage (inklusive sonn- und feiertage), um in einen lockdown zu rutschen, aber 5 tage (exklusive sonn- und feiertage und damit praktisch 6 oder 7 tage), um diesen wieder aufzuheben. dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie die inzidenz-zahlen beim rki gemeldet und veröffentlicht werden. man könnte letztendlich diesen punkt fast vernachlässigen, da die inzidenz-zahlen sowieso vollkommen willkürlich erhoben werden. fazit:. nicht nur die ermittlung der „7-tage-inzidenz“ ist ein kompletter akt der willkür. auch die definition, wann die „bremse“ einsetzt und wann sie aufhört, versprüht den geruch von willkür. so gibt es keine begründung, warum für die „bremse“ 3 tage als berechnungsgrundlage dienen, aber für ihre aufhebung mindestens 5 tage zu veranschlagen sind. es gibt keine begründung, warum bei den 3 tagen sonn- und feiertage mitzählen, diese jedoch bei den 5 tagen für die aufhebung der „bremse“ ausgeklammert werden. fazit vom fazit: es sieht sehr danach aus, dass mit dem paragraf 28 b sichergestellt werden soll, dass man leicht in den lockdown rein-, aber nur schwer wieder rauskommt. ich hoffe die covid-viren haben diesen paragrafen auch gelesen. noch fragen? übrigens: wenn sie solche informationen interessieren, dann fordern sie unbedingt meinen kostenlosen praxis-newsletter „unabhängig. natürlich. klare kante.“ dazu an:. quelle:. [i] § 28b ifsg – einzelnorm. beitragsbild: pixabay.com – tumisu. rene gräber:. ihre hilfe für die naturheilkunde und eine menschliche medizin! dieser blog ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine paywall). ich (rené gräber) investiere allerdings viel zeit, geld und arbeit, um ihnen beiträge jenseits des „medizin-mainstreams“ anbieten zu können. ich freue mich daher über jede unterstützung! helfen sie bitte mit! setzen sie zum beispiel einen link zu diesem beitrag oder unterstützen sie diese arbeit mit geld. für mehr informationen klicken sie bitte hier.
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die bemühungen unserer regierung, uns vor einem angeblich tödlichen virus zu schützen, resultiert in einer reihe von maßnahmen, die genauso zu hinterfragen sein sollten wie die behauptung, dass sars-cov-2 so problematisch sei, wie es dargestellt wird. ist das „allheilmittel lockdown“ zur bekämpfung der infektionsausbreitung wirklich geeignet? trotz dauer-lockdown seit über 6 monaten steigen und fallen die zahlen, als ob diese ein eigenleben hätten. grund für dieses „eigenleben“ könnte die bewertung des infektionsgeschehens durch die erhebung von „inzidenz-werten“ sein, die wiederum fast ausschließlich auf der häufigkeit von durchgeführten tests und deren unvermeidlich falsch-positiven ergebnissen beruhen: der inzidenz-irrsinn – oder: die mauschel-statistiken der politik. kein wunder also, dass lockdowns nicht so funktionieren können wie man das gerne hätte, da man mit lockdowns keinen einfluss auf die zahl der durchgeführten tests ausübt. im gegenteil. während lockdowns besteht die tendenz, noch mehr zu testen als zuvor, was die inzidenz-werte dann nach oben treibt. und schon haben wir steigende „fallzahlen“ trotz lockdown. dafür nimmt man sehenden auges eine menge an „kollateralschäden“ in kauf. dass die lockdown-maßnahmen der regierungen in deutschland sehr fragwürdig sind, hatte ich bereits in einer reihe von beiträgen dargelegt:. das große lockdown „märchen“ der regierungen. lockdown-ende in texas seit 2. märz – alles bestens! florida: ohne lockdown, dennoch weniger tote – wissenschaftler zweifeln an lockdown. was bringen lockdowns? zweifel an der wirksamkeit – studien und belege. selbstverständlich wollen oder könnn die „infektionsexperten“ in der politik und der altmedien diesen zusammenhang nicht sehen: lockdown: die regierung ist beratungsresistent. übrigens: wenn sie solche informationen interessieren, dann fordern sie unbedingt meinen kostenlosen praxis-newsletter „unabhängig. natürlich. klare kante.“ dazu an:. die inzidenz-wert-schräglage im „infektionsschutzgesetz“. die entscheidungen für oder gegen lockdowns und andere maßnahmen haben schon längst aufgehört, sich an wissenschaftlichen erkenntnissen zu orientieren. wissenschaft taucht immer nur dann auf, wenn man im rki oder im kanzleramt glaubt, dass sie die eigene position unterstützt. ein beliebter trick scheint auch zu sein, studien in auftrag zu geben, wo das ergebnis bereits zu beginn feststeht, man aber diese studien als „beweis“ für die richtigkeit der eigenen maßnahmen verkaufen kann: kaufte das bundes-innenministerium studien um eine corona-panik zu erhalten? dieser gesamte wust an ungereimtheiten erfährt jetzt einen vorläufigen höhepunkt im sogenannten „infektionsschutzgesetz“[i]. einleitend wird hier definiert, unter welchen bedingungen die sogenannte „bundes-notbremse“ in kraft tritt. und das ist dann der fall, wenn „an 3 aufeinanderfolgenden tagen“ der „7-tage-inzidenz-wert“ den schwellenwert von 100 überschreitet. wann wird die „notbremse“ dann wieder gelöst? als logisch denkender mensch sollte man meinen, dass dann an 3 aufeinanderfolgenden tagen die „inzidenz“ den schwellenwert unterschreitet. aber dem ist genau nicht so! im absatz (2) erfahren wir folgendes: hier braucht es 5 werktage mit einer „inzidenz“ unter 100, damit auch nicht sofort, sondern erst am übernächsten tag die maßnahmen außer kraft gesetzt werden. also noch mal zum mitschreiben: nur 3 tage über 100, wobei unter der bezeichnung „tage“ jeder x-beliebige tag im kalender, gleichgültig ob werktag, feiertag, sonntag etc. zu verstehen ist, der dann die „bremse“ anziehen lässt. bei der rücknahme der „bremse“ jedoch sind es nicht 3 sondern 5 tage. und hier müssen es „werktage“ sein, an denen der schwellenwert unterschritten wird! heißt das, dass das virus an sonn- und feiertagen auch feiern gegangen ist und ungefährlich ist? heißt das, dass auch das virus nur an werktagen arbeitet? dann kommt noch der hinweis, das „sonn- und feiertage nicht die zählung der maßgeblichen tage unterbrechen“. das heißt, dass wir es hier de facto mit mindestens 7 tagen zu tun haben, an denen der schwellenwert unterschritten sein muss. in der osterzeit zum beispiel wären dies sogar 10 tage, wenn man die zeit von gründonnerstag bis ostermontag als feiertage beziehungsweise „nicht-werktage“ einbezieht. wir brauchen also als bewertungsgrundlage nur 3 tage (inklusive sonn- und feiertage), um in einen lockdown zu rutschen, aber 5 tage (exklusive sonn- und feiertage und damit praktisch 6 oder 7 tage), um diesen wieder aufzuheben. dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie die inzidenz-zahlen beim rki gemeldet und veröffentlicht werden. man könnte letztendlich diesen punkt fast vernachlässigen, da die inzidenz-zahlen sowieso vollkommen willkürlich erhoben werden. fazit:. nicht nur die ermittlung der „7-tage-inzidenz“ ist ein kompletter akt der willkür. auch die definition, wann die „bremse“ einsetzt und wann sie aufhört, versprüht den geruch von willkür. so gibt es keine begründung, warum für die „bremse“ 3 tage als berechnungsgrundlage dienen, aber für ihre aufhebung mindestens 5 tage zu veranschlagen sind. es gibt keine begründung, warum bei den 3 tagen sonn- und feiertage mitzählen, diese jedoch bei den 5 tagen für die aufhebung der „bremse“ ausgeklammert werden. fazit vom fazit: es sieht sehr danach aus, dass mit dem paragraf 28 b sichergestellt werden soll, dass man leicht in den lockdown rein-, aber nur schwer wieder rauskommt. ich hoffe die covid-viren haben diesen paragrafen auch gelesen. noch fragen? übrigens: wenn sie solche informationen interessieren, dann fordern sie unbedingt meinen kostenlosen praxis-newsletter „unabhängig. natürlich. klare kante.“ dazu an:. quelle:. [i] § 28b ifsg – einzelnorm. beitragsbild: pixabay.com – tumisu. rene gräber:. ihre hilfe für die naturheilkunde und eine menschliche medizin! dieser blog ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine paywall). ich (rené gräber) investiere allerdings viel zeit, geld und arbeit, um ihnen beiträge jenseits des „medizin-mainstreams“ anbieten zu können. ich freue mich daher über jede unterstützung! helfen sie bitte mit! setzen sie zum beispiel einen link zu diesem beitrag oder unterstützen sie diese arbeit mit geld. für mehr informationen klicken sie bitte hier.
Die Bemühungen unserer Regierung, uns vor einem angeblich tödlichen Virus zu schützen, resultiert in einer Reihe von Maßnahmen, die genauso zu hinterfragen sein sollten wie die Behauptung, dass SARS-CoV-2 so problematisch sei, wie es dargestellt wird.
Ist das „Allheilmittel Lockdown“ zur Bekämpfung der Infektionsausbreitung wirklich geeignet? Trotz Dauer-Lockdown seit über 6 Monaten steigen und fallen die Zahlen, als ob diese ein Eigenleben hätten.
Grund für dieses „Eigenleben“ könnte die Bewertung des Infektionsgeschehens durch die Erhebung von „Inzidenz-Werten“ sein, die wiederum fast ausschließlich auf der Häufigkeit von durchgeführten Tests und deren unvermeidlich falsch-positiven Ergebnissen beruhen: Der Inzidenz-Irrsinn – Oder: Die Mauschel-Statistiken der Politik.
Kein Wunder also, dass Lockdowns nicht so funktionieren können wie man das gerne hätte, da man mit Lockdowns keinen Einfluss auf die Zahl der durchgeführten Tests ausübt. Im Gegenteil. Während Lockdowns besteht die Tendenz, noch mehr zu testen als zuvor, was die Inzidenz-Werte dann nach oben treibt. Und schon haben wir steigende „Fallzahlen“ trotz Lockdown. Dafür nimmt man sehenden Auges eine Menge an „Kollateralschäden“ in Kauf.
Dass die Lockdown-Maßnahmen der Regierungen in Deutschland sehr fragwürdig sind, hatte ich bereits in einer Reihe von Beiträgen dargelegt:
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Die Inzidenz-Wert-Schräglage im „Infektionsschutzgesetz“
Die Entscheidungen für oder gegen Lockdowns und andere Maßnahmen haben schon längst aufgehört, sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Wissenschaft taucht immer nur dann auf, wenn man im RKI oder im Kanzleramt glaubt, dass sie die eigene Position unterstützt.
Dieser gesamte Wust an Ungereimtheiten erfährt jetzt einen vorläufigen Höhepunkt im sogenannten „Infektionsschutzgesetz“[i].
Einleitend wird hier definiert, unter welchen Bedingungen die sogenannte „Bundes-Notbremse“ in Kraft tritt. Und das ist dann der Fall, wenn „an 3 aufeinanderfolgenden Tagen“ der „7-Tage-Inzidenz-Wert“ den Schwellenwert von 100 überschreitet.
Wann wird die „Notbremse“ dann wieder gelöst?
Als logisch denkender Mensch sollte man meinen, dass dann an 3 aufeinanderfolgenden Tagen die „Inzidenz“ den Schwellenwert unterschreitet. Aber dem ist genau nicht so!
Im Absatz (2) erfahren wir Folgendes: Hier braucht es 5 Werktage mit einer „Inzidenz“ unter 100, damit auch nicht sofort, sondern erst am übernächsten Tag die Maßnahmen außer Kraft gesetzt werden.
Also noch mal zum mitschreiben: Nur 3 Tage über 100, wobei unter der Bezeichnung „Tage“ jeder x-beliebige Tag im Kalender, gleichgültig ob Werktag, Feiertag, Sonntag etc. zu verstehen ist, der dann die „Bremse“ anziehen lässt.
Bei der Rücknahme der „Bremse“ jedoch sind es nicht 3 sondern 5 Tage. Und hier müssen es „Werktage“ sein, an denen der Schwellenwert unterschritten wird! Heißt das, dass das Virus an Sonn- und Feiertagen auch feiern gegangen ist und ungefährlich ist? Heißt das, dass auch das Virus nur an Werktagen arbeitet?
Dann kommt noch der Hinweis, das „Sonn- und Feiertage nicht die Zählung der maßgeblichen Tage unterbrechen“. Das heißt, dass wir es hier de facto mit mindestens 7 Tagen zu tun haben, an denen der Schwellenwert unterschritten sein muss. In der Osterzeit zum Beispiel wären dies sogar 10 Tage, wenn man die Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag als Feiertage beziehungsweise „Nicht-Werktage“ einbezieht.
Wir brauchen also als Bewertungsgrundlage nur 3 Tage (inklusive Sonn- und Feiertage), um in einen Lockdown zu rutschen, aber 5 Tage (exklusive Sonn- und Feiertage und damit praktisch 6 oder 7 Tage), um diesen wieder aufzuheben. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie die Inzidenz-Zahlen beim RKI gemeldet und veröffentlicht werden. Man könnte letztendlich diesen Punkt fast vernachlässigen, da die Inzidenz-Zahlen sowieso vollkommen willkürlich erhoben werden.
Fazit:
Nicht nur die Ermittlung der „7-Tage-Inzidenz“ ist ein kompletter Akt der Willkür. Auch die Definition, wann die „Bremse“ einsetzt und wann sie aufhört, versprüht den Geruch von Willkür. So gibt es keine Begründung, warum für die „Bremse“ 3 Tage als Berechnungsgrundlage dienen, aber für ihre Aufhebung mindestens 5 Tage zu veranschlagen sind. Es gibt keine Begründung, warum bei den 3 Tagen Sonn- und Feiertage mitzählen, diese jedoch bei den 5 Tagen für die Aufhebung der „Bremse“ ausgeklammert werden.
Fazit vom Fazit: Es sieht sehr danach aus, dass mit dem Paragraf 28 B sichergestellt werden soll, dass man leicht in den Lockdown rein-, aber nur schwer wieder rauskommt. Ich hoffe die Covid-Viren haben diesen Paragrafen auch gelesen. Noch Fragen?
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zweifel an der wirksamkeit – studien und belege. selbstverständlich wollen oder könnn die „infektionsexperten“ in der politik und der altmedien diesen zusammenhang nicht sehen: lockdown: die regierung ist beratungsresistent. übrigens: wenn sie solche informationen interessieren, dann fordern sie unbedingt meinen kostenlosen praxis-newsletter „unabhängig. natürlich. klare kante.“ dazu an:. die inzidenz-wert-schräglage im „infektionsschutzgesetz“. die entscheidungen für oder gegen lockdowns und andere maßnahmen haben schon längst aufgehört, sich an wissenschaftlichen erkenntnissen zu orientieren. wissenschaft taucht immer nur dann auf, wenn man im rki oder im kanzleramt glaubt, dass sie die eigene position unterstützt. ein beliebter trick scheint auch zu sein, studien in auftrag zu geben, wo das ergebnis bereits zu beginn feststeht, man aber diese studien als „beweis“ für die richtigkeit der eigenen maßnahmen verkaufen kann: kaufte das bundes-innenministerium studien um eine corona-panik zu erhalten? dieser gesamte wust an ungereimtheiten erfährt jetzt einen vorläufigen höhepunkt im sogenannten „infektionsschutzgesetz“[i]. einleitend wird hier definiert, unter welchen bedingungen die sogenannte „bundes-notbremse“ in kraft tritt. und das ist dann der fall, wenn „an 3 aufeinanderfolgenden tagen“ der „7-tage-inzidenz-wert“ den schwellenwert von 100 überschreitet. wann wird die „notbremse“ dann wieder gelöst? als logisch denkender mensch sollte man meinen, dass dann an 3 aufeinanderfolgenden tagen die „inzidenz“ den schwellenwert unterschreitet. aber dem ist genau nicht so! im absatz (2) erfahren wir folgendes: hier braucht es 5 werktage mit einer „inzidenz“ unter 100, damit auch nicht sofort, sondern erst am übernächsten tag die maßnahmen außer kraft gesetzt werden. also noch mal zum mitschreiben: nur 3 tage über 100, wobei unter der bezeichnung „tage“ jeder x-beliebige tag im kalender, gleichgültig ob werktag, feiertag, sonntag etc. zu verstehen ist, der dann die „bremse“ anziehen lässt. bei der rücknahme der „bremse“ jedoch sind es nicht 3 sondern 5 tage. und hier müssen es „werktage“ sein, an denen der schwellenwert unterschritten wird! heißt das, dass das virus an sonn- und feiertagen auch feiern gegangen ist und ungefährlich ist? heißt das, dass auch das virus nur an werktagen arbeitet? dann kommt noch der hinweis, das „sonn- und feiertage nicht die zählung der maßgeblichen tage unterbrechen“. das heißt, dass wir es hier de facto mit mindestens 7 tagen zu tun haben, an denen der schwellenwert unterschritten sein muss. in der osterzeit zum beispiel wären dies sogar 10 tage, wenn man die zeit von gründonnerstag bis ostermontag als feiertage beziehungsweise „nicht-werktage“ einbezieht. wir brauchen also als bewertungsgrundlage nur 3 tage (inklusive sonn- und feiertage), um in einen lockdown zu rutschen, aber 5 tage (exklusive sonn- und feiertage und damit praktisch 6 oder 7 tage), um diesen wieder aufzuheben. dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie die inzidenz-zahlen beim rki gemeldet und veröffentlicht werden. man könnte letztendlich diesen punkt fast vernachlässigen, da die inzidenz-zahlen sowieso vollkommen willkürlich erhoben werden. fazit:. nicht nur die ermittlung der „7-tage-inzidenz“ ist ein kompletter akt der willkür. auch die definition, wann die „bremse“ einsetzt und wann sie aufhört, versprüht den geruch von willkür. so gibt es keine begründung, warum für die „bremse“ 3 tage als berechnungsgrundlage dienen, aber für ihre aufhebung mindestens 5 tage zu veranschlagen sind. es gibt keine begründung, warum bei den 3 tagen sonn- und feiertage mitzählen, diese jedoch bei den 5 tagen für die aufhebung der „bremse“ ausgeklammert werden. fazit vom fazit: es sieht sehr danach aus, dass mit dem paragraf 28 b sichergestellt werden soll, dass man leicht in den lockdown rein-, aber nur schwer wieder rauskommt. ich hoffe die covid-viren haben diesen paragrafen auch gelesen. noch fragen? 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heißt das, dass auch das virus nur an werktagen arbeitet? dann kommt noch der hinweis, das „sonn- und feiertage nicht die zählung der maßgeblichen tage unterbrechen“. das heißt, dass wir es hier de facto mit mindestens 7 tagen zu tun haben, an denen der schwellenwert unterschritten sein muss. in der osterzeit zum beispiel wären dies sogar 10 tage, wenn man die zeit von gründonnerstag bis ostermontag als feiertage beziehungsweise „nicht-werktage“ einbezieht. wir brauchen also als bewertungsgrundlage nur 3 tage (inklusive sonn- und feiertage), um in einen lockdown zu rutschen, aber 5 tage (exklusive sonn- und feiertage und damit praktisch 6 oder 7 tage), um diesen wieder aufzuheben. dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie die inzidenz-zahlen beim rki gemeldet und veröffentlicht werden. man könnte letztendlich diesen punkt fast vernachlässigen, da die inzidenz-zahlen sowieso vollkommen willkürlich erhoben werden. fazit:. nicht nur die ermittlung der „7-tage-inzidenz“ ist ein kompletter akt der willkür. auch die definition, wann die „bremse“ einsetzt und wann sie aufhört, versprüht den geruch von willkür. so gibt es keine begründung, warum für die „bremse“ 3 tage als berechnungsgrundlage dienen, aber für ihre aufhebung mindestens 5 tage zu veranschlagen sind. es gibt keine begründung, warum bei den 3 tagen sonn- und feiertage mitzählen, diese jedoch bei den 5 tagen für die aufhebung der „bremse“ ausgeklammert werden. fazit vom fazit: es sieht sehr danach aus, dass mit dem paragraf 28 b sichergestellt werden soll, dass man leicht in den lockdown rein-, aber nur schwer wieder rauskommt. ich hoffe die covid-viren haben diesen paragrafen auch gelesen. noch fragen? 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[i] § 28b ifsg – einzelnorm. beitragsbild: pixabay.com – tumisu. rene gräber:. ihre hilfe für die naturheilkunde und eine menschliche medizin! dieser blog ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine paywall). ich (rené gräber) investiere allerdings viel zeit, geld und arbeit, um ihnen beiträge jenseits des „medizin-mainstreams“ anbieten zu können. ich freue mich daher über jede unterstützung! helfen sie bitte mit! setzen sie zum beispiel einen link zu diesem beitrag oder unterstützen sie diese arbeit mit geld. für mehr informationen klicken sie bitte hier.