Bereits im Februar 2021 machte ich mir einige Gedanken zur Impfpflicht und wie sie möglicherweise durchgesetzt wird, ohne dass Politik und Lücken-Presse von einer Impfpflicht reden.

So etwas macht man mit einem (Impf-)Zwang, der durch die Hintertür hereingelassen wird: Die Impfpflicht durch die Hintertür – Volle Grundrechte nur für Geimpfte?

Und dieser Zwang sieht vor, dass die Betroffenen die Wahl haben zwischen sich impfen zu lassen oder ohne die „Impfung“ nicht mehr in der Lage zu sein, „vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen zu können“ (O-Ton A. Merkel).

Und der digitale Impfpass, wie es ihn bereits in Israel zu geben scheint, ist dabei enorm hilfreich, diesen Zwang noch einmal zu manifestieren: Digitaler Impfpass – FFP2 Masken – Pollenflug und Infektionszahlen – Der Irrsinn geht weiter…

Lügen, Lücken, laue Argumente

Die „Rheinland-Pfalz“-Zeitung[i] veröffentlichte am 14. April einen Beitrag, der sich freute, dass am darauf folgenden Wochenende in den 32 Impf-Zentren in Rheinland-Pfalz 40.000 neue Impfdosen zur Verfügung stehen. 20.000 Dosen davon stammen von AstraZeneca. Und die gibt es noch, weil (jetzt wird es abenteuerlich) „die zum Teil wegen der Skepsis gegenüber dem Stoff des britisch-schwedischen Herstellers übrig geblieben sind“.

Warum sind die übrig geblieben? Wir erinnern uns: Impfung mit Astra-Zeneca jetzt auch in Deutschland ausgesetzt.

Aber nicht nur Deutschland hatte die AstraZeneca-„Impfung“ vorübergehend auf Eis gelegt. Es gab eine ganze Reihe an Ländern, die dies angeordnet hatten. Die „Zeit“[ii] berichtete darüber am 16. März 2021. Insgesamt, mit Deutschland, hatten 21 Länder den Stopp verordnet.

Und die „Rheinland-Pfalz“ preist jetzt in ihrem Beitrag die Ausschussware von AstraZeneca an wie schales Bier. Deshalb hat man bei der Zeitung überhaupt kein Verständnis, dass täglich bis zu 1000 Termine nicht wahrgenommen werden.

Diese Impfskepsis ist für die Zeitung vollkommen unverständlich. Und deshalb kommt im letzten Absatz des Beitrags der Zeitung dann der Urteilsspruch, dass es „keine Sonderrechte für Genesene“ gäbe:

Seit Montag gelten in Rheinland-Pfalz Lockerungen für Menschen, die bereits den vollen Impfschutz gegen das Sars-CoV-2-Virus haben. Sie sind etwa von der Testpflicht für Außengastronomie befreit.

Ganz nebenbei: Man beachte auch den Ausdruck „SARS-CoV-2-Virus“. Wir haben es hier also mit einem „CoronaVirus-2-Virus“ zu tun, sehr wahrscheinlich eine Mutation aus dem Gesundheitsministerium von Rheinland-Pfalz. Denn ein Coronavirus-Virus gab es bislang sonst nirgendwo. Gut, eine Spitzfindigkeit – auch mir unterlaufen Fehler.

Solche Lockerungen gibt es nicht für Querulanten, die sich nicht impfen lassen wollen, obwohl sie eine überstandene Covid-19-Infektion haben und dadurch einen Immunschutz aufweisen. Man fragt sich sofort, warum ein Immunschutz durch eine Infektion ungültig ist?

Die nobelpreisverdächtige und an überragender Wissenschaftlichkeit kaum zu übertreffende Antwort des Gesundheitsministeriums von Rheinland-Pfalz lautet: „Dies sei nicht vergleichbar.

Richtig! Die WHO hatte ja schon beschlossen, dass ein Immunschutz durch eine Infektion kein Immunschutz sei. Vielmehr kann dieser nur durch eine „Impfung“ erzeugt werden: WHO ändert Definition von Herdenimmunität.

Für mich stellt sich da die Frage, warum diese „Impfung“ alleine einen Schutz bieten kann, eine Infektion dagegen nicht, wo doch in beiden Fällen das Immunsystem des Organismus der zentrale Dreh- und Angelpunkt bei der Immunisierung darstellt. Vielleicht geht man im Gesundheitsministerium von Rheinland-Pfalz davon aus, dass bei der „Impfung“ das unzuverlässige Immunsystem überhaupt keine Rolle mehr spielt und die Spritze selbst die Immunisierung ist. Das wäre in der Tat der Fall, wenn hier SARS-CoV-2-Antikörper gespritzt würden und keine RNA-Partikel. Wenn dem so wäre, dann wäre es in der Tat „nicht vergleichbar“.

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Die „Volksfeinde“ sind wieder da

Auf „Web.de“ gab es am 17. April einen bemerkenswerten Beitrag[iii] eines Juristen und Hochschulprofessors für Medien- und Datenschutzrecht, Rolf Schwartmann. Der Beitrag erging sich in der Fragestellung, ob man „Privilegien in der Pandemie auf sozialen Netzwerken posten solle“? Also doch Privilegien? Wann und wo gibt es diese? Und wenn man sie hat, darf man das dann in den sozialen Medien zum Ausdruck bringen?

Die Auflösung kommt dann auch sehr schnell: Privilegien, oder wie immer man das auch bezeichnen möchte, wenn man etwas in Anspruch nehmen darf, was früher selbstverständlich war, sind abhängig von der ein und alles entscheidenden „GMO-Impfung“. Und die ist so wichtig und zentral, dass laut Schwartmann die Regierung kräftig Werbung machen muss, weil angeblich „jeder, der sich impfen lässt, der Gesundheit aller hilft“.

Wieso das so ist, darüber lässt sich der Daten-Professor nicht aus, sehr wahrscheinlich weil er es selber nicht weiß, weil er in dieser Sparte kein Hintergrundwissen beziehungsweise Qualifikation haben dürfte. Er sieht sich aber als qualifiziert an, als Jurist die Menschen einzuordnen, die der staatlichen Impf-Propaganda nicht auf den Leim gehen. Denn die bezeichnet er als „Volksfeinde“.

Der Satz ist inzwischen verändert worden[iv] und anstelle des Wortes „Volksfeind“ steht jetzt das Wort „verpönt“. Er und/oder „Web.de“ scheinen bemerkt zu haben, dass man hier in ein Wespennest gestochen hat. Denn dieses Vokabular ist typisch für eine Ära, die wir hinter uns gehabt zu haben glaubten. Und das Auftauchen dieses Vokabulars zeigt, dass dem wohl nicht zu sein scheint.

 

Zu dumm auch, dass ausgerechnet die Freunde bei Wikipedia[v] dem Wort „Volksfeind“ keine besonders positive Wertung beimessen. Hier wird sogar von einem Begriff gesprochen, der die Bekämpfung politischer Gegner rechtfertigt. Besonderer Beliebtheit erfreute sich der Begriff im Stalinismus und im Nationalsozialismus als „ideologischer Kampfbegriff“.

Damit dürften die „Vorlieben“ des Daten-Professors relativ eindeutig sein. Ob man ihn deswegen schon als „Nazi“ oder als „Stalinisten“ einordnen kann, das wäre vielleicht etwas verfrüht. Aber die Stoßrichtung der geistigen Haltung dürfte klar sein: Eine demokratisch ausgerichtete Geisteshaltung würde solche Vokabeln nicht einmal im Traum benutzen.

Was sagt uns das?

Immer mehr „Stützen der Gesellschaft“ von Merkels Gnaden bekennen sich zur Agenda der Durchsetzung von wenig demokratischen politischen Zielen, bei denen das Virus über die „GMO-Impfungen“, “AHA”-Regeln, Lockdown etc. eine vorgeschobene und vollkommen unwichtige Rolle spielt, wenn es um Gesundheit geht. Nebenwirkungen[vi], Mortalitätszahlen der „GMO-Impfungen“[vii], Sinn und Unsinn der Maßnahmen[viii] etc. werden schon gar nicht mehr diskutiert, sondern für jeden als zu akzeptierendes Dogma unterstellt, welches laut RKI-Chef Wieler „nie hinterfragt werden darf“.

Wer das Dogma der „Maßnahmen“ nicht akzeptiert, der ist kein Gegner mit wissenschaftlichen Argumenten, sondern der kann nur ein politischer Gegner sein, der die Bezeichnung „Volksfeind“ voll und ganz verdient. Nur zu diesem Zeitpunkt ist es noch etwas zu früh, zu ungeschickt oder zu voreilig, diesen an sich ernst gemeinten Begriff öffentlich zu benutzen. Darum ist der auch nach einem Tag sofort kommentarlos ersetzt worden.

Aber: „Wir impfen euch alle“, wenn es soweit ist. Und wer sich dann weigert, der ist ein Volksfeind.

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Quellen:

Beitragsbild: fotolia.com

Dieser Beitrag wurde am 21.04.2021 erstellt.