Wo leben wir eigentlich?

Im April dieses Jahres schrieb ich diesen Beitrag: Corona-Sterblichkeit überschätzt – Die Bundesregierung und ihr “Corona-Aktionismus”.

An der Überschätzung der „Corona-Zahlen“ hat sich nichts geändert. Die geringe Sterblichkeit wird von offizieller Seite schlicht und ergreifend ignoriert. Denn die ist so gering, dass man fast von einem Segen sprechen muss, wenn man sie mit den entsprechenden Grippe-Zahlen vergleicht, die wir in den vergangenen Jahren hatten. Woran sich ebenfalls nichts geändert hat, das ist der „Corona-Aktionismus“. Der hat wieder an Fahrt aufgenommen.

Überall ist jetzt in der „Qualitätspresse“ zu lesen, dass die Fallzahlen wieder steigen und daher neue Lockdown-Maßnahmen erforderlich wären. Diese „Erkenntnisse“ jedoch beruhen auf willkürlichen Annahmen und evidenzunbasierten Hypothesen.

Denn man glaubt immer noch selbstherrlich an die Wirksamkeit der staatlichen Maßnahmen gegen die „Pandemie“ zu Zeiten der Grippewelle im März/April. Dabei gibt es inzwischen etliche Studien, die das komplette Gegenteil zeigen konnten. Die letzte dieser Studien wurde im September veröffentlicht:

Und auch das Beispiel Schweden, wo es keinen Lockdown gab, wird entweder ausgeblendet, weil es nicht passt, oder die Zahlen von dort werden bewusst verfälscht argumentativ benutzt, um das eigene Unvermögen als Erfolg zu verkaufen:

Warum Unvermögen?

Wenn die staatlich verordneten Maßnahmen, wie „AHA-Regeln“, nächtliche Ausgangssperren etc., die jetzt seit geraumer Zeit als „Gesetz“ verkauft werden, doch so effektiv sind wie uns immer wieder gepredigt wird, warum steigen dann die Fallzahlen?

Wieso steigen die Fallzahlen in einer Zeit, wo es keine Coronaviren gibt? Denn der „Flugplan“ für Coronaviren beginnt frühestens Ende November und dauert bis spätestens April des Folgejahres.

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Der Trick hier ist, sich die Fehlerquote der PCR-„Tests“ zu Nutze zu machen: Festhalten! Die Corona-Pandemie kann endlos weiterlaufen… Hier die Begründung.

Bei einer Fehlerquote für falsch-positive Ergebnisse des PCR-„Tests“ von nur 1 % (ein sehr realistischer Wert) würde dies bei 100.000 Tests 1000 falsch-positive Ergebnisse mit sich bringen. Und damit hätte man den Schwellenwert von 50 pro 100.000 um ein Vielfaches überschritten und der neue Lockdown kann eingeleitet werden.

Jetzt ist es aber so, dass jede Woche über 1,1 Millionen Tests durchgeführt werden. Und mit dieser Steigerung der Testzahlen erhält man natürlich dann eine eindrucksvolle Steigerung der „Fälle“ = falsch-positiven Tests.

Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass auch echte positive Fälle nicht gleichzusetzen sind mit einer Infektion. Denn der PCR-„Test“ ist ein DNA-Test. Frage: Wie kann ein DNA-Test ein Virus nachweisen, dass selbst keine DNA enthält? Dazu muss erst einmal die Virus-RNA von SARS-CoV-2 in DNA umgewandelt werden.

Und das wird dann gemessen. Aber die Anwesenheit von RNA über diesen DNA-Umtausch-Trick sagt überhaupt nichts darüber aus, ob überhaupt ein Virus vorliegt. So etwas zu behaupten ist eine unbewiesene Hypothese.

Aber zu Coronazeiten scheint man ja alles zu dürfen

So berichtet die „Welt“[1] vom 16.10.2020 von einer erfolgreichen Untergrabung der „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Dies gilt zu mindestens für die bundesdeutsche Hauptstadt Berlin.

In gewohnter „Qualitätsmanier“ für unsere im gleichen Tenor berichtende Presse gibt es ein kleines Filmchen, in dem unter anderem der Klabautermann der Nation, Karlchen Klabauterbach… ich meine Karl Lauterbach, zu mehr Denunziantentum aufruft, dies aber als „Ehrlichkeit gegenüber den Gefährdeten“ umdefiniert. Zu Coronazeiten scheint auch das zu gehen.

Danach gibt es ein Interview mit einem Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, der dem Leser „beweist“, warum die Privatsphäre der Bürger einzuschränken ist und Wohnungskontrollen ohne Durchsuchungsbeschluss möglich und richtig sind. Auch hier wieder: Corona machts möglich. Denn die „Welt“ erklärt schwülstig, dass dies „zum Schutz vor Corona“ erfolge.

Wenn die „Fallzahlen“ steigen, dann muss dies eine Ursache haben. Auch hier wird die Annahme zur unumstößlichen Gewissheit, dass dies private Feiern sein müssen, die als „eine der Hauptursachen für steigende Infektionszahlen“ herhalten müssen. Welche Studie hat dies zeigen können? Braucht es nicht, denn wir sind ja in Coronazeiten…

Richtig, Deutschland feiert sich krank. Wie sieht es in den anderen Ländern aus, die ebenfalls angeben, steigende Fallzahlen zu haben? Was ist deren Begründung? Feiern die sich auch dumm und duselig? Ist die gesamte Welt jetzt im Feiermodus und bezahlt dies mit Weltuntergangszahlen? Diese Erklärung ist an Blödheit kaum noch zu übertreffen. Aber zu Coronazeiten ist halt alles möglich.

Der Polizei-Sprecher weist dann noch einmal darauf hin, dass das Virus zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens hochaktiv sein muss, denn dann ist Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen. Zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr ist es dann so müde, dass es sich schlafen legen muss. Da sind dann die Einrichtungen wieder geöffnet. Auch so was ist zu Coronazeiten möglich.

Was der Beitrag in der „Welt“ jedoch nicht erwähnt, das ist, dass diese Sperrstunde noch am gleichen Tag vom Verwaltungsgericht gekippt wurde. Dies wurde unter anderem in einem Bericht der FAZ[2] vom 16.10.2020 kommuniziert. Damit wird auch die virologische Expertise unseres Polizei-Sprechers infrage gestellt.

Aber der scheint von dieser Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht zu wissen oder sie zu ignorieren, was bei der Berliner Polizei schon fast zur Tagesordnung zu gehören scheint. Dafür hat er einen anderen Trick auf Lager, der ebenfalls Klabauterbach-Qualität aufweist.

Denn die Polizei darf jetzt, dank Coronazeiten, die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebeln, „wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn“. Naja, so einen Hinweis kann man schnell bekommen, nötigenfalls auch mal selbst erfinden.

Diese mögliche Vorgehensweise bestätigte BMI-Sprecher Steve Alter in der Bundespressekonferenz am 16. April 2021. So könne die Polizei ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zwangsweise betreten, wenn eine Anzeige vorliege oder andere Anhaltspunkte auf die Ordnungswidrigkeit hindeuteten. Alter betonte, dass ein solches Vorgehen mit schon bestehenden Gesetzen möglich gewesen wäre und durch das Infektionsschutzgesetz nochmal abgesichert werde.

Damit bleibt man seiner Linie treu: Erst erfindet man „Fallzahlen“ um elementare Grundrechte aufzuweichen und dann erfindet man die Anlässe diese Grundrechte außer Kraft zu setzen.

Und das nennt er dann Gefahrenabwehr. Und es ginge um die „körperliche Unversehrtheit des Einzelnen“. Und natürlich „der Bevölkerung als Ganzes“. Und weil es um „Gefahrenabwehr“ ginge, wäre ein Durchsuchungsbeschluss nicht mehr nötig. Genauso sieht ein Polizeistaat aus. Es wird ein Szenario erfunden, welches fernab von jeder Evidenz Tür und Tor für Willkür und unrechtsstaatlichen Maßnahmen öffnet.

Die hirnverbrannte Logik der Politik erlaubt der Polizei dann einzuschreiten, wenn bei einer privaten Feier mehr als fünf erwachsene Personen anwesend sind.

Dies bestätigte BMI-Sprecher Steve Alter in der Bundespressekonferenz am 16. April 2021. So könne die Polizei ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zwangsweise betreten, wenn eine Anzeige vorliege oder andere Anhaltspunkte auf die Ordnungswidrigkeit hindeuteten. Alter betonte, dass ein solches Vorgehen mit schon bestehenden Gesetzen möglich gewesen wäre und durch das Infektionsschutzgesetz nochmal abgesichert werde.

Bei fünf Personen besteht also keine Gefahr. Bei sechs Personen muss der Nachbar die Polizei anrufen, die dann die Welt vor dem drohenden Untergang rettet.

Die Gefährlichkeit des Virus, die bei fünf Personen zu vernachlässigen ist, aber bei sechs Personen exponentiell zunimmt, ist ein Novum in der Geschichte der Mikrobiologie und Virologie. Es muss sich hier um eine Art „Polizei-Virologie“ handeln, eine Art Karlchen-Klabauterbach-Auswurf, für den die Akteure sich vielleicht sogar noch den Nobelpreis erhoffen. Oder das Bundesverdienstkreuz?

Aber es gibt einen Ausweg

Wenn man glaubt, dass der Irrsinn nicht mehr steigerungsfähig ist, dann wird man sofort eines Besseren belehrt. Die Coronazeiten machen es möglich. Denn mit dem Kippen der Sperrstunde in Berlin gibt es jetzt einen besonders tollen Ausweg.

Ab dem 8. März 2021 sind private Feiern mit mehr als fünf Anwesenden nicht erlaubt. Und die Polizei kommt vorbei, wenn der Nachbar anruft. Da aber jetzt die Kneipen und Restaurants auch noch zu später Stunde geöffnet sind, ist es also möglich, mit sechs Feiernden und mehr den Austragungsort der Feier in die Kneipe zu verlegen.

Wie bitte?

Also die Feier mit sechs Leuten zu Hause bedeuten den möglichen Weltuntergang. sechs Leute in der Kneipe tragen dazu nicht mehr bei? Wütet das Virus unter Einbeziehung der Zahl der Anwesenden jetzt nur noch in privaten Wohnungen, aber nicht mehr in Kneipen und Bars?

Zuvor sollte es doch angeblich gerade da nach 23:00 Uhr besonders gefährlich auftreten? Und mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin muss sich das Virus als treuer Staatsbürger entschlossen haben, nach 23:00 Uhr auch nicht mehr gefährlich zu sein. So sieht ein guter Staatsbürger aus.

Und was heißt hier Feier? Wie sieht es aus, wenn 20 Leute in einer privaten Wohnung nicht feiern, sondern Mau Mau spielen? Schlägt das Virus nur bei Feiernden zu, lässt aber Mau Mau Spieler ungeschoren? Zu Coronazeiten scheint auch das möglich zu sein. Toll!

Während die Gerichte in Berlin also angefangen haben, so scheint es zumindest, Eingriffe ins Grundrecht zumindest teilweise einzuschränken, ignoriert unser Polizei-Sprecher dies und stellt sich auf die Seite des Unrechts. Denn auch er weiß, wie er zugibt, dass eine Minimierung der Teilnehmerzahl einen massiven Eingriff in die Grundrechte darstellt. Und warum macht man es doch? Seine Antwort: „… Aber temporär wird es nicht anders gehen.“ Wobei temporär wohl heißt: „Solang es keinen Impfstoff gibt“?

Fazit

Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.

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Quellen:

Dieser Beitrag wurde am 18.10.2020 erstellt und am 21.04.2021 letztmalig aktualisiert.