Ungefähr 25 Millionen Menschen brauchen in Europa jedes Jahr eine Bluttransfusion zum Beispiel nach einem Unfall oder während einer Operation. Auch auf diesem Feld sieht die EU einen hohen Regelungsbedarf, denn sie meint dafür Sorge tragen zu müssen, dass es nicht zu einem Mangel an Blut- und Gewebespenden kommt.
Das geht nach Ansicht der Europäischen Union natürlich nur über eine genaue Regulierung aller Substanzen menschlichen Ursprungs, den sogenannten SoHO (Substances of Human Origin).
Dazu gehören unter anderem:
- Blut
- Gewebe
- Zellen
- Muttermilch
- Mikrobiota
Ausgerechnet Organe fallen aber nicht darunter. Das Regelwerk umfasst immerhin 134 Seiten und betrifft einige Therapien die Heilpraktiker durchführen massiv, denn bestimmte Arzneimittelproduktionen und deren therapeutische Anwendungen werden dadurch erheblich erschwert und zum Teil ganz verhindert.
Übliche Naturheilverfahren mit SoHO-Produkten in der Naturheilpraxis sind zum Beispiel die Eigenbluttherapie und Eigenurintherapie, sowie Mikrobiota zur „Immunbehandlung“.
Daher setzen sich verschiedene Organisationen der Heilpraktiker vehement für Änderungen der EU-SoHO-Richtlinie ein. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) ist der größte Berufsverband und hat eine Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen an die EU gerichtet. Diese hat die EU auch auf ihrer Webseite veröffentlicht:
Ursula Hilpert-Mühlig ist die Präsidentin des FDH und erklärt dessen Initiative so:
„Mit unseren Vorschlägen, diese Formulierungen zu präzisieren, würden bewährte Therapieverfahren der Eigenblutbehandlung aus der geplanten EU-Richtlinie ausgegrenzt, sodass sie weiterhin den Patienten zur Verfügung gestellt werden können – auch von nichtärztlichen professionellen Anwendern.“
Mitgewirkt an dem Änderungsantrag haben auch noch:
- Association für Natural Medicine in Europe (ANME)
- Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH)
- Arzneimittelkommission deutscher Heilpraktiker (AMK)
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Beitragsbild: pixabay.com – Bru-nO
Dieser Beitrag wurde am 20.07.2023 erstellt.
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