Fast täglich hagelt es neue Beschränkungen im Kampf gegen COVID-19 und dies in völlig unterschiedlichen Facetten von Landkreis zu Landkreis.
Die Bundes- und Landesregierungen sind von ihrer Verpflichtung überzeugt, in die Freiheitsrechte der Menschen eingreifen zu müssen und Grundrechte außer Kraft zu setzen oder diese einzuschränken.
Seit Beginn des Lockdowns wurden die sogenannten „Beherbergungsverbote“ reihenweise durch Gerichte gekippt. Um das jetzt zu vermeiden, will Herr Söder für Bayern den Katastrophenfall ausrufen.
Aber es gibt mittlerweile einige Verfassungsrechtler, die die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen infrage stellen.
Und das bereits seit Bestehen der Maßnahmen in den letzten Monaten…
Zum Beispiel Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz. Er fordert den Bundestag auf, dass alle Corona-Auflagen unbedingt auf solide gesetzliche Füße gestellt werden müssen.
Er verweist dabei auf die „deutlichen Warnhinweise“ der verschiedenen Verwaltungsgerichte, die nun schon seit Monaten in ihren Urteilen ihre Bedenken gegen die vielen spontanen Corona-Verordnungen durch das überbordende neuartige exekutive Regelungsregime formulieren.
Die Verwaltungsgerichte haben bereits einzelne Vorschriften der Corona-Rechtsverordnungen postwendend kassiert, weil diese staatsrechtlich gegen den Parlamentsvorbehalt, also gegen unsere Verfassung verstoßen. Das Sonderrechtsregime der Corona-Verordnungen hat sich vom normalen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren völlig abgekoppelt und steht somit in krassem Widerspruch zur deutschen Verfassung.
Es geht nicht darum, ob einzelne Maßnahmen zu weit gehen oder zu kritisieren wären, sondern es geht darum, dass in unserem Staat zurzeit die Exekutive und Judikative Überhand über die Legislative gewinnt.
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Ex-Verfassungsrichter Kirchof: Man kann eine Gesellschaft auch zu Tode schützen
Auch der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof sieht eine mangelnde Beteiligung des Bundestages. Das Parlament müsste dringend Regelungen verabschieden, um Kriterien für die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes zu schaffen. Ansonsten sieht der Jurist die Gefahr aufkommen, dass die strengen Maßnahmen in jeder Pandemie-Lage pauschal angewendet werden.
Zudem erkennt Kirchhof in dem Gesetzeswerk eine mangelnde Abwägung von Rechtsgütern. Für ebenfalls kritisch erachtet der Ex-Richter das Ziel des Infektionsschutzgesetzes, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern.
Der Staat könne nicht die Gesundheitsversorgung vernachlässigen und deswegen dem Bürger die Grundrechte beschneiden. Verfassungsrechtlich hochproblematisch sei auch die Lockerung der Schuldenbremse, die zudem eine fiskalische Krise heraufbeschwören könnte. Dabei hält Kirchhof die Corona-Hilfen für weit übertrieben.
Auch die Linke vermisst die demokratische Legitimierung
Brocker erinnert daran, dass iin einem Rechtsstaat die Legislative alleine für die Gesetzgebung zuständig ist. Hier wäre zuerst der Deutsche Bundestag gefordert. Die Länderparlamente sind nicht dafür vorgesehen, eine vermeintliche verfassungsrechtliche Lücke zu schließen.
Es geht schon eine ganze Weile darum, dass der Deutsche Bundestag in den Warnhinweisen der Verwaltungsgerichte endlich eine klare Handlungsaufforderung sieht, als Gesetzgeber tätig zu werden.
Nur so lassen sich die Corona-Verordnungen verfassungsrechtlich absichern. Dabei gibt Broker noch zu bedenken, dass wir gerade auf eine belastende Phase zusteuern, in der die Schutzmaßnahmen immer weiter verschärft werden müssen. Es ist daher aller höchste Zeit, diese grundrechtlich abzusichern, ansonsten drohen uns rechtsfreie Räume und Unmut in der Bevölkerung, die bald nicht mehr beherrschbar sind.
Auch Dietmar Bartsch, der Fraktionsvorsitzende der Linken, plädierte in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) dringend für eine Beteiligung des Bundestags und kritisierte die aktuelle Handhabung, dass sämtliche zentralen Entscheidungen von den Landesregierungen getroffen werden. Er findet es überfällig, dass die Corona-Politik demokratisch legitimiert wird.
Bereits Anfang April, als es mit den Corona-Maßnahmen erst so richtig losging, warnte Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vor einem lang andauernden Eingriff in unsere Grundrechte und sprach sogar von einer drohenden „Abdankung des Rechtsstaates“.
“Zweiter Lockdown im November rechtswidrig”
Der Verfassungsrechtler Ulrich Karpenstein äußerte sich gegenüber „Focus-Online“, dass der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern müsse, wenn die Regierung Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen verhängen wolle.
Die Verwaltung und die Politik sind aufgefordert, in jedem Fall immer wieder zu prüfen, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen möglich sind.
Doch was machen die deutschen Regierungen? Noch mehr Lockdown. Und eine erneute Änderung der Verfassung wird ins Spiel gebracht, mit noch mehr Macht in der Hand der Bundesregierung.
Corona inspiriert neue Notstandsgesetze: Verfassungsänderung um Ausnahmezustand zu ermöglichen
Inzwischen tasten sich Ex-Politiker mit bedenklichen Allmachtsphantasien vor. So reichen dem ehemaligen CDU-Bundesminister Thomas de Maizière die schon 1968 umstrittenen Notstandsgesetze nicht mehr aus, um schwere Krisen zu bewältigen.
Er schlägt vor, der Bundestag solle die Verfassung an diesem Punkt ändern, um einen schärferen Ausnahmezustand rechtlich abzusichern. Dann kann ein „Krisenstab“ durchregieren und sich auch auf den Einsatz der Bundeswehr stützen können. Damit will der CDU-Hardliner die Debatte um militärische Aktionen im Landesinneren neu anfachen. Vorbild für eine Verfassungsänderung, die das ermöglicht, wären nach Ansicht von Thomas de Maizière die rigiden französischen Ausnahmegesetze.
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Dieser Beitrag wurde letztmalig am 07.04.2021 aktualisiert.
Lieber René Danke für Deinen Einsatz!! Ich schätze es sehr!
Alena
es gab eine zeit, da stand am eingangstor zu lagern: ARBEIT MACHT FREI.
jetzt hängt über Deutschland: IMPFEN MACHT FREI,
ich kann mich nicht erinnern, das schon mal geschrieben zu haben,