Hallo Emmi,
ist leider falsch.
Vor fast genau einem Jahr machte ein Urteil Schlagzeilen. Dabei ging es um die Ausschreibung einer Summe von 100.000 Euro, für denjenigen, der die Existenz des Masern-Virus beweisen kann.
Es war der dritte und letzte Prozess in dieser Angelegenheit. In den letzten zwei Instanzen wurde festgestellt, dass die Existenz von Masern-Viren nicht bewiesen werden kann. Im Gegenteil, dabei kam heraus, dass die Studien, die bisher als Grundlage dienten, immer fehlgedeutet wurden und es keine Kontrollgruppen gab.“
DAS FAZIT:
Nein, das BGH hat mit Bestätigung des Urteils zu keinem Zeitpunkt die Nichtexistenz von Masern-Viren bestätigt. Die Zahlung des Preisgeldes wurde lediglich wegen eines Formfehlers abgewiesen: Bardens konnte nicht die exakten Voraussetzungen erfüllen, die Lanka in seiner Belobung forderte. Jedoch ist die Existenz des Masern-Virus durch mittlerweile über 19.000 Studien zweifelsfrei bewiesen. Auch wenn Impfgegner sich lieber auf „Neue Germanische Medizin“ und Globuli verlassen wollen.