Masern / Impfung

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Wie könnten denn solche Repressalien für Ärzte aussehen, außer daß vielleicht Pharmas für sie den spendablen Brotkorb höher hängen würden? Welche rechtlichen Folgen hat es für einen Arzt, dessen Patient (oder seine Mutter) eine Impfung absolut verweigert?



    Eva

    Das klingt aber recht negativ den Ärzten gegenüber. Ich finde, auch hier gibt es Unterschiede, und wenn zum Beispiel ein Arzt ernsthaft über die Risiken aufklärt, und dafür seine Zulassung, seine Lebensgrundlage verlieren kann, ist das schon eine Repressalie.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Hallo Nelli,


    Du meinst, daß ein Arzt, der ernst- und gewissenhaft über Nutzen und Risiken aufklärt, kann allein dieser Mitteilungen wegen seine Approbation verlieren? Und wer sollte die Ärztekammer über diese Gespräche informieren, der aufgeklärte Patient etwa?



    Eva

    "Primum nil nocere" - "Zuallererst nicht schaden!"
    (Hippokrates)

  • Die Krankenkassen sehen auf der Abrechnung des Arztes, ob ein Impfaufklärungsgespräch stattfand, und ob danach eine Impfung erfolgte oder nicht.

    Der Arzt bekommt auch nur sein Geld abgerechnet, wenn eine Impfung erfolgte.

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  • richtig @nelli..und vergesst nicht die Mitarbeiter des Arztes und der Patient erzählt seine Erfahrung mit Dr.X weiter..oder in einer Gemeinschaftspraxis ist nur ein Arzt davon überzegt...irgendwann landerves vei de örtlichem Ä.- Kammer und die Aberkennung der Approbation droht.

    Gerade im Umfeld bei einem engagierten KA miterlebt.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Hier mal 27 Sekunden zum Irrwitz der Pflichtimpfung, etwas zum "Schmunzeln":


    youtube.com/watch?v=zuh54LYYR4Q (von youtube zensiert)


    Schon richtig, was diese Petra Gerster erzählt - in Italien und Frankreich gibt es tatsächlich eine Impfpflicht - aber:


    Was sie uns nicht erzählt ist, dass es die Masernimpfpflicht in Italien schon seit Juni 2017 gibt. Warum hat Italien jetzt über 2.500 Masernfälle?


    Und in Frankreich? Dort gibt es schon seit Jahren eine Pflichtimpfung gegen Tetanus, Diphterie und Polio. Seit Januar 2018 wurde diese Impfpflicht dann ausgeweitet auf Röteln, Hepatitis B und - Masern. Wiederum die Frage: Warum gibt es dann in Frankreich fast 3.000 Masernfälle?

    Scheinbar bin ich zu blöd, um das zu verstehen ...

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

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  • Direkt neben dem Video kommt eine Sendung von Spiegel Tv "Gefährliche Verschwörungstheorie: Die bizarre Welt deutscher Impfgegner"
    Da wird mir gleich wieder übel.

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  • daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/impfpflicht-frankreich-100.html


    Frankreich gehört zu den impfkritischsten Ländern in Europa. Gerade bei der Masern- Mumps-Röteln- Impfung ist der Impfschutz dort nicht mehr gewährleistet. Nun hat die französische Regierung mit einer drastischen Maßnahme reagiert: Seit dem 1. Januar 2018 sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder gegen Masern und zehn weitere Krankheiten impfen zu lassen. Nur dann können sie eine Kita besuchen. Die Begründung der Regierung: Man werde der Lage sonst nicht mehr Herr – und es könne einfach nicht sein, dass noch immer Kinder an Krankheiten sterben, die medizinisch längst ausgerottet sein könnten, gerade im Land Louis Pasteurs – dem Erfinder des Impfprinzips.

    Die neue Impfpflicht


    Alain Fischer, Kinderarzt und Immunologe, hat dem Gesundheitsministerium zu dieser neuen Impfpflicht geraten. Für seine kleinen und größeren Patienten hält er diese Impfungen für überlebenswichtig: Masern, Keuchhusten, Röteln, Mumps, Hepatitis B, Tetanus, Diphtherie, HIP (Haemophilus Influenzae), Pneumokokken, Meningokokken und Polio. Fischer hält das Risiko einer Impfung für extrem gering. Weit unter einem Prozent der geimpften gesunden Menschen reagieren darauf mit einer meist ungefährlichen Allergie. Nebenwirkungen wie Fieber und andere grippeähnliche Symptome treten häufiger, bei jedem dritten Kind, auf. Alles ist aber weitaus harmloser, als an Masern, Mumps oder Keuchhusten zu erkranken – was lebensbedrohlich sein kann. Verfassungsrechtlich wurde die Impfpflicht bestätigt.


    Zum Glück bin ich den Kinderschuhen schon lang entwachsen

    Hannah

    Freiheit der Mut, du selbst zu sein. (Osho)

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  • Masern Impfpflicht aktuell

    Da ich in letzter Zeit öfter nach der neuen Impfpflicht gefragt wurde und auch nach dem, was man jetzt machen soll, um der Impfung entgehen zu können, hier mal meine Gedanken dazu:


    Grundsätzlich gesehen kann man zunächst relativ entspannt bleiben. Auch wenn in den Leitmedien etwas anderes erzählt wird, bzw. ein falscher Eindruck erweckt werden soll, gilt die Impfpflicht derzeit noch nicht. Sollten Kita-MitarbeiterInnen oder auch Ärzte etwas anderes erzählen und Druck machen - ruhig bleiben, lächeln und einfach nachfragen, worauf sich deren Aussagen denn wohl beziehen.


    Die Impfpflicht soll zum 1.3.2020 in Kraft treten, das Gesetz muss vorher aber noch vom Bundespräsidenten abgesegnet werden. Nach derzeitiger Planung soll wohl am 4.12.2019 der Gesundheitsausschuß des Bundesrates tagen, allerdings nicht öffentlich (hätte mich auch gewundert) und am 20.12. wohl dessen Plenum. Wird kein Vermittlungsausschuß einberufen, würden nach Rechtslage dann Bundeskanzlerin Merkel und auch Gesundheitsminister WahnSpahn das Gesetz unterschreiben. (Wovon ich jetzt mal ausgehe)

    Anschließend erhält Bundespräsident Steinmeier das Gesetz, um es auf inhaltliche und verfassungsgemäße Dinge hin zu überprüfen. Danach wird er das Gesetz dann unterschreiben oder auch nicht. Unterschreibt er es, tritt das Gesetz zum 1.3.2020 endgültig in Kraft.


    Nun kann zwar jeder eine Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung, er sei durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt worden, einreichen. Was dabei beachtet werden muss, würde hier aber jetzt zu weit führen. Die manchmal gestellte Frage nach einer Sammelklage ist zwar logisch, im deutschen Prozeßrecht aber nicht vorgesehen. Wir leben hier eben nicht in den USA.


    Sollte das Gesetz ab dem 1.3.2020 in Kraft treten, dürfen Kinder nur noch dann in eine öffentliche Einrichtung, wenn sie einen entsprechenden - natürlich aus Sicht des Gesetzgebers - Immunschutz nachweisen können.

    Gleiches gilt natürlich auch für Angestellte in Kita, Schule, Krankenhaus und ähnlichem.


    Aber - kommt das Kind vor dem 1.3.2020 in den Kindergarten, muss kein Nachweis erbracht werden!!

    Und - für alle vor 1970 Geborenen greift das Gesetz nicht, da man davon ausgeht, dass dieser Personenkreis früher schon gegen Masern geimpft wurde, bzw. die Masern schon durchgemacht hat.
    Personen, die nun schon in einer entsprechenden Einrichtung arbeiten und nach 1970 geboren wurden, haben für einen Impfnachweis Zeit bis zum Juli 2021.


    Nun zum Bußgeld:

    Bei Verstößen gegen das Gesetz können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 EUR festgesetzt werden. Dieses auch mehrfach! Also einmal zahlen und ich bin aus dem Schneider, funktioniert so also nicht.


    Aber - diese Bußgelder sind Kann-Bestimmungen und werden, wenn überhaupt, dann nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Impfverweigeres durch die Gesundheitsämter festgesetzt. Gesundheitsämter werden aber wohl zunächst von einem Bußgeld absehen und zu einem Beratungsgespräch einladen. Die Gesundheitsämter wollen definitiv nicht zu einer Polizei-Ersatzbehörde werden, wie dies ja bei den damaligen Pocken- und Tuberkulose-Impfungen der Fall war.

    Ob es tatsächlich zur Verhängung von Bußgeldern kommt, wird sich dann zeigen, immerhin werden dafür ja nicht unerhebliche Personalkapazitäten benötigt, der Verwaltungsaufwand wäre nicht unerheblich.


    Wenn man sich das alles einmal ansieht wird schnell klar, dass diese Impfpflicht ein absoluter Hohn ist. Was soll man davon halten, dass Kinder, die am Freitag, den 28.02.2020 (der 1. März ist ein Sonntag) neu in den Kindergarten kommen, keinen Impfnachweis beibringen müssen, Kinder, die nur drei Tage später (also Montag, den 2.3.2020) aufgenommen werden, aber schon? Gesetze gelten immer ab einem bestimmten Zeitpunkt, schon klar, aber das hier ist mit heißer Nadel gestrickt.

    Und bei Personen, die vor 1970 geboren wurden, geht man davon aus, dass diese bereits die Masern hatten oder geimpft wurden. Man geht davon aus? Irrsinniger geht´s ja wohl kaum noch!


    Menschen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes schon in entsprechenden Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, KrankeNhäusern usw.) arbeiten, haben eine Frist bis zum Juli des darauffolgenden Jahres? Mit all diesem WahnSpahnwitz will man die Masern ausrotten? Lächerlich!

    (Wobei man Krankheiten, wie die aktuell auftretenden Pestfälle in China zeigen, sowieso nicht ausrotten kann)


    Und weiter - wer will in den Einrichtungen denn die Impfausweise kontrollieren? Es gibt solche mit Erstsprache deutsch und solche mit Erstsprache englisch.

    Ich kann mein Kind im Ausland für läppische 20,-- Euronen irgendwie gegen irgendetwas "impfen" lassen, wer will das ausländische Gekritzel irgendwelcher Arzt- oder Krankenhausmitarbeiter denn entziffern? Zumal es im Ausland oftmals auch andere Impfstoffe gibt, als hierzulande.

    Was will der prüfende Arzt oder die Empfangssekretärin in der Kita denn machen - im Ausland anrufen? Oder im Internet nach dem betreffenden Arzt suchen? Hat schon mal jemand versucht, einen Dorfarzt in Bulgarien oder Indien ausfindig zu machen? Viel Spaß kann ich da nur wünschen. Von deren Praxen (wenn man das so nennen darf), führt doch keiner Buch, ob vor 2 Jahren jemand mit dem Namen Lieschen Müller aus Buxtehude-Bullerbü da war und zum Zeitpunkt XY eine Impfung erhalten hat.


    Noch etwas, als kleiner Tipp für all diejenigen, die sich mit "Alternativen" zur Zwangsimpfung beschäftigen - im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die neue Impfpässe ganz legal zum Kauf anbieten. Man sollte dabei nur dringend auf folgendes achten:


    * Aufdruck mit Logo der WHO

    * Das Impfbuch als Erstsprache auf englisch! Die meisten haben als Erstsprache deutsch.

    * Ganz wichtig - die Herstellung des Impfbuchs sollte um einiges älter sein, als die später eingetragene Impfung. Denn auf der Rückseite des Impfbuches sind Codierungen mit Auflage angebracht und können dahingehend zurückverfolgt werden, wann und wohin sie gestreut wurden. Also je älter das Impfbuch, umso besser!


    Abschließend - vermeidet das Wort Impf-PASS! Es handelt sich hier nicht um einen amtlichen Ausweis, der das Hoheitsgebiet des Passinhabers ausweist. Also beispielsweise Deutschland.

    Ein Pass bleibt auch Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden. All dies trifft für ein Impfbuch nicht zu!


    Ansonsten halte ich es mit Bertold Brecht: Keine Gnade mehr mit denen, die nicht geforscht haben, aber doch reden. Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

    Wie immer die auch aussehen mag.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

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    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Im Grunde sehe ich das, wie das Kräuterschenkungsverbot an Gaststätten: Wenn niemand folgsam mitmachen, wer will das überprüfen?

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Wie ich heute erfahren habe, gibt es lediglich Ausnahmen wegen gesundheitlicher Gründe beim Masern-Impfzwang. Religiöse Gründe werden nicht anerkannt.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

  • Religiöse Gründe werden nicht anerkannt.

    auch nicht die Zeugen Jehovas?

    Sie verweigern ja auch Bluttransfusionen bei ihren Angehörigen und bringen Ärzte in Konflikte.:/

    Das wird noch was geben und Fälschungen werden unterm Ladentisch verkauft.

    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • auch nicht die Zeugen Jehovas?

    Sie verweigern ja auch Bluttransfusionen bei ihren Angehörigen und bringen Ärzte in Konflikte.:/

    Das wird noch was geben und Fälschungen werden unterm Ladentisch verkauft.

    LG

    Zeugen Jehovas lehnen Bluttransfusionen mit Vollblut ab, das ist richtig. Aber das ist auch schon die einzige medizinische Methode. Impfungen sind für Zeugen Jehovas, wie für alle anderen Menschen, eine Behandlung die jeder selbst entscheidet.

    LG Ramona

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • 1. Dies hier ist ein "medizinisches" Forum und kein religiöses.

    2. Jeder soll dem Glauben nachgehen, mit welchem er sich identifiziert, worin er sein Heil findet.


    Dennoch sehe ich Deine Aussage zum biblischen "Blut"-Verbot grundsätzlich anders und gebe mal meinen Senf dazu ab.

    Ich weiß zwar nicht, ob Du der Lehre des "Wachtturm" angehörst oder nicht - in Deiner Aussage erkenne ich aber den so oft zitierten Vorwurf, dass sich die Zeugen Jehovas Bibeltexte so zurecht biegen, wie es ihnen in den "Kram" passt, sorry.

    Dieses "Blutverbot" ist ein Beispiel unter vielen:


    In 3. Mose 17:10-16 steht:

    11 Denn die Seele des Fleisches ist im Blut, ..... 12 Darum habe ich zu den Söhnen Israels gesagt: „Keine Seele von euch soll Blut essen, und kein ansässiger Fremdling, der als Fremdling in eurer Mitte weilt, soll Blut essen.“

    Die Seele des Fleisches ist also Blut. Obwohl es merkwürdig klingt, sollte man beachten, dass das hebräische Wort für Seele (nephesch) auch mit "Leben" übersetzt werden kann. Wenn man nun Seele mit Leben übersetzt, heißt der Satz: Das Leben des Fleisches ist im Blut. Praktisch gesehen stimmt dies sogar, denn ein Lebewesen, welches zu viel Blut verliert, verliert auch sein Leben.
    So weit, so gut also.


    Gott hat nun für das Blut eine besondere Verwendung vorgesehen und hat daher die Verwendung von Blut als Nahrungsmittel ausgeschlossen. Der Zweck ist: „... damit Sühne geleistet wird für eure Seelen“ und zwar auf dem „Altar“.

    Am Altar wurde das Schuldopfer vollzogen. Wer Sünden begangen hatte, musste zum Priester gehen, dort wurde stellvertretend für den Sünder ein Tier geschlachtet, etwas von dem Blut wurde auf den Altar gegeben. Damit wurde deutlich gemacht: der Sünder verdient für seine Sünde den Tod. Aber das Tieropfer macht ihn frei.

    (Was das aus heutiger Sicht des Tierschutzes letztlich bedeutet, lasse ich jetzt mal außen vor)


    Nun wenden wir uns mal Heb. 9:11-14 zu. Also dem Neuen Testament. Dort steht:


    11 Als jedoch Christus ...... 12 begab er sich, nein, nicht mit dem Blut von Ziegenböcken und von jungen Stieren, sondern mit seinem eigenen Blut ein für allemal an die heilige Stätte und erlangte eine ewige Befreiung [für uns].

    13 Denn wenn das Blut von Ziegenböcken und von Stieren und die Asche einer jungen Kuh, auf diejenigen gesprengt, die verunreinigt worden sind, in dem Maße heiligt, daß das Fleisch rein wird,

    14 wieviel mehr wird das Blut des Christus, der durch ewigen Geist sich selbst ohne Makel Gott dargebracht hat, unser Gewissen von toten Werken reinigen, damit wir [dem] lebendigen Gott heiligen Dienst darbringen können?

    Blut ist deshalb kein normales Lebensmittel, weil Gott das Blut dafür bestimmt hat, Symbol für Jesus und seinen stellvertretenden Tod für uns zu sein.


    Im Korinther 11:25 heißt es denn auch: "Dieser Becher bedeutet den neuen Bund kraft meines Blutes. Tut dieses immer wieder, so oft ihr ihn trinkt ..." (Die Rede ist hier natürlich vom Abendmahl)


    Blut ist in der Bibel also deshalb kein normales Nahrungsmittel, weil es dafür da ist, Leben zu retten. Es gehört nicht in die Wurst, weil es da kein Leben rettet. Im Falle der Bluttransfusion ist das anders. In Notsituationen bei hohem Blutverlust kann ein Arzt damit tatsächlich Menschenleben retten. Damit wird Blut keineswegs als (verbotenes) Nahrungsmittel verwendet. Es ist vielmehr Rettungsmittel und wird für genau den Zweck eingesetzt, für den Gott es reserviert hat. Und deshalb ist es, religiös gesehen, eben biblisch, genau das zu tun.

    Deshalb ist es mehr als angemessen, Bluttransfusionen dann einzusetzen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Es ist, im Gegensatz zu den Lehren des Wachtturms, sogar geboten. Leben ist für Gott kostbar.


    Um mich nicht misszuverstehen - ich gehöre keiner Glaubensrichtung an, Aussagen wie die der Zeugen Jehovas reizen mich aber immer wieder zu einem Contra.

    Und unabhängig der religiösen Sichtweise bleibt natürlich die grundsätzliche Frage nach einer ethischen Sichtweise der Bluttransfusion, letztlich ist dies ja nichts anderes als eine "Organ"spende. Noch extremer ist die Knochenmarkspende, bei der ja sogar der Gencode es Spenders mit übertragen wird. Wie verändert dieser übertragene Gencode wohl die Erbsubstanz, den Organismus des Empfängers?

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Hallo Dirk, erstmal Danke für deine Erklärungen Anhang der Bibel. Deine Recherchen, eigentlich zu allen Themen, sind immer präzise und sehr informativ. Hab schon viel lernen können.


    Zu 1., stimme ich dir zu, es passt auch nicht zum Thema

    Zu 2., das sehe ich genauso!


    ("Ich weiß zwar nicht, ob Du der Lehre des "Wachtturm" angehörst oder nicht - in Deiner Aussage erkenne ich aber den so oft zitierten Vorwurf, dass sich die Zeugen Jehovas Bibeltexte so zurecht biegen, wie es ihnen in den "Kram" passt, sorry.

    Dieses "Blutverbot" ist ein Beispiel unter vielen")


    Nein ich gehöre nicht der "Lehre des Wachtturm" an, den so etwas gibt es nicht. "Der Wachturm" ist lediglich der Name einer Zeitschrift.

    Ebenso biegen sich Jehovas Zeugen keine Bibeltexte hin, vielmehr sind sie auf eine genaue Übersetzung bedacht.


    Nachfolgend ein Auszug aus einer Informationsmappe für Mediziner herausgegeben von Zeugen Jehovas:


    Bluttransfusion (Siehe Diagramm.)

    Jehovas Zeugen sind überzeugt, dass biblische Texte,

    wie die nachfolgend zitierten, eine Bluttransfusion ausschließen: „Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen“ (1. Mose 9:3, 4). „Er soll . . . sein Blut ausgießen und es mit Staub bedecken“ (3. Mose 17:13, 14). „Sie [sollen] sich . . . enthalten . . . von Hurerei und von Erwürgtem und von Blut“ (Apostelgeschichte 15:19, 20). Auch wenn sich diese Verse keiner medizinischen Sprache bedienen, schließen sie nach Auffassung

    von Jehovas Zeugen die Transfusion von Vollblut sowie von den Blutkomponenten Erythrozyten, Leukozyten,Thrombozyten und Blutplasma aus. Patienten, die Zeugen Jehovas sind, wünschen eine Behandlung unter Verwendung von Transfusionsalternativen. (Siehe „Konzepte für Transfusionsalternativen“.)


    Jehovas Zeugen nehmen demnach das Gebot "sich des Blutes zu enthalten" wörtlich. Wie gesagt, sie enthalten sich des Vollblutes, in welcher Form auch immer, akzeptieren aber unter dem Gesichtspunkt, das Leben als heilig zu betrachten, Blutfraktionen sowie Transfusionsalternativen.

    Das wollte ich nur richtig stellen.

    Ob diese Ansichtsweise für jemanden akzeptabel ist oder nicht, muss und darf jeder selbst entscheiden, ohne dafür bewertet zu werden.


    ("Es ist vielmehr Rettungsmittel und wird für genau den Zweck eingesetzt, für den Gott es reserviert hat. Und deshalb ist es, religiös gesehen, eben biblisch, genau das zu tun.)


    Richtig, religiös gesehen (Leben ist heilig).

    Aber biblisch eben nicht. Das biblische Gebot an den Menschen ist, sich zu enthalten. Biblisch gesehen ist das einzige Blut, dass Leben retten kann, das Blut Jesu.


    ("In Notsituationen bei hohem Blutverlust kann ein Arzt damit tatsächlich Menschenleben retten. ...

    Deshalb ist es mehr als angemessen, Bluttransfusionen dann einzusetzen, wenn dies medizinisch notwendig ist.")


    Das muss natürlich von Fall zu Fall entschieden werden. Und das obliegt wieder jedem Patienten selbst, auch eines jeden Zeugen Jehovas, wie er in solch einer Situation entscheidet. Deshalb gibt es ja Patientenverfügungen und Vollmachten.

    Und ob eine Bluttransfusion als einziges, endgültiges Mittel der Lebensrettung gilt, sei mal dahin gestellt, gerade weil neueste Studien zeigen, dass eine Bluttransfusion durchaus kurz- und lägerfrisitge Schäden verursachen kann. Aber dieses Thema würde den Rahmen jetzt entgültig sprengen. Das wäre sicher ein Thema für einen neuen Thread. ...


    Spannend ist die Frage, die du am Schluss gestellt hast, zu Bluttransfusionen, Organspenden oder Knochenmarkspenden zwecks Gene usw.

    Dazu habe ich auch einen Artikel gelesen, über den Nachweis von männlicher DNS (=DNS vom leiblichen Sohn) im Blut der Mutter, selbst Jahre nach der Geburt.

    Wenn eine Schwangerschaft schon solche Spuren im Körper hinterlässt, welchen Einfluss haben Fremdorgane?

    Sicher ein spannendes, neues Thema.


    Viele Grüße Ramona

  • Dazu habe ich auch einen Artikel gelesen, über den Nachweis von männlicher DNS (=DNS vom leiblichen Sohn) im Blut der Mutter, selbst Jahre nach der Geburt.

    Völlig korrekt. Nennt sich Mikrochimärismus. Allerdings findet sich auch DNA von weiblichen Föten im Blut (und erstaunlicherweise sogar im Gehirn) der Mutter. Der Nachweis hierzu ist aber schwerer, da Mädchen zwei X-Chromosome haben wie ja auch die Mutter.

    Aber - und das ist das Verrückte - Frauen, die bereits fetale Zellen in sich tragen, können durch weitere Schwangerschaften nicht noch mehr fremdes Genmaterial aufnehmen. Anscheinend kann der Körper nur eine begrenzte Menge "beherbergen".

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Hallo liebe Community,

    Ich hoffe ich bin hier richtig...

    Ich habe folgendes "Problem", meine Tochter ist 6 Jahre alt und komplett ungeimpft.

    Anfangs wollte ich einem so kleinen Wurm keine Impfungen injiziert lassen und einfach warten.

    Aber dann stellte sich heraus dass meine Tochter ein ziemlich empfindlicher Mensch ist.

    Sie reagiert auf viele Dinge mit der Haut, den Augen und ihrer Nase.

    Nun soll sie ab Sommer in die Schule kommen und ich muss dort einen Impfnachweis vorlegen, diesen habe ich aber nicht.

    Ich habe mir viele Gedanken zu diesem Thema gemacht aber ich habe irgendwie ein ungutes Gefühl sie Impfen zu lassen.

    Habt ihr irgendwelche Tips?

    Was kann ich tun um der Pflicht nicht nachkommen zu müssen?


    Vielen Dank im voraus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jasmin,

    zuerst ein herzliches Willkommen hier im Forum.


    Zu deiner Frage zur Impfpflicht gibt es bereits ein Thema. Ich werde deshalb deine Frage dahin verschieben. Da findest du schon einige Antworten.

    Liebe Grüße

    Bernd

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber