Medizin und Ernährung in anderen Kulturen

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • was hat das mit dem Thema zu tun?

    Dahingehend, dass wir in der EU höher radioaktiv verstrahlte Lebensmittel aus Japan erhalten haben und für die importierten Lebensmittel die Grenzwerte damals hochgesetzt wurden, damit Japan weniger Verstrahltes wegwerfen muss, wohl schon.


    Danach galten für alle Lebensmittel. die in der EU festgelegten Werte. Damals hatte ich geschrieben:


    Für die im Anhang 2 stehenden Nahrungsmittel von geringer Bedeutung gelten, wie dort steht, die zehnfachen Werte dessen, was in Anhang 1 aufgeführt ist.
    Das sind dann
    7.500 Bq/kg Strontiumisotope
    20.000 Bq/kg Jodisotope
    800 Bq/kg Alphateilchen emmitierender Plutoniumisotope und Transplutoniumelemente
    12.500 Bq/kg alle übrigen Nuklide wie insbesondere Cäsium-134 und 137
    für alle in diesem Abschnitt aufgeführten Lebensmittel wie Tee, Knoblauch, Trüffel, Kapern, Süsskartoffel, Pflanzen, Gewürze, Öle, Kaviar, Kakao, Vitamine, Früchte, Hefen, Mehl, Gemüse, Nüsse, etc. erlaubt.

    Das passt dann ganz nebenbei genau zu den 12.500 Bq/kg Cäsiumbelastung die in einigen Medien für Öle und Gewürze thematisiert wurden und im Detail bei den in der pdf aufgeführten Werten stimmen die Werte auch mit den genannten. Liest sich für mich insgesamt viel krasser als die wenigen allgemein veröffentlichten Werte.


    Danach gelten für alle Nahrungsmittel, die nicht in Anhang 2 aufgeführt sind, die Werte, die im Anhang 1 für Andere Nahrungsmittel außer Nahrungsmittel von geringer Bedeutung stehen.
    Das sind dann
    750 Bq/kg Strontiumisotope
    2.000 Bq/kg Jodisotope
    80 Bq/kg Alphateilchen emmitierender Plutoniumisotope und Transplutoniumelemente
    1.250 Bq/kg alle übrigen Nuklide wie insbesondere Cäsium-134 und 137


    England, Österreich und Frankreich haben jedenfalls sofort Einspruch dagegen erhoben.


    Aber da ich jetzt in den Thread schaue, sehe ich, im Anschluss daran hatte ich festgestellt, dass die EU schon 2008 zusammen mit Euroatom neue Grenzwerte festgelegt hat.


    Da gab es auch eine Verordnung, die erst in 2008 verfasst wurde. Deshalb setze ich sie hier mal rein. Passt auf. Clematis hat Recht.

    VERORDNUNG (EG) NR. 733/2008 DES RATES vom 15. Juli 2008 :

    : https://eur-lex.europa.eu/LexU…2008:201:0001:0007:DE:PDF

    Das heisst- offensichtlich kamen sie mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung (EURATOM) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (kodifizierte Fassung) von 2007, der übrigens die gleichen Werte wie der Vorschlag von 2010 enthält, nicht durch oder er war gleich ein Vorschlag für Maximalwerte im Fall eines weiteren schweren atomaren Zwischenfalls innerhalb der EU.


    Daher dann der Vorschlag für eine Verordnung (EURATOM) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (Neufassung) von 2010, den ich unten gepostet habe und anscheinend die Werte enthält, auf die sich jetzt alle beziehen.

    EUR-Lex - Simple searchˍ

    Dazwischen wurde am 18.Juni 2009 ein neues Papier verfasst, dass auf Seite 4 und 5 das Entscheidende aufführt.

    Zitat
    Schließlich ist daran zu erinnern, dass gemäß der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/8712 des Rates im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation mittels einer Verordnung der Kommission weitere, allgemeinere Beschränkungen erlassen werden können. Sollte dieser Fall eintreten, würden diese Beschränkungen von denen der Verordnung (EG) Nr. 733/2008 abweichen. Daher ist die Bestimmung aufrechtzuerhalten, dass letztere Verordnung bei Inkrafttreten der erstgenannten automatisch aufgehoben wird.

    und auf der letzten Seite dann das dazu notwendige

    Heisst man hat sich in diesem Papier darauf geeinigt, dass die Verordnung/Werte von 2008 für die aus Tschernobyl eingeführten Nahrungsmittel noch 10 Jahre länger gelten sollten, da die Werte immer noch sehr hoch sind, aber gleichzeitig für den Fall eines Gaus innerhalb der EU darauf geeinigt, dass höhere Grenzwerte gültig sein können, die die EU-Kommission festlegen kann.

    : https://eur-lex.europa.eu/LexU…=COM:2009:0276:FIN:DE:PDF

    Und diese schon vor Fukushima für einen Notfall festgelegten Werte galten dann auch nach Fukushima in der EU für Importiertes aus Japan.


    Aber zur Vereinfachung- Die nachfolgende Liste zeigt in rot die akzeptierten Werte an radioaktiver Belastung für Importe aus Tschernobyl, die noch bis mind. 2020 galten, die greenpeace damals veröffentlicht hatte,

    mit den Empfehlungen des Codex Alimentarius, denen von Euroatom/EU für den Notfall und denen aus Japan.

    Unten dann zum Vergleich die Empfehlungen des Umweltinstituts München und der Gesellschaft für Strahlenschutz für die Nahrung von Babys und Erwachsenen.


    : https://web.archive.org/web/20…Grenzwerte-EU_08apr11.pdf


    Das ist jedenfalls schon erschreckend. X(

    Und wenn Eugen das thematisiert hatte und es im Prinzip zur Nahrung gehört, von der fast alle Kulturen betroffen sind, kann es an der Stelle nicht falsch sein.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()