Günter, Du bist mind. 4 Jahre zu spät. Dazu eine Seite aus Wien:
30.10.2020 COVID-19 , Datenschutz und Privatsphäre
Vor zwei Wochen ist die Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz 2012 in Kraft getreten, die eine Einführung eines elektronischen Impfpasses ermöglicht. Damit kann ein zentrales Impfregister geschaffen werden, in welchem alle durchgeführten Impfungen elektronisch dokumentiert werden können. Ziele dieses Projekts sind eine verbesserte Impfversorgung der Bevölkerung, die Schaffung einer genauere Datenbasis zur Steuerung des Gesundheitswesens sowie eine Verringerung des Aufwands für Bürger und der Gesundheitsdiensteanbieter.
Am 16.10. hat das Gesundheitsministerium die eHealth Verordnung erlassen, mit der die Pilotphase für den e-Impfpass eingeläutet wurde. Der elektronische Impfpass wurde schon unter der Bierlein-Regierung vorbereitet und unter Gesundheitsminister Anschober beschlossen. Schon in der Begutachtung des Gesetzes im Jänner 2020, also vor der Pandemie, haben der Datenschutzrat und die Arbeiterkammer die verpflichtende Nutzung dieses Registers für alle Impfungen kritisiert. Die bei dem jetzigen Pilotversuch teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter müssen ab sofort alle durchgeführten Impfungen zentral speichern, wobei auch bereits vorhandene Impfdaten der Länder in das zentrale Impfregister übernommen werden können.
Kein Opt-Out
Bisher hatten Impfgegner kein gutes Argument, warum sie sich nicht impfen lassen. Mit dem elektronischen Impfpass könnte sich das erstmals ändern. Sollte die Sorge um die eigenen Gesundheitsdaten künftig Menschen von einer Impfung abhalten, kann das kaum im öffentlichen Interesse sein. Wie die Erfahrung der letzten Jahrzehnte gezeigt hat, weckt ein solches zentrales Register Begehrlichkeiten und schafft Missbrauchspotential. Gerade angesichts der hohen opt-out-Rate von ELGA und der kritischen Haltung der Bevölkerung zu staatlicher Datensammlung, sollte die Politik nach der Pilotphase einlenken und das Register optional gestalten.
Eine Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) ist für den elektronischen Impfpass im Gegensatz zu ELGA nicht vorgesehen – die impfrelevanten Daten werden in jedem Fall für sämtliche Impfungen personenbezogen gespeichert. Bürger haben nur das Recht, über die gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten und Impfungen selbst in das Impfregister einzutragen. Als Datenschützer kritisieren wir die fehlende opt-out-Möglichkeit. Wäre der Zweck dieses Systems nur die Bekämpfung der Pandemie und würden die Daten gelöscht, wenn sie keine Relevanz mehr haben, könnten wir eine derartige Vorgangsweise vielleicht noch verstehen. Auch kritischen Bürger würde man so nicht das Argument des Zwanges in die Hände legen. Eine Impfung mit mehreren Dosen könnte ein solches Register logistisch notwendig und den Einsatz auch für kritische Menschen nachvollziehbar machen. Der elektronische Impfpass ist aber als permanentes System ausgelegt, das sich auf alle Impfungen erstreckt und nicht nur auf jene gegen gefährlich ansteckende Krankheiten.
Eine Debatte über dieses heikle Thema wäre wünschenswert und notwendig gewesen. Anscheinend hat der sozialdemokratische Stadtrat Hacker vor der Wahl nur so getan, als gäbe es eine opt-out-Möglichkeit (derStandard hatte nachgefragt) und erst nach der Wahl die Wahrheit eingestanden. Gerade bei einem heiklen Thema, wie unsere Gesundheitsdaten, sollte die Politik nicht weitere Verwirrung stiften, sondern zu ihren Entscheidungen stehen und in einen offenen Diskurs gehen.
: https://epicenter.works/conten…ette-vertrauen-geschaffen
Und das ist prinzipiell das Problem.
Ö hatte schon vor einigen Jahren, als bei uns in D die Gesetze zu ID2020 erlassen wurden, darüber abgestimmt, dass nur Behörden aus Ö auf die Daten zugreifen können. Die haben alles schon in trockene Tücher gepackt.
Wenn man sich heute aufregt, wie mit diesem Artikel:
Globaler Digitalpakt: Die Bundesregierung im Netz der Gesundheitsdigitalisierer – Geld und mehr (norberthaering.de)ˍ ist es eigentlich längst zu spät.
Allerdings scheint es bei uns bisher anders gelöst zu werden, da das deutsche Bundesgesundheitsministerium mit Stand 5.9.24 zu diesem Thema schreibt:
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird es perspektivisch möglich sein, Daten zu Impfungen, die Versicherte erhalten haben, in einem elektronischen Impfpass digital verfügbar zu haben. Auf diese Weise können Versicherte Impfungen digital vorweisen und künftig auch von möglichen Mehrwerten, wie einer digitalen Impf-Erinnerung, profitieren. Zugleich können gegebenenfalls bestehende Impflücken schneller erkannt und notwendige Impfungen nachgeholt werden. Auch wird die Übersicht bestehender Impfungen sowohl für die Versicherten als auch die Ärzte in der medizinischen Versorgung erleichtert, da ein Impfausweis in Papierform verloren gehen kann und im Bedarfsfall dann nicht zur Verfügung steht.
Impfende Ärzte sollen zudem von einer aufwandsarmen und weitgehend automatisierten Übertragung von Impfdaten in die ePA profitieren.
Die digitale Dokumentation von Impfungen soll in der ePA nach einer festen Struktur, basierend auf internationalen Standards, erfolgen, die sicherstellt, dass Daten zwischen der ePA und den verschiedenen digitalen Systemen der Gesundheitsversorgung ausgetauscht und weitergenutzt werden können.
bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/elektronischer-impfpass