Theoretisch "Nein" , faktisch "Ja"!
Ist das gleiche wie bei der Patientenverfügung, die alle 2 Jahre erneut unterschrieben werden sollte:
!ist der Patient hochbetagt, srellt sich die Frage nach der Geschäftfähigkeit:
Es gibt hierbei aus juristischer Sicht keinen Graubereich, praktisch natürlich schon.
Wenn alte Leute sich nach wenigen Stunden nicht mehr an besprochene Dinge erinnern können, kann der Arzt auf fehlende Geschäftstätigkeit plädieren und seine Vorgehensweise so rechtfertigen .
Gerade mit Medizinjuristin wegen meiner Schwiegermutter diskutiert.
Aber das könnte bermibs vielleicht zu einem eigenen Thread machen.
" justitiable Rechts- u. Geschäftsfähigkeit im Alter bei medizinischen Belangen"
...oder ähnlich !