Laut Gesetz seien die Inhaltsstoffe die rein zur Herstellung eines Impfstoffes benötigt werden nicht deklarationspflichtig. Nur das was im Nachhinein hinzugefügt wird müsste deklariert werden.
Das, was Du meinst, unterliegt dem UWG, also dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Hierin wird unter anderem der Schutz von Know How und vertraulicher Geschäftsinformationen geregelt. Besser bekannt als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis. Hierbei kann es sich beispielsweise um Herstellungsverfahren handeln, oder auch um Designs, Prototypen und auch Formeln und Rezepte. Gemäß § 17 Abs. 1 UWG war der Verrat solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bisher sogar strafbar. Durch die Novellierung des Gesetzes zum Ende Januar 2019 ist dieser Paragraph allerdings weggefallen, es gibt nur noch Bußgelder.
Nicht deklariert werden müssen Stoffe, wenn sie in "technisch unvermeidbaren und gesundheitlich unbedenklichen" Resten im fertigen Produkt verbleiben oder nicht mehr nachweisbar sind. Das Dumme daran ist aber, dass der Hersteller weitestgehend selbst bestimmen kann, was technisch unvermeidbar ist und was nicht.
Dieser Umstand wurde auch im 107. Deutschen Ärztetag in Bremen im Mai 2004 kritisiert. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, im Arzneimittelgesetz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Pharma-Unternehmen verpflichten soll, sämtliche Inhaltsstoffe der Präparate zumindest an Ärzte herauszugeben, um eventuelle allergische Reaktionen abklären zu können.