Zumindest darf man das nicht mehr einfach so sagen.
Das Arzneimittelgesetz sagt, dass nur zugelassende Arzneimittel beworben und verkauft werden dürfen. Heilaussagen dürfen nur zu zugelassenen Arzneimittel getroffen werden. Das sind dann auch Fertigprodukte z.B. in Kapseln mit fragwürdigen Zusatzstoffen.
Die meisten Pflanzen haben keine Standardzulassung und dürfen nicht als Heilmittel beworben werden. Die, die diese Zulassung haben, sind apothekenpflichtig. Pflanzen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen, dürfen nicht mit Heilaussagen beworben werden.
Die Health-Claims-Verordnung (Gesundheitsbehauptungen-Verordnung) sieht vor, dass Lebensmittel und Nahrungsergänzungen nicht mit gesundheitlichen Aussagen beworben werden dürfen, wenn dies nicht bewiesen ist, Wirkungen und gesundheitliche Effekte, die auf Erfahrungen und traditionellem Wissen beruhen, zählen nicht, sondern nur wissenschaftliche Studien.
Einem Kräuterhändler wird verboten, einen Tee wie Rhodiola rosea (Rosenwurz) als "konzentrationsfördernd" zu bewerben, auch wenn man das schon "ewig" weiß.
Mischt jedoch ein Pharmaunternehmen z.B. ein paar künstliche Vitamine oder sonst was dazu und füllt dasselbe Kraut in eine Kapsel, dürfen diese als "gesund" vermarktet werden, natürlich haben die dann auch eine Studie parat, zumindest zu den zugefügten Vitaminen.
Das führt dazu, dass Menschen normalen Kräutern misstrauen und lieber dasselbe Kraut in einer Kapsel mit fragwürdigen Zusatzstoffen schlucken, wegen der Dosierung soll das einfacher sein, aber bitte, wer hat keinen Teelöffel zum Messen daheim?
Und warum genügt die gleich große Kapsel sowohl für einen 120kg Mann, als auch für eine 60kg schwere Frau. Da kann die exakte Dosis doch wohl nicht so wichtig sein.