Ich habe Sklerodermie, Diagnose seit 2013, bin 55 J. (bald 56) und Gehbehinderung (G 50) aufgrund eines Unfalls im Jahre 1983, damals war ich 20 J. mit zunehmenden Beschwerden im Alter und Neurodermitis, die sich im Laufe der Sklerodermie entwickelt hat.
Mein Rehaantrag wurde abgelehnt mit der Begründung nach § 12 Abs. 2 (SGB VI) werden Leistungen zur med. Reha nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung einer solchen letzten getragen...
Meine letzte Reha war im Okt./Nov. 2016.
Nun gebe ich nicht auf und werde Widerspruch einlegen.
Hab ich wohl eine Chance, was meint ihr?
Habt ihr Tipps, wie ich den Widerspruch am besten formuliere, würde mich sehr freuen über Anregungen!
Viele Grüße
von Mara