Ich selbst bin heute richtig sauer wegen der RV.
Meine Lehrstätte hatte die Zahlungen für das letzte Lehrjahr nicht an die RV gemeldet.
Was hat mich früher die Rente interessiert. Gar nicht. Selbst Schuld.
Nach Jahrzehnten ist da nichts mehr zu machen. Weder über den Lehrherrn, die Firma gibt es eh schon lange nicht mehr (das hatte ich schon vor ca. 15 Jahren versucht) und die Aufbewahrungspflicht ist auch schon lange abgelaufen und auch nicht über die Krankenkasse oder sonstige Stellen.
Als bekennende Schlampe habe ich nach zig Umzügen auch keine Ahnung, ob noch irgendwo der frühere Versicherungsbeleg zu finden wäre.
Jedenfalls habe ich ein Schreiben der IHK, das die Lehre beweist, mein Abschlusszeugnis von der Berufsschule und meinen Ausbildungsnachweis, sowie ein Schreiben von der Ausbildungsstätte vorgelegt, das meine Lehre beweist.
Unter normalen Umständen würde man denken, es ist absolut bewiesen, dass ich das 3. Lehrjahr in Ausbildung bei meinem Lehrherr war.
Mehr als 3 Jahre werden eh nicht anerkannt.
Aber so lange ich keinen Beleg über die Zahlung während dieser Zeit vorlegen kann, gilt das 3. Lehrjahr nur als glaubhaft gemacht.
Das bedeutet konkret anstatt den gesetzlich geregelten zusätzlichen 3 Rentenpunkten für 36 Monate berufliche Ausbildung wurden mir nur 5/6 anerkannt und 0,7 Rentenpunkte werden abgezogen. 0,7 Rentenpunkte sind mehr als ein Arbeitnehmer mit 12 Euro Mindestlohn einschl. Weihnachtsgeld in einem Jahr an Rente erwirtschaften kann.
Es gibt sogar Fälle, in denen die gesetzlich vorgeschriebenen 3 zusätzlichen Rentenpunkte für die Ausbildung trotz 3 Jahren Ausbildung erst gar nicht berücksichtig wurden.
Da kann ich mich ehrlich gesagt gar nicht drüber beruhigen.
Was auch immer kommt und wird, unsere Tochter fordert jetzt erst einmal einen Rentenverlauf an. Bisher hat sie immer nur schöne Anschreiben zum Rentenstand bekommen und nichts was man anhand einer Aufstellung überprüfen könnte.