Wir hatten das Thema schonmal. :RE: Verschiedenes
Den anderen Thread/Beitrag finde ich gerade nicht.
Dabei hatte ich auch ein Video von einem ehemaligen Soldaten der Bundeswehr gepostet oder gesehen, der dachte, dass er Deutscher wäre und feststellen musste, dass er auf Nachfrage bei dem betreffenden Amt gar nicht als Deutscher registriert war.
Einer, der den Ausweis bereits vor Jahren und dem letzten Gerichtsurteil erfolgreich beantragt hat, hat in einem anderen Forum geschrieben:
Aber wie kommt man an den Staatsangehörigkeitsausweis ?
Dazu fand ich im Netz beim Bundesverwaltungsamt in Köln den "Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit".
Um diese zu erlangen muss selbstverständlich der Antrag ausgefüllt werden und man muss als eheliches Kind mittels Geburtsurkunde seiner Väter nachweisen, dass diese aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg, also aus dem deutschen (Kaiser)Reich stammen.
Also Kopien der Geburtsurkunden meines Vaters (geb.1933) und meines Großvaters (geb. 1893) mit dem Antrag eingereicht und einige Tage später konnte ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis bei der Stadtverwaltung abholen.
Dieser hat kein Ablaufdatum, darin steht die Zeile "...ist deutscher Staatsangehöriger", anstatt "DEUTSCH" und es steht nicht "NAME: MAX MUSTERMANN" darin, sondern "Familienname: Max Mustermann". Man beachte die Schreibweise.
Das ist der Status "capitis deminutio minima".
Im Perso/Reisepass mit komplett Großbuchstaben ist der Status "capitis deminutio maxima" verliehen. Das ist der "Bürgerliche Tod" (mort civile). Dieser war im deutschen Reich unter Bismarck verboten, wurde aber durch Adolf Hitler und Unterzeichnung des katholischen Konkordates wieder eingeführt und bis heute in der BR(i)D beibehalten.
Die Eintragung der Staatsangehörigkeit beruht auf dem nach wie vor gültigen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, RuStAG § 4, Abs. 1 vom 22. Juli 1913 zu finden im aktuellen Lehrbuch für Staatsrecht III (Völkerrecht, Europarecht) von Prof.Dr. jur. M. Schweitzer und Prof.Dr. jur H.G. Dederer,
11. neu überarbeitete Auflage von 2016, Seite 310.
Pkt 1039 aa) Umfang.
Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit richten sich nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (StAG; Sartorius I, Nr 15), das trotz vieler Änderungen auch heute noch gilt, jetzt aber als "Staatsangehörigkeitsrecht“ betitelt ist.
Pkt 1042
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist damit gemäß Art. 116 Abs. 1 Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, was insbesondere im Bereich der Grundrechte eine Rolle spielt („Deutschengrundrechte“, vgl.dazu Pieroth/Schlink/Kingreen/Poscher, Randnrn 122ff).
Nachdem mir der Staatsangehörigkeitsausweis ausgehändigt wurde bin ich damit zum Standesamt und habe meinen Perso auf Grund von falschen Eintragungen (PassAusweisGesetz § 5 Abs. 1 u. 2) zurückgegeben. Die Rückgabe wurde mir schriftlich bestätigt.
Sie wollen im Allgemeinen gerne ein Grund für diesen Ausweis und wimmeln wohl auch gerne ab, auch wenn man als Deutscher ein Recht darauf hat.
Mein Mann hat schon bei unserer letzten Diskussion darüber gesagt, mir doch egal.
wiki hat einen Artikel dazu, in dem alle Details stehen sollten, woher man ihn bekommt bzw. wo man erfahren kann, ob man überhaupt Deutscher ist..
: https://de.wikipedia.org/wiki/…ngeh%C3%B6rigkeitsausweis
Und hier noch ein Auszug der kleine Anfrage von 2018:
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 2. Mai 2017 Nr. 7-0141.5/16/1883/1 im Rahmen der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Daniel Lede Abal der Fraktion GRÜNE (Drucksache 16/1883 des Landtages von Baden-Württemberg) in Bezug auf den Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland dessen Frage 3 („Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?“) wie folgt beantwortet:
„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
Des Weiteren wird zu Frage 5 („Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?“) geantwortet, dass vom 1. Januar 2009 bis zum 12. April 2017 insgesamt 8 800 Staatsangehörigkeitsausweise in Baden-Württemberg vergeben wurden. Bei einer Einwohnerzahl von fast 11 Millionen deutet dies daraufhin, dass wohl nicht einmal ein Promille der Bevölkerung Baden-Württembergs seine Staatsangehörigkeit nachweisen kann bzw. sicher sein kann, überhaupt eine zu haben.
Gemäß § 12 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes gilt: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, […]“
Gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) gilt: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt [...]“.
Antwort in der pdf: https://dserver.bundestag.de/btd/19/037/1903734.pdf
Zu der Antwort in der pdf fällt mir nur ein- Ich habe durch eine Bescheinigung der IHK, einen alten Brief meines Lehrherrn und Vorlage meines Ausbildungsvertrags mein letztes Lehrjahr gegenüber dem Rententräger glaubhaft nachgewiesen, für das keine Beiträge im System erfasst wurden, und sogar, dass ich mich auch im 3,5 Lehrjahr in dieser Firma befand und bekomme für das letzte Lehrjahr trotzdem keinen Pfennig Rente.
Glaubhaft gemacht bedeutet doch gar nichts.