Mittlerweile hat es sich bei den Kolleginnen und Kollegen rumgesprochen wie die Therapiefreiheit weiter eingeschränkt werden kann.
Jetzt ist die Eigenbluttherapie dran - aber nur für Heilpraktiker. Dazu hat man das Transfussionsgesetz rausgekramt und bringt das jetzt für die Eigenblutbehandlung zur Anwendung.
Ich stelle hier mal das schreiben meines Fachverbandes online wie es derzeit "aussieht":
Da die Erläuterungen zur Auswirkung des neuen Gesetzes (GSAV) umfangreich und deshalb etwas unübersichtlich sind, geben wir Ihnen hier eine Kurzinformation dazu, was das aktuell für Sie bedeutet und worauf Sie achten sollten:
Mit diesem Gesetz werden, nach Meinung des Ministeriums, alle Blutzubereitungen unter Arztvorbehalt und damit unter Verschreibungspflicht gestellt. Dies betrifft aus dem bisherigen Tätigkeitsfeld der Heilpraktiker u.a.:
a) unbehandeltes Eigenblut
b) ozonisiertes Eigenblut
c) HOT = Hämatogene Oxidationstherapie
d) PRP = Plättchen Reiches Plasma.
Damit verbietet sich auch die diesbezügliche Werbung, z.B. auf Homepage und Medien, sowie Drucksachen jeglicher Art und sollte schnellstmöglich entfernt oder angepasst werden, um teure Abmahnungen zu vermeiden. Möglich wäre auch eine Änderung auf „Homöopathische Eigenbluttherapie“.
Ausgenommen vom Arztvorbehalt ist Eigenblut ab der homöopathischen D4 = vierte Dezimalpotenz, was einer rechnerischen Verdünnung von 1:10.000 entspricht.
Diese Verdünnungen kamen bisher praktisch nur in potenzierten Eigenbluttropfen (z.B. nach Dr. Imhäuser) und überwiegend in der Kinderbehandlung zum Einsatz.
Diese D4 zum Zwecke der Injektion selbst herzustellen ist, unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygiene, sehr anspruchsvoll und im Praxisalltag kaum umsetzbar.
Aktuell ist nach dem Transfusionsgesetz (TFG) noch eine Injektion mit Eigenblut in der D1 = erste Dezimalpotenz zulässig. Diese wird z.B. hergestellt, indem man 1ml Eigenblut in einer Spritze mit 9ml physiologischer Kochsalzlösung (0,9% NaCl Ampullen) aufzieht, dann 10-mal kräftig schüttelt (dynamisiert) und diese Mischung sofort i.m. oder s.c. injiziert.
Ob diese D1-Variante letztendlich so bestehen bleibt, wird derzeit noch geklärt und die Verbände tun alles dafür, dass wenigstens das gesichert wird.
Was die Abrechnung und Erstattung der Eigenblutinjektion (GebüH-Ziffer 24.1) anbetrifft bleibt abzuwarten, wie die Beihilfe und die PKV sich entscheiden
werden.
Der Bundesvorstand wird sich intensiv dafür einsetzen, diese Ziffer zu erhalten.
Meine Anmerkungen:
Das ist ein Possenstück erster Klasse. Mir kann doch keiner erzählen, dass es hier um Patientensicherheit ginge!
Hier geht es einzig darum, die Heilpraktikerschaft in der Therapiefreiheit weiter zu beschneiden.
Bei zahlreichen Erkrankungen ist die Eigenbluttherapie eine sehr elegante, einfache und hilfreiche Maßnahme!
Und bei schweren Erkrankungen die Sauer-Stoff-Ozon-Therapie!
Die erwähnte Eigenbluttherapie nach Imhäuser übrigens ebenso! Vor allem für Kinder ist das sehr elegant, vor allem wenn diese auf gut gewählte homöopathische Mittel nicht (hinreichend) reagieren.
Mein Beitrag dazu:
: https://www.naturheilt.com/eigenbluttherapie-imhaeuser/
Und zur Eigenbluttherapie im Allgemeinen:
https://www.yamedo.de/eigenbluttherapie/▪
: https://www.naturheilt.com/eigenbluttherapie/
Ozon: