Mich interessiert, wer den Schaden bezahlt?
Es gilt der verkürzte Ausspruch "alterum non laedere", man soll einen anderen nicht schädigen. Daraus resultiert, wer anderen einen Schaden zufügt, muss für die Schadenswiedergutmachung haften.
So logisch sich das auch anhören mag, trifft das allerdings so pauschal nicht zu:
Die Kids sind wegen ihres Alters noch nicht, bzw. nur bedingt straffähig. Also haften die Eltern. Sofern man ihnen eine Verletzung der Fürsorgepflicht nachweisen kann und das ist immer mehr als schwierig.
Da es sich bei der Tat um Vorsatz gehandelt hat, kommt auch keine Privathaftpflicht für den Schaden auf. Der Geschädigte bleibt also auf dem Schaden sitzen.