Nee, wieso denn? Das Urteil bezieht sich unter anderem auf die Kontaktverbote wegen der Mikroben-Pandemie und bezeichnet dies als verfassungswidrig. Und Kontaktverbote bestehen ja auch heute noch.
Damit man aber sieht, in welchen Zeiten wir heute leben - die Staatsanwaltschaft in Erfurt will jetzt das Urteil des Amtsgerichts Weimar überprüfen lassen und hat Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt.
Der Zweck ist klar - das Urteil soll aufgehoben werden und das Verfahren dann anschließend an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung übertragen werden.
Zwei mal drei macht vier,
widewidewitt und drei macht neune,
ich mach mir die Welt,
widewide wie sie mir gefällt ...