Locke, ich habe es mir erst jetzt angesehen und auch wenn ich sagen könnte das Meiste wissen wir schon, ist es ein außergewöhnlich gutes Video, das von sehr qualifizierten Menschen vorgetragen wird, alles sehr gut dokumentiert hat, im Prinzip alles offen legt und auch zeigt wie mit vielen Manipulationen und internen Hochrechnung der Gesundheitsämter Gefahren vertuscht werden.
Hierbei muss ich auch daran denken, dass Manfred vor Monaten für D ein neues Arzneimittelgesetz für die gentechnischen Substanzen gepostet hatte, dass alle Kontrollen der Substanzen hinfällig macht.
Wir werden sehen, was passiert. Im Prinzip gilt das Gleiche doch bis hoch zur EMA. und zur FDA/CDC.
Aus dem Link vom wdr:
Die Corona-Impfung hat Selin krank gemacht. Sie hat nicht nur den Hersteller Biotech verklagt, sondern auch einen Entschädigungsantrag beim zuständigen Landschaftsverband Rheinland eingereicht.
Der LVR kümmert sich darum herauszufinden, ob Erkrankungen nach einer Impfung tatsächliche Impfschäden sind. Denn dann haben die Patienten einen anderen Versorgungsanspruch. Aktuell (Stand November 2022) sind seit 2021 beim LVR Rheinland 444 Entschädigungenanträge nach Coronaimpfungen eingegangen, davon wurden bisher 15 anerkannt und 40 abgelehnt.
Es ist doch eh schon klar, dass viele Geschädigte nie erfahren werden, dass sie von den Genspritzen geschädigt wurden. Von denen, die es realisieren, werden sowieso viele nicht anerkannt. Es ist schon sehr lange Usus, dass die verschiedenen Bundesländer jeweils selbst für die in ihrem Bundesland aufgetretenen Impfschäden aufkommen müssen.
Der LVR beschäftigt Anwälte, die alles dafür tun Impfschäden nicht anzuerkennen, um der Allgemeinheit angeblich die Kosten zu ersparen.
Es gibt zu dem Thema .pdfs, in denen sie stolz berichten, welche anwaltlichen Kosten das Land hatte, um Impfschäden abzuweisen und einzelne Schäden nicht anzuerkennen.
Daher denke ich persönlich, man darf nicht blauäugig sein und kommt nicht ohne einen Anwalt für Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht aus.
: https://proxy.metager.de/www.a…952cb6dd40f9dc96d6b833b13
Siehe auch: https://tkp.at/2022/01/18/nach…n-nun-eindeutig-moeglich/
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck hatte schon in seinem Buch 2013 zu Impfungen geschrieben:
Prof. Dr. jur. Rüdiger Zuck: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des Impfschädenrechts
„d) Zusammenfassung
Wesentlicher Bestandteil einer öffentlichen Impfempfehlung ist die Information über die Zulassung des Impfstoffes als Arzneimittel. Diese Information erweist sich im Hinblick auf die bezüglich der Nutzen-Risiko-Abwägung einzuhaltenden Zulassungsvoraussetzungen als in verfassungswidriger Weise unvollständig.
Auf dieser Grundlage ist eine Risiko-Nutzen-Abwägung weder für den Impfling noch für den Arzt möglich.
Der Staat verstößt deshalb mit seinen öffentlichen Impfempfehlungen gegen die ihm aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG obliegenden grundrechtlichen Schutzpflichten.
Darüber hinaus führt die im Ergebnis bindende Wirkung der öffentlichen Impfempfehlungen dazu, dass auch der Inhalt der Empfehlung – also abgesehen vom Rückgriff auf die für den Impfstoff ausgesprochene Zulassung – ohne Nutzen-Risiko-Abschätzung bleibt.“
– Prof. Dr. Rüdiger Zuck: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des lmpfschädenrechts, in: „Kriminologie und Medizinrecht. Festschrift für Gernot Steinhilper“, Heidelberg, München etc. 2013, Herausgegeben von Herbert Schiller und Michael Tsambikakis, S. 187,