Corona - Maskenpflicht - Gedanken und Tipps

  • vielleicht das?;)

    paderlog.de/media-paderlog/docs/1-Fachinformation-Veklury-100-mg-Pulver-fuer-ein-Konzentrat-zur-Herstellung-einer-Infusionsloesung-Stand-Juli-2020.pdf


    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

    • Offizieller Beitrag

    Das geht auch formlos.

  • Man braucht doch Gründe, warum ich das nicht bezahlen will oder?

    Fußgängerzone Köln ohne Maske trotz Maskenpflicht. 50 Euro Bußgeld.

    Oder bringt das gar nix dagegen anzugehen. ?

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

    • Offizieller Beitrag

    Ein Widerspruch muss nach meiner Kenntnis nicht begründet werden. Wichtig sind allein die Fristen.

  • Also einfach Widerspruch einlegen? Dann geht das doch nachher so weit, dass man mit Anwalt Klagen muss oder? Sie ist leider nicht Rechtsschutzversichert, so dass dann der Anwalt teurer wäre als das Bußgeld. :/

    • Offizieller Beitrag

    Einfach einmal bei Klagepaten anfragen. Die suchen dringend ein Bußgeldverfahren, dass bis vor das Gericht geht.

    Bei Widerspruch werden die Bußgeldverfahren in der Regel sofort eingestellt.

  • was heisst formlos? Ohne Angabe von Gründen?

    Formlos bedeutet lediglich, ein Anliegen oder eine Mitteilung zu machen, für die keine gesonderten Formulare vorgesehen sind. Du kannst also einfach frei Schnauze ein paar Zeilen schreiben und ab damit in die Post.


    Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Widerspruch begründet werden muss. Das ist aber falsch. Der Betroffene ist nicht dazu verpflichtet, zu erklären, warum er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Auch ein Widerspruch ohne Begründung ist wirksam. Allerdings ist es nicht empfehlenswert, auf eine Begründung zu verzichten.

    Legt der Betroffene Widerspruch ein, setzt er damit das sogenannte Widerspruchsverfahren in Gang. Bei diesem Verfahren prüft die Behörde den gesamten Vorgang noch einmal gründlich. Dabei berücksichtigt sie die Informationen, Sachverhalte und Unterlagen, die ihr vorliegen und zu der Entscheidung geführt haben. Außerdem würdigt sie die Einwände, die der Betroffene in seiner Widerspruchsbegründung vorgetragen hat. Hat der Betroffene neue Sachverhalte erwähnt oder Unterlagen eingereicht, die der Behörde bislang nicht bekannt waren, fließen sie ebenfalls in die Überprüfung ein.


    Hat der Betroffene lediglich Widerspruch eingelegt und nicht ausgeführt, was er an der Entscheidung kritisiert, kann die Behörde nur nach Aktenlage entscheiden. Da sich daran seit dem Erlass des Bescheids aber nichts geändert hat, wird die Behörde in den meisten Fällen wieder zum gleichen Ergebnis kommen. Folglich wird sie bei ihrer Entscheidung bleiben und den Widerspruch zurückweisen. Aus diesem Grund sollte der Betroffene den Widerspruch nutzen, um der Behörde nicht nur mitzuteilen, dass er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Sondern um ihr auch zu verdeutlichen, was er daran zu bestanden hat.

    Hier mal einige Beispiele, wie ein solches Schreiben aussehen könnte:



    Widerspruchserklärung:


    - oben genannten Bescheid habe ich am ___________ erhalten. Mit der darin verkündeten Entscheidung bin ich jedoch nicht einverstanden. Deshalb lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein.

     

    - mit Bescheid vom __________ informieren Sie mich darüber, dass _____[Entscheidung laut Bescheid]_____. Diesen Ausführungen kann und möchte ich mich jedoch nicht anschließen. Daher lege ich hiermit Widerspruch ein.

     

    - hiermit widerspreche ich dem im Betreff genannten Bescheid.

     

    - bezüglich Ihres [genaue Bezeichnung des Bescheid] vom __________ erkläre ich mit diesem Schreiben meinen Widerspruch.



    Hinweis auf Widerspruchsbegründung (optional):


    - Meinen Widerspruch erkläre ich fristwahrend. Eine ausführliche Begründung lasse ich Ihnen in den nächsten Tagen zukommen.


    - Die Begründung meines Widerspruchs reiche ich nach.


    - Die Gründe für meinen Widerspruch erläutere ich Ihnen in einem zweiten Schreiben. 


    - Meinen Widerspruch werde ich zu einem späteren Zeitpunkt begründen.


    Wichtig ist auf jeden Fall die Einhaltung der Frist. Diese liegt bei behördlichen Bescheiden üblicherweise bei vier Wochen.

    Aber: Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig, danach ist dann (fast) nichts mehr zu machen.

    Und zur Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei der Behörde maßgeblich.


    Anrede und Grußformel nicht vergessen und das Ding natürlich eigenhändig unterschreiben, sonst ist es nicht gültig.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Fußgängerzone Köln ohne Maske trotz Maskenpflicht. 50 Euro Bußgeld.

    Kriegt man das Geld zurück, wenn dem Widerspruch stattgegeben wurde?


    Heute bei uns auch alle Leute auf jeder Straße mit Maske. Am regierungstreuesten sind die zwischen 40 und 50 und die ganz alten. Habe einen ganz alten Opa gesehen mit einem ca. 6 jährigen Kind, beide mit Maske, weit und breit sonst niemand. Der Opa hat in gebückter Haltung auf den Kleinen eingeredet. Wenn ich sowas sehe, sträuben sich die Nackenhaare bei mir und ich möchte am liebsten dem meine Meinung sagen. Der Marktplatz war ziemlich gut besucht und alle, außer mir mit Maske. Es hat aber niemand was gesagt und Polizei habe ich auch nicht gesehen.

  • Kriegt man das Geld zurück, wenn dem Widerspruch stattgegeben wurde?

    Die Frage ist unlogisch - wenn ich das entsprechende Bußgeld bezahlt habe, wurde die Verwarnung von mir ja anerkannt. Einen Widerspruch einzulegen hat je eben den Sinn, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen um das Bußgeld im günstigsten Fall nicht zahlen zu müssen.

    Erst zahlen und anschließend Widerspruch einlegen funktioniert nicht.


    Ist doch genau so, wie bei einem Knöllchen. Wird das innerhalb einer Woche bezahlt, wurde der Verstoß zugegeben und die Verwarnung, das Bußgeld dadurch akzeptiert und rechtskräftig. Damit ist die Sache dann abgeschlossen. Lege ich aber Widerspruch ein, zahle das Bußgeld also nicht, landet das Ding vor Gericht und der Richter muss dann entscheiden.


    Etwas anderes könnte es aber sein, wenn sich Gerichte im Nachhinein zu einem Urteil hinreissen lassen, in dem diese Masken-Bußgelder als rechtswidrig angesehen werden. Hier könnte man dann eventuell im Nachgang auf Rückzahlung des Bußgeldes pochen. Denke ich mal so, ich bin kein Jurist.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtsanwälte von Querdenken empfehlen immer, dass man kein Attest vorzeigt sondern seine Angaben zur Person gegenüber den berechtigten Beamten (Polizei/Ordnungsamt) angibt. Dabei ruhig und entgegenkommend bleiben und ohne Diskussion das Bußgeldverfahren akzeptieren.

    Bei Eingang des Bußgeldbescheides auf keinen Fall bezahlen sondern formlos widersprechen.

    Bisher wurden daraufhin alle Verfahren eingestellt, da die Rechtsgrundlage viel zu schwach ist. Das wissen die Ordnungsämter und lassen sich auf kein Gerichtsverfahren ein.

  • Danke Dirk, für die ausführlichen Widerspruchsanschreiben.

    Also Widerspruch inklusive Begründung.

    Mal sehen was bei rumkommt.


    Sie hat dem Beamten noch gesagt, sie hätte nicht gewusst, dass dort auch Maskenpflicht besteht. Das hat der sich auch so notiert.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Einen Widerspruch einzulegen hat je eben den Sinn, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen um das Bußgeld im günstigsten Fall nicht zahlen zu müssen.

    Das ist mir schon klar. Ich dachte, die Polizisten können einen direkt auf der Straße abkassieren. Oder man weigert sich dann zu zahlen und wartet auf den Bußgeldbescheid? Sorry, bin bisschen blöd in der Hinsicht, kenne mich mit sowas nicht aus.

  • Sie hat dem Beamten noch gesagt, sie hätte nicht gewusst, dass dort auch Maskenpflicht besteht. Das hat der sich auch so notiert.

    Leider gilt im Strafrecht - und das greift bei dieser Ordnungswidrigkeit - der alte römische Grundsatz "ignorantia legis non excusat", also Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gerichte neigen deshalb dazu, bei einer irrtumsbedingten Einlassung von einer Schutzbehauptung auszugehen. In diesem Fall kann eine Bestrafung erfolgen.


    Dass Deine Bekannte das Bußgeld aber noch nicht bezahlt hat, ist doch bestens. Sie sollte aber auf jeden Fall dagegen vorgehen, sofern die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Mit 50 Euronen kann man sicher schönere Dinge anstellen, als ein Bußgeld zu bezahlen.

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  • Hallo Dirk,

    ja das macht sie auch- also dagegen vorgehen. 18 Jahre und in der Ausbildung- da sind 50 Euro viel Geld.

    Bisher ist aber noch kein Bescheid gekommen.


    Und Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich denke auch, dass sie das bezahlen muss.

    Sogesehen kann man sagen; Glück gehabt dass es in Köln war. Bei uns im Nachbardorf hörte ich jetzt davon, dass das Ordnungsamt Kindern an der Bushaltestelle Bußgelder in Höhe von 150 Euro aufbrummt. :(

  • Und Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich denke auch, dass sie das bezahlen muss.

    Nö, das Bußgeld wird sie sicher nicht bezahlen, warum auch. Zu den Masken gibt es nach wie vor keine wissenschaftliche Evidenz, dass diese Dinger einen Nutzen bringen. Auf welche Grundlage soll sich denn dann ein Bußgeld gründen?


    dass das Ordnungsamt Kindern an der Bushaltestelle Bußgelder in Höhe von 150 Euro aufbrummt. :(

    Das ist genau solch ein Schwachsinn wie "Eltern haften für ihre Kinder". Es wird mit der Androhung von Bußgeldern Angst geschürt nach dem Motto, mal sehen wie weit wir gehen können. Wenn die Leute sich´s gefallen lassen, machen wir weiter, wenn nicht, lassen wir es wieder. Siehe Aurich und das kriminelle Testen der Kinder in der Waldorfschule dort.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

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  • rtl.de/cms/vier-millionen-euro-van-laack-liefert-masken-an-nrw-polizei-4660377.html


    Ich finde es immer wieder lustig, weil ich noch genau in Erinnerung habe, wie man auf die Vetternwirtschaft der DDR geschimpft hatte.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber