Folgende Aufforderung des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. möchte ich hier in einem neuen Thema einstellen:
Aufforderung an die Bundesregierung und alle Landesregierungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir fordern Sie hiermit auf, Ihrer Verantwortung, Schaden von der Bevölkerung abzuhalten, nachzukommen und die gegenwärtigen verhängten Maßnahmen sofort und vollständig aufzuheben.
Wir gehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch davon aus, dass Sie bei der Einführung der Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, in dem guten Glauben, damit den Interessen und dem Wohl der Menschen zu dienen.
Spätestens jetzt jedoch, wo reale Zahlen und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse allgemein zugänglich sind und auch Ihren Beratern nicht entgangen sein können, ist es an der Zeit, gegenüber der Bevölkerung einzugestehen, dass die zurzeit geltenden Einschränkungen weder sinnvoll, verhältnismäßig oder medizinisch begründbar sind. Sie sind nicht zu verantworten.
Sollten Sie gegen alle Fakten und Vernunft auf einer Weiterführung der sinnlosen Maßnahmen bestehen, müssen wir davon ausgehen, dass es Ihnen dabei nicht um das Wohl des Volkes geht.
In diesem Fall fordern wir einen Corona-Untersuchungsausschuss, dem die verantwortlichen Politiker und Berater Rede und Antwort stehen müssen.
Wer bewusst und ohne evidenzbasierte Grundlage den Schaden der deutschen Bevölkerung in Kauf genommen hat, muss zur Verantwortung gezogen werden.
Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (u.a.: Bhakdi S., Christidis A., Diemer A., Folkinger D., Hockertz S., Homburg S., Kuhbandner C., Müller W., Reichl C., Reiss K., Sammer S., Schäufele M., Scherz-Willeitner G., Schiff mann B., Spitzenberger S., Walach H., Weikl R., Weng J,. Wodarg W., zusammen mit über 16.000 namentlich bekannten Unterstützern aus dem ganzen Bundesgebiet) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (GG Art 20 Abs 4: Widerstandsrecht)
Quelle: dschneble.tssd.de/blog/wp-content/uploads/2020/06/Anzeige.pdf