Corona-Quarantänebescheide für Gesunde?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt jetzt „infektionsschutzrechtliche Maßnahmen“ aus Baden-Württemberg, die bislang in keinem einzigen Beitrag im Internet Erwähnung gefunden zu haben scheinen. Es mag daran liegen, dass der Vorfall auf den 23. Juli 2020 datiert, also noch relativ frisch ist. Aber normalerweise brauchen die Medien und Internet-Journalisten oft keine 24 Stunden, um das Neueste vom Neuem unters Volk zu bringen. In diesem Fall jedoch herrscht seltsames Schweigen.


    Verbreitet wurde dieser Vorfall über verschiedene Telegramm-Kanäle:

    : https://t.me/tolzin/493


    Zur Unterstützung des dort geschilderten Vorfalls gibt es Screenshots vom Schreiben der zuständigen Behörde, des Ordnungsamtes Karlsruhe. Und es geht um:

    Die Anordnung häuslicher Quarantäne wegen Covid-19-Verdachts

    Die Anordnung datiert, wie gesagt, auf den 23. Juli 2020. Personenrelevante Informationen sind im Text unkenntlich gemacht worden. Wir erfahren von der ersten Seite, dass es um eine Tochter geht, die sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben hat.


    Dabei fängt es lustig an, wenn es nicht so traurig wäre: Die Eltern werden mit „sehr geehrte Damen und Herren“ angeredet, als wenn die Tochter mehrere Mütter und Väter hätte.


    Das Alter der Tochter geht nicht aus dem Schreiben hervor. Man darf aber davon ausgehen, dass sie sich in einem Alter befindet, wo die Volljährigkeit noch nicht erreicht ist. Andernfalls hätte sie das Schreiben bekommen und nicht ihre Eltern.


    Das Schreiben macht dann sofort klar, dass die Tochter „ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes“ die Wohnung nicht verlassen darf. Sie darf auch keinen Besuch empfangen. Und innerhalb der Wohnung ist ein Kontakt mit Familienmitgliedern nur mit Maske erlaubt, wobei jeder sich die Hände zu desinfizieren hat.


    Die Dauer ist auf zwei Wochen veranschlagt (Ende 31.7. 2020), vorausgesetzt das Mädchen zeigt keine Symptome. Und ob das Mädchen Symptome hat, bestimmt nicht sie selbst, sondern der Arzt.


    Die Eltern werden weiter informiert, dass sie und ihre Tochter allen Anordnungen des Gesundheitsamts Folge zu leisten haben und erforderliche Untersuchungen über sich ergehen lassen müssen. Für den Fall, dass Eltern und Tochter „den Anforderungen der obigen Anordnung nicht ausreichend nachkommen“, droht die Einweisung in eine geschlossene Einrichtung.


    Normalerweise besteht die Möglichkeit, gegen solche Anordnungen „Widerspruch und Anfechtungsklage“ zu erheben, was zu einer aufschiebenden Wirkung führt, bis dass die Klage vor Gericht entschieden ist. In diesem Fall wurden die Eltern darauf hingewiesen, dass es diese aufschiebende Wirkung angeblich nicht gibt.

    Warum dieser katastrophenähnliche Beschluss?

    Auf Seite 3 beginnt dann endlich die Begründung. Hier heißt es, dass das Gesundheitsamt dem Ordnungsamt mitgeteilt hatte, dass die Tochter „in Kontakt mit einer am Coronavirus … erkrankten Person“ gestanden haben soll. Und dann erfolgt die Begründung, wie ein erkrankter Kontakt nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts aussieht.


    Es heißt weiter:


    „Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für das Management von Kontaktpersonen bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 werden Sie aus diesem Grunde als ansteckungsverdächtige Person im Sinne des IfSG angesehen.“


    Danach folgen einige weitere rechtliche Belehrungen, dass man als infektionsverdächtige Person praktisch keine Bürgerrechte mehr genießt. Es beginnt bei „Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern“ (ich scheide auch aus, jeden Morgen), die nach Gutdünken weggesperrt werden dürfen, und zwar solange es das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt für richtig befinden.


    Weiter erfahren wir aus dem Schreiben, dass die „Grundrechte der Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung insoweit eingeschränkt werden“, oder mit anderen Worten nicht mehr vorhanden sind.


    Im nächsten Absatz werden diese drakonischen Maßnahmen als „die mildeste der möglichen Schutzmaßnahmen“ bezeichnet. Es folgen dann noch anderthalb Seiten mit der Begründung der „Schutzmaßnahmen“, sogar unter Verwendung der Inkubationszeit, ohne wirklich zu wissen, wie es den Anschein tat, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.


    Selbstverständlich durfte auch hier nicht der Hinweis fehlen, dass persönliche Empfindlichkeiten dem großen Ganzen, sprich gesellschaftlicher Gesundheit, unterzuordnen sind. Und weil das alles ja so eilig zu sein scheint, hatte man sich seitens des Ordnungsamtes dazu entschlossen, überhaupt nicht nachzuprüfen, ob die Tochter wirklich infiziert war oder nicht. Der Verdacht allein war bereits Grund genug.


    Zum Schluss noch einmal explizit der Hinweis, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnung die Eltern und/oder Tochter (?) „mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldbuße“ zu rechnen haben.


    Es gibt noch eine Rechtsbehelfsbelehrung (tolles Wort), dass die Eltern gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Aber wir hatten bereits erfahren, dass Widerspruch angeblich keine aufschiebende Wirkung hätte.

    Medizinrecht aus dem Internet

    Bei meiner Recherche zu dieser Anordnung bin ich auf folgende Webseite gestoßen, die allerdings nichts mit dieser speziellen Anordnung zu tun hat. Die Seite wurde vor vier Monaten zuletzt aktualisiert und beschäftigt sich mit der rechtlichen Seite von häuslichen Quarantänen, die vom Gesundheitsamt angeordnet werden: Coronavirus FAQ: Gesundheitsamt ordnet häusliche Quarantäne an – Rassi Waraiˍ


    Auch hier erfahren wir, dass bei einer häuslichen Quarantäne einiges an Schikanen auf die Betroffenen zukommt: Regelmäßige Hausbesuche vom Gesundheitsamt, regelmäßige körperliche Untersuchungen und absolute Unterwerfung unter das Diktat des Gesundheitsamtes.


    Besonders prickeln ist dieser Paragraf:


    Durch die Maßnahme der Beobachtung wird vor allem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) eingeschränkt.


    Und weiter erfahren wir, dass sogar das Brief- und Postgeheimnis davon betroffen ist. Versuchen die Behörden hier herauszufinden, ob die Betroffenen mit den Viren in Briefkontakt stehen?


    Ansonsten scheinen die weiteren Informationen in diesem Beitrag mit den Ausführungen in der diskutierten Anordnung vergleichbar zu sein. Das Gleiche gilt für die fehlende aufschiebende Wirkung eines Einspruchs:


    Unter dem Kapitel „kann man sich gegen so eine Quarantäneanordnung wehren“ behauptet der Autor, Rechtsanwalt Warai, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, „sich gegen jeden behördlichen belastenden Verwaltungsakt zur Wehr zu setzen“. Und Widersprüche und Anfechtungsklagen haben grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 1 VwGOˍ).


    Nur: Bei Quarantäneanordnungen gibt es auf einmal diese aufschiebende Wirkung nicht mehr, wie auch in der Anordnung ausgeführt wurde.


    Für diese Situation gibt der Rechtsanwalt einen meist in der Praxis unpraktischen Tipp, wie er selber feststellt.. Denn die Betroffenen können einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht anstrengen. Hier wird dann aber auch nur eine aufschiebende Wirkung beantragt, nicht ein Aussetzen der Quarantäneanordnung. Die unpraktische Seite des Tipps ist, dass ein Gerichtsbeschluss so spät erfolgt, dass es dann nichts mehr gibt, was man aufschieben könnte.

    Meine Beurteilung diese Szenarios

    Aus der Anordnung geht deutlich hervor, dass diese nur aufgrund eines Verdachts angeordnet wurde. Es ist überhaupt nicht abgesichert, dass die Tochter infiziert ist. Es scheint nicht einmal ein positiver PCR-Test vorzuliegen.


    Aus dem Schreiben geht auch nicht hervor, wie dieser Verdachtsfall/Kontakt zustande gekommen ist. Wenn es über diese berüchtigte Tracing-App erfolgt ist, dann dürfte deutlich sein, dass hier unverschlüsselte Daten weitergereicht wurden. Wie anders hätte man die Tochter ausfindig machen können? Wie wahrscheinlich ist das? Näheres dazu in diesem Beitrag:


    Der Freiwilligkeits-Schwindel der Corona-Tracing-Appˍ


    Eine weitere Ungeheuerlichkeit ist, dass hier eine Jugendliche hinter gesundheitsbehördliche Schlösser und Riegel gesetzt wird. Es ist inzwischen fast zum wissenschaftlichen Gemeingut geworden, zu wissen, dass Kinder und Jugendliche kein Risiko darstellen:


    Drosten-Studie über ansteckende Kinder grob falschˍ


    Kinder übertragen kaum Coronaviren? Und jetzt?ˍ


    Corona: Schulschließungen nutzlos? Kitas und Schulen sollten sofort wieder geöffnet werden!ˍ

    Fazit

    Geht es hier noch um den Schutz der Gesundheit oder ist das schon Willkür?

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Geht es hier noch um den Schutz der Gesundheit oder ist das schon Willkür?

    Ich kann nur sagen es ist Willkür und keiner hat das recht die Freiheit anderer Menschen einzuschränken.

    Auch kein Staat.


    Ende des 18. Jahrhunderts übrigens war die europäische Welt im Umbruch.

    Mit den Gedanken der Aufklärung und der beginnenden Industrialisierung ersehnten Teile des Bürgertums mehr Mitspracherecht in Staat und Gesellschaft.

    Im Jahr 1784 forderte Kant die Bürger auf, sich aus ihrer Unmündigkeit zu befreien.

    „Sapere aude – Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“ wird zum Leitspruch der Aufklärung.

    Freiheit und Gleichheit (vor dem Gesetz) waren nicht erst die Schlagwörter der französischen Revolution.

    Und was ein Volk 1813 geschafft hat das schaffen wir doch allemal.:thumbup:


    Kann man nur wünschen das viele zur Demo am Samstag gehen und einige Schlafschafe noch aufwachen.:sleeping:

    youtube.com/watch?v=GW18tQl73u4 - von youtube zensiert

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

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  • Geht es hier noch um den Schutz der Gesundheit oder ist das schon Willkür?

    Warum rufen die nicht gleich die Bevölkerung dazu auf, die Ämter nicht weiter mit mutmaßlichen Virenverbreitern zu belästigen, und stattdessen deren Wohnungen zuzunageln? :cursing:

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Doch, diese Anordnung der häuslichen Quarantänemaßnahmen bei Kindern wurde bereits öffentlich gemacht und zwar bei der Demo Querdenken 713 am 25.07. in Heilbronn. Beschrieben wurden solche und andere Grausamkeiten von einer Tina Romadhani, Mitgründerin der Initiative "Eltern stehen auf" (youtube.com/watch?v=vY37_nT89tM - von youtube zensiert).

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • 31.07.2020
    PM Angeordnete Isolierung von Kindern mit Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte
    Berlin, 31.07.2020 Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass Gesundheitsämter die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen Haushalt anordnen. Auch sehr junge Kinder sollen demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. In mindestens einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht.
    Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers:

    „Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig. Ganz sicher müssen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Dies lässt sich aber auch regeln, indem man den gesamten Haushalt oder doch zumindest noch ein sorgeberechtigtes Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen einbezieht.

    Ich rufe die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang einzuräumen.“

    Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auch hier zum Donwload.

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  • 31.07.2020
    PM Angeordnete Isolierung von Kindern mit Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte
    Berlin, 31.07.2020

    .......


    1.

    Der Kinderschutzbund hat recht mit seiner Aussage zur Isolation von Kindern, wenn so etwas durchgeführt wird ist das eine Greueltat an den Kindern sondersgleichen. Das war es dann aber auch, denn:


    2.

    Ist dieser Kinderschutzbund für mich ein unsäglicher Laden, hat doch deren Präsident, Heinz Hilgers, noch im Oktobber 2019 gefordert, dass es endlich eine Kindergrundsicherung geben solle. Na klar - damit die Ämter noch schneller Kinder aus ihren Familien reißen können.


    3.

    Wird im Text von "... Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie..." gesprochen. Welche Pandemie dennn, zum Kuckuck? Hier greift Punkt 2 - ... ein unsäglicher Laden ....

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

  • Ich finde es auch unfassbar, was den Kindern angetan wird. Unterdessen sucht die Stadt Köln bereits nach Mitarbeitern für die anscheinend geplanten Quarantänezentren für Kinder ab 3 Jahren, oder wie sollte man sonst diese Stellenanzeige interpretieren?

    journalistenwatch.com/2020/08/09/traumjob-kinder-wegnahme/

    Und in Thailand werden kleine Kinder in Plexiglaskäfige gesteckt: infowars.com/photos-thai-students-encased-in-plexiglass-as-schools-reopen-following-covid-lockdown/


    Ich bin auf der Suche nach einer Lösung für diesen ganzen Wahnsinn. Mit gesundem Menschenverstand kommt man hier nicht weiter, habe auch schon vergeblich einen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und nur eine unbefriedigende Antwort erhalten.

    Ich habe nach letztlich jahrelanger Recherche abseits des Mainstreams (nicht nur in Gesundheitsfragen) jetzt die Erklärung gefunden, dass die Grundrechte aus dem Grundgesetz für uns gar nicht gelten. Deshalb kann die Verwaltung der BRD mit uns alles machen, wir werden als rechtlose Sklaven behandelt, weil wir das nach unserem aktuellen Rechtsstatus auch sind. Dazu passt ja auch der Sklavenmaulkorb, den wir jetzt alle tragen müssen. Wir entkommen der Sklaverei nur, indem wir als Souverän handeln und uns eine neue echte Verfassung geben (über eine sogenannte Nationalversammlung = Verfassunggebende Versammlung). Das Grundgesetz ist KEINE Verfassung, es ist ein Provisorium der Besatzungsmächte nach dem zweiten Weltkrieg, dem wir Deutschen nie zugestimmt haben, und seit 1990 hat es seinen Gültigkeitsbereich ganz verloren und gilt im Prinzip garnicht mehr. Schon garnicht gelten die Grundrechte, und das erleben wir ja auch täglich. Aufklärung über diesen Zustand ist wichtig, damit bei den aktuellen Demonstrationen die richtigen Weichen gestellt werden und wir nicht vom Regen in die Traufe kommen.

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  • Kann das Gesundheitsamt die Grundrechenart Addieren richtig? Wenn das Schreiben zum 23.7. datiert ist und die Quarantäne am 31.7. enden sollte sind es nach Adam Riese nur 8 Tage aber nicht 14. Oder haben die schon die 4-Tagewoche?

    aber egal! Das ganze schmeckt nach Ermächtigungsgesetz II, diesmal ganz einfach über ein Infektionsschutzgesetz (Hochwasser mit reingepackt, das könnte allerdings nicht so überregional sein wie eine Infektion), da braucht es keine GG-Änderung, nur Pandemie (=Katastrophe) ausrufen, schon tanzen alle MBA's nach dieser Pfeife. Ist doch plausibel? oder nicht?

    Die Corona-App ist auch ganz praktisch, trotz aller Datenschutz-Behauptungen kann man leicht Mißliebige denunzieren, ersetzt ungefährdet das Mobbing, hurra!

  • Da scheint einigen beim Gesundheits- und ordnungsamt der Kamm zu schwellen, endlich haben sie mal Macht ... einfach nur widerlich.

    „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ (Brechts Galilei)

    "Die Bürger werden eines Tages nicht nur die Worte und Taten der Politiker zu bereuen haben, sondern auch das furchtbare Schweigen der Mehrheit." (Brecht)

    „Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen."

    (Orwell)

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Genau das hatte ich mir schon bei den Maskendenunzianten gedacht. Wenn ich mir die so ansehe, sind es unscheinbare, itzige, armselige Würmer, die endlich auch einmal ihre Fiesheit ausleben dürfen.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

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