Covid 19-Impfung

  • Bei mir hat der einfache Schnelltest gezeigt, wo bei mir das Problem lag, so dass rasch gehandelt werden konnte. Mit dem massenhaften verteilten PCR-Test allerdings wurde bei Symptomlosen die Pandemie herangetestet, das steht wohl fest

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  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Ich gehe ja eher davon aus, dass deine Enkelin ebenfalls mehrfach gespritzt ist und nur deshalb positiv wurde.

    Denn mit der Impfung hat sie die zig-Milliardenfach verspritzten Viren im Körper, von denen man bei denjenigen mit Nebenwirkungen sehr gut sehen kann, dass diese Substanzen noch bis heute sehr aktiv im Körper sind.

    Dass die Menschen damit selbst zu einer Virenfabrik für gentechnisch hergestellte Viren wurden, wobei die Gespritzten aufgrund einem üblen als gentechnische Sünde bekanntem Fehler dieser Genspritzen auch noch mit anderen zirkulierenden harmlosen Viren kreuzreagieren können und deshalb das Gespritzte aktiv im Körper darauf reagiert.

    Das wird meiner Ansicht nach bei den Gespritzten auch dauerhaft so bleiben.

    An früheren Impfungen sieht man sogar, dass Impfungen mit pathogenem priming lebenslang aktiv bleiben und das Priming in einem schwachen Moment plötzlich Schaden anrichten kann. Selbst nach vielen Jahrzehnten kann man an der Impfstelle auch noch das verspritzte Quecksilber nachweisen. Der Körper vergisst nichts.

    Zitat von Locke

    Aber es wurde ja versichert, dass 2mal Impfen und boostern sicher vor schweren Verläufen schützt. Wurden wir da etwa angelogen? Hatten die das etwa ohne gesicherte Daten behauptet? :(

    Ich kann nicht einmal verstehen, dass Du so etwas schreibst. Du hast die Warnungen bei symptome gelesen. Vielleicht hast Du es gerade etwas vergessen.

    Und wenn man sich jetzt so manche Video-Zusammenstellung reinzieht, dann haben sie neben den ganzen Lügen vereinzelt sogar öffentlich klar gesagt, was Sache ist. "Wir wissen nicht, wie sie wirken".

    Auch die EMA hatte viele Warnungen in ihrem Sicherheitsbericht.

    Die 90% waren doch auch nur eine der üblichen Schönrechnungen von Pharma, über die wir schon früher bei symptome diskutiert hatten.


    Wie soll es gesicherte Daten geben, wenn die Entwicklung einer Impfung normalerweise mind. 10 Jahre dauert, sie während der laufenden Studie als experimentelle Substanzen auf den Markt geworfen werden, nur junge kräftige Gesunde für die Untersuchung ausgewählt wurden, alles im Schnelldurchgang passiert und es so viel Betrug in den Studien gab?

    Die wussten doch gar nichts, ausser dass es viele Schäden geben wird. Denn das wurde in einer CDC oder FDA- Besprechung frühzeitig gezeigt und auch recht früh von Pfizer veröffentlicht.

    Biontech hatte seinen Anlegern schon 2020 geschrieben, dass es eine Katastrophe geben und komplett schief gehen könnte.


    Im Gegenteil waren Jahrzehnte Forschung an einer Impfung zu Coronaviren vergebens, weil anschließend die Geimpften immer schlimmer erkrankten als die Ungeimpften, wenn sie infiziert wurden.

    Wäre das nicht der Fall gewesen, hätten sie doch bereits vorher eine Impfung gegen Coronaviren auf den Markt geworfen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Ich finde es absurd, von Menschen zu verlangen, nur weil sie alt oder älter sind, ihr ganzes Leben wegwerfen zu müssen.

    Denn diese Menschen leben noch. ^^

    Leben ist doch nicht gleich Besitz!!!


    Jemand kann super glücklich sein ohne ein ganzes Haus voll altem Geraffel......................................................................

  • Bei mir hat der einfache Schnelltest gezeigt, wo bei mir das Problem lag, so dass rasch gehandelt werden konnte. Mit dem massenhaften verteilten PCR-Test allerdings wurde bei Symptomlosen die Pandemie herangetestet, das steht wohl fest

    in der Plandemiezeit hat mal wer Avocados getestet und die waren positiv


    seitdem pfeif ich fröhlich auf alle Tests :) :) :) :) :)

  • Jemand kann super glücklich sein ohne ein ganzes Haus voll altem Geraffel.

    Nunmal langsam mit den Pferden, das was du hier altes Geraffel nennst, ist für manche Menschen mit wunderbaren Erinnerungen verbunden, so wie mein Teddybär, den meine Omi mir zu meiner Geburt geschenkt hat, obwohl er größer war, als ich damals, und der heute noch in meinen Schlafzimmer sitzt und mich an meine liebe Omi erinnert.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • marmotta, Du lebst ja auch jetzt schon mit nichts und bist damit glücklich. ^^

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • in der Plandemiezeit hat mal wer Avocados getestet und die waren positiv


    seitdem pfeif ich fröhlich auf alle Tests :) :) :) :) :)

    Das war der Präsident von Tansania. Er hat Avocados, Cola, Benzin und diverses andere getestet und das public gemacht. Zum Dank hat man bei ihn (zumindest vermutet man dies) beim Sterben nachgeholfen.

  • Ich habe eine Teddy, den meine Schwester mir 1973 zu Weihnachten geschenkt hat. Sie ist leider 1980, bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen.

    Irgendwo hat jeder etwas das er aufhebt um sich an etwas zu erinnern. So sind wir Menschen halt.

  • Gestern hatten wir über den Zusammenhang der Gesetze zum Thema Impfen und gültige Gesetze aus der NS-Zeit und der Kaiserzeit diskutiert.


    Heute finde ich einen Artikel, nach dem Politiker in Neuseeland einen Impfzwang wie im deutschen Kaiserreich diskutieren.
    Die neuseeländische Regierung schlägt vor, die Anwendung von Gewalt gegenüber Impfunwilligen zu legalisieren. Wahrscheinlich zum Schutz der Volksgesundheit.


    Das ist das Dokument, das man von hier herunterˍ geladen werden kann.

    Auf Seite 125, die in der rechten unteren Ecke nummeriert ist, steht alles in Schwarzweiß:

    Zitat
    Die Befugnis, eine vorbeugende Behandlung vorzuschreiben, erlaubt es einem Gesundheitsbeamten, in Bezug auf jede Person, die isoliert oder unter Quarantäne gestellt wurde, zu verlangen, dass die Personen an dem Ort verbleiben, an dem sie isoliert oder unter Quarantäne gestellt wurden, bis sie medizinisch untersucht und für frei von ansteckenden Krankheiten befunden wurden und bis sie sich einer solchen vorbeugenden Behandlung unterzogen haben, die der Gesundheitsbeamte vorschreibt (Abschnitt 70(1)(h)).
    …..
    Abschnitt 71A besagt, dass ein Angehöriger der Polizei alles tun darf, was vernünftigerweise notwendig ist (einschließlich der Anwendung von Gewalt), um einem Amtsarzt oder einer vom Amtsarzt bevollmächtigten Person bei der Ausübung oder Erfüllung von Befugnissen oder Aufgaben gemäß Abschnitt 70 oder 71 zu helfen.

    Impfzwang 2.0: Neuseeland plant zukünftig auch mit Gewaltanwendung zu impfen (tkp.at)ˍ


    Das kann ja wohl nicht wahr sein. :/

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Bei mir hat der einfache Schnelltest gezeigt, wo bei mir das Problem lag, so dass rasch gehandelt werden konnte. Mit dem massenhaften verteilten PCR-Test allerdings wurde bei Symptomlosen die Pandemie herangetestet, das steht wohl fest


    Liebe Locke 38 ,


    es war wirklich nicht schön und sehr bestimmend und befehlend über dich und deinen Mann, euch bei zur Impfung zu nötigen.

    Das ist keine besorgte Tochter, sondern eine, die bestimmt. Und gerade als Ärztin hätte sie das wissen müssen!


    Hat sie sich denn mittler weile entschuldigt bei euch?


    Oder stehst du ihr immer noch ihr wehrlos und edel gegenüber und lässt das so bestehen?


    Zumindest ein Gespräch lohnt sich doch, meiner Meinung nach, mal mit deiner Tochter ausführlich zu sprechen. :thumbup:

    Natürlich erst, wenn du wieder gesund und fit und zuhaus bist.


    Gute Genesung


    Schöne Grüße

    Mara

    „Das ist die Seuche unserer Zeit. Verrückte führen Blinde.“
    – aus William Shakespeare: König Lear

  • Das bedeutet, wir sollten uns unbedingt näher mit der Urteilsbegründung von Frau D. Jiang beschäftigen, dem Urteil das Herr Lausen erwähnt.


    Aber erst einmal muss ich daran denken, dass ich zum Tragen von Masken irgendwann mehrere erweiterte Studien zu den Folgen gelesen hatte.

    Aus dem Bereich Psychiatrie gibt es eine Studie, dass ein erhöhter CO2-Wert Angst und Panik auslösen kann.

    Es gibt eine Studie, bei der durch Erhöhung des CO2 in der Atemluft Rattenbabys geschädigt wurden, die danach verhaltensauffällig waren.

    Es gibt Studien zu der Schädlichkeit bei Herzkranken und Menschen mit verschiedenen chronischen Erkrankungen.

    Danach habe ich auf einer Christenseite ein Video der Neurologin Frau Dr. Griez-Brisson gefunden, in dem sie ausdrücklich vor Hirnschäden bei Kindern gewarnt hatte.

    Letztens habe ich ältere Videos von ihr gesehen, die ich persönlich nicht kannte, in denen sie ganz klar sagt, der Zwang zum Tragen von Masken stellt eine Körperverletzung dar.


    Und wenn man sie dann der Verlauf der Verhandlung gegen Dr. Jian ansieht, dann schreibt Prof. Schwab über den Fall Monika Jiang: „Die kritische Ärzteschaft wird systematisch abgeschlachtet“

    und schildert, dass Recht und Gesetz einfach nicht mehr interessieren.


    Gerade wurde das Urteil gefällt im Prozess gegen Dr. Monika Jiang wegen tausender ausgestellter Maskenatteste. Sind Sie im Prozess involviert? Was ist da Ihre Intention?

    Ich bin Prozessbeobachter gewesen. Meine Intention ist, exemplarisch aufzuzeigen, wie hier die kritische Ärzteschaft systematisch abgeschlachtet wird. Wenn nochmal eine Pandemie-Sau durchs Dorf gejagt wird und es dann wieder heißt: Maskenzwang, Impfdruck, Impfzwang usw., dann ist keiner mehr da, der die Menschen davor schützt, weil die Staatsgewalt nämlich vorher sämtliche kritischen Ärzte abgeräumt hat, die den Mut hatten, sich gegen das Narrativ zu stellen.

    Prof. Schwab über den Fall Monika Jiang: „Die kritische Ärzteschaft wird systematisch abgeschlachtet“ - MetaGer Proxyˍ


    Dazu ein Kommentar von Autor RA Edgar Siemund; veröffentlicht am 18. Februar 2024


    Doch warum Verfolgung Unschuldiger?

    Nun, um das zu erkennen, musste man sich nur von November 2023 bis Februar 2024 wiederholt in einen Gerichtssaal in Mannheim setzen und den Ausführungen der Verteidiger einer Mutärztin lauschen.

    Da konnte man erleben, wie den Schildbürgern vor Augen geführt wurde, dass man Licht nicht in Räume tragen kann, vor allem, wenn diese Räume schon seit langer Zeit hell erleuchtet sind. So verhält es sich nämlich mit dem Tragen von Masken, gleich welcher Art, um damit eine Infektion durch Viren zu vermeiden – es ist nicht nur sinnwidrig, sondern schadet zudem noch.


    Doch eins nach dem anderen. So einfach macht es einem die Justiz nämlich nicht.

    Denn sie hält sich an Gesetze, mögen diese auch noch so unsinnig sein.

    Verstößt man gegen diese, sprich, folgt man den Geboten der ärztlichen Ethik, dann kann es einem so gehen, wie der Mutärztin.

    An dieser versucht die Staatsanwaltschaft ein Exempel zu statuieren: aus dem Dienst der Ärztin an Menschen, denen sie zum Schutz vor körperlichen und seelischen Leiden bestätigte, keine Maske tragen zu müssen und – was aus medizinischer Sicht noch viel wichtiger ist – zu können, machten Staatsanwaltschaft und Gericht der ersten Instanz einen Straftatbestand, den es in der aktuellen Fassung erst seit dem 24. November 2021 gibt:

    die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB.


    Seit über 150 Jahren unverändert, nämlich seit dem 15. Mai 1871, und für den scharfen Schuss gedacht, um Ärzte zu bestrafen, die einem anderen wider besseres Wissen ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellten, damit dieser sich bei Behörden oder Versicherungen bereichern konnte, sollte diese Vorschrift nunmehr nach der Intention des COVID-Gesetzgebers zu einer Streubombe umgebaut werden, um flächendeckend missliebige, angeblich Corona-feindliche Ärzte zu treffen, die es wagten, die Therapiefreiheit wie ein Schutzschild vor der unmedizinischen Willkür des Staates über ihre Patienten zu halten.

    Nunmehr reicht es nämlich aus, wenn das „unrichtige“ Gesundheitszeugnis „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ benutzt werden soll.

    Dazu zählt z.B. schon der Brötchenkauf beim Bäcker. Wobei sich weder Rechtsprechung noch juristische Lehre einig sind, ob es sich bei dieser „Fortentwicklung des Rechts“ nicht doch um einen Rohrkrepierer handelt.


    Beim Maskenfall der Mutärztin jedenfalls war zwar diese Streubombe noch nicht scharf.

    Gleichwohl gab sich Justitia alle Mühe, aus dem Präzisionsgewehr des § 278 StGB (alte Fassung) doch noch eine Schrotflinte zu machen, um die Mutärztin auf jeden Fall nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.

    Man könnte nun meinen, dass die Verteidigung gleichwohl ein leichtes Spiel hatte. Denn sie entzauberte so ziemlich alle Märchen, die sich seit 2020 um „Maskenbefreiungen“, deren Verfolgung und deren angebliche „Strafwürdigkeit“ rankten. Doch weit gefehlt!


    Was war passiert?

    Aus dem Dienst an Menschen in Not durch Maskenbefreiungen zwischen Mai 2020 und Januar 2021 hatten weisungsabhängige Staatsanwälte durch das Sammeln von belastendem Material Straftaten nach dem alten § 278 StGB konstruiert, welches ein Kriminalbeamter nach Manier von Wirtschaftsverbrechen hochmodellierte.

    Und eine Richterin am Amtsgericht war der felsenfesten Überzeugung, diese nahezu übermenschliche Anstrengung der Staatsanwaltschaft mit 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis, 3 Jahren Berufsverbot und vorläufigem, damit sofortigem Berufsverbot für die Mutärztin vergelten zu müssen.


    Dagegen ging die Mutärztin in Berufung und es entfaltete sich im Prozess alles Mögliche, nur Fakten und Beweise der Verteidigung blieben ungehört. Fleißig trugen die staatlichen Juristen stattdessen Schwarzlicht in die hellerleuchteten Räume der Wissenschaft, in der Hoffnung, den Gesundheitszustand eines Menschen nur durch das Tragen einer Gesichtsmaske als für Viren unangreifbar erkennbar zu machen.

    Doch alles Schwarzlicht der Strafverfolgungsbehörden nützt nichts: Was die Verteidigung im Gegensatz zum Gericht ins strahlende Licht der Wahrheitsfindung rückte, ist erhellend für alle sog. „Maskenfälle“. Soweit zu den Tatsachen.

    Doch Tatsachen sind keine Gesetze und auch keine Verordnungen. Deshalb wurde das, was juristisch nicht passte, passend gemacht.


    Und das machte man so:

    Man fing 2020 damit an, als Verordnungsgeber Corona-Vorschriften zu erlassen, die nicht sonderlich präzise formuliert waren.

    So hieß es anfangs: Sie müssen eine Maske tragen, es sei denn, dass dies „aus medizinischen Gründen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.“

    Da konnte der Bürger noch selbst entscheiden, was medizinische Gründe und was unzumutbar war.

    Doch dann gab man weitere Zielkoordinaten aus und nahm nun auch Ärzte ins Visier, indem man in den Corona-Verordnungen formulierte: Menschen, die keine Maske tragen müssen, sind

    Zitat
    Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat“.

    Was der „Corona-Verordnungsgeber“ 2020 noch mit Blick auf die Bürger als Adressaten formuliert hatte, wurde nun von übereifrigen Staatsanwaltschaften zum Zwecke der Verfolgung von nicht systemkonformen Ärzten gedehnt, interpretiert, gebeugt, „neu bewertet“ und neu definiert. Nicht nur Juristen bekamen ein Störgefühl in dieser Zeit.


    Da die Streubombe des neuen § 278 StGB für Maskenatteste, die vor dem 24.11.2021 ausgestellt worden waren, nicht anwendbar war und der § 278 StGB in seiner alten Fassung im allgemeinen wegen seiner spezifischen Ausrichtung auf Behörden und Versicherungen nicht passte, begann schon bald mit Hilfe der unscharf formulierten Verordnungen eine regelrechte, auch unsinnige und rechtswidrige Treibjagd auf diejenigen, die keine Masken tragen konnten.


    Wer als Arzt seinem Auftrag folgend und streng verordnungskonform, nach bestem Wissen und in reinem Gewissen, Maskenbefreiungen ausstellte, kam früher oder später mit den Häschern des Staates in Kontakt. Überall im Land gab es Praxisdurchsuchungen, teils auch in Privaträumen der Ärzte, unter der falschen Anschuldigung,

    Zitat
    unrichtige Zeugnisse über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen“

    ausgestellt zu haben (gem. §278 StGB a.F.). Auch Patienten dieser Ärzte blieben nicht verschont. Ihnen wurde vorgeworfen, ein unrichtiges Zeugnis über ihren Gesundheitszustand gebraucht zu haben, § 279 StGB.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Fortsetzung:


    Wie konnte es dazu kommen?

    Der Weg von einer ärztlichen Bescheinigung bis hin zu einem

    Zitat

    unrichtigen Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen

    ist weit und hält keinem Abgleich mit Tatsachen stand.


    Vielleicht musste es dazu aus der Sicht der Politik kommen, um im Nachhinein die bereits nach Inkrafttreten der ersten Corona-Verordnungen übliche, wenn auch illegale Verfolgung zu rechtfertigen und dazu eine Gesetzesgrundlage zu schaffen?


    In der Neufassung war nun auf einmal die Rede von „Täuschung im Rechtsverkehr“. Dagegen wurden „Behörden und Versicherungsgesellschaften“ gestrichen, ebenso wie „wider besseres Wissen“.

    Und das, obwohl gerade bei Masken das bessere Wissen schon immer auf der Seite derer war und nach wie vor ist, die Maskenbefreiungen bei Beschwerden ausstellten und weiterhin auch noch ausstellen.


    Und dann kam, besonders während der Hochphase der Corona-Hysterie, hinzu, was in Deutschland Tradition hat: Übergriffigkeit der Staatsmacht, insbesondere wenn Bürger ihr Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ausübten, die dazu führte, dass früher oder später jede Bescheinigung unfreiwillig bei einer Behörde landete, beispielsweise dann, wenn sie dem Inhaber von der Polizei entrissen oder auch nur „als Beweismittel beschlagnahmt“ wurde.

    Dabei war ursprünglich der Behördenbegriff streng definiert und „zur Vorlage bei einer Behörde“ bedeutete, ein freiwilliges „Verbringen in den Bereich der Behörde“ – nicht ein Beschlagnahmen durch übereifrige Ordnungshüter oder Polizeibedienstete. Beide sind zwar keine Behörde, aber sie gaben sich als solche.

    Und sobald sich die Bescheinigung in den Fängen der Verwaltung befand, kam die Staatsanwaltschaft auf den Plan und überlegte, wie man vor dem Hintergrund des eindeutigen Wortlautes des § 278 StGB a.F. doch noch eine Strafbarkeit konstruieren könne.


    Ihr stand nämlich noch eine weitere Vorschrift im Wege: § 7 Abs. 4 MBO-Ä. Danach war eine Beratung und auch eine Behandlung über Kommunikationsmedien erlaubt, wenn auch nur im Einzelfall.

    Doch was ist ein Einzelfall? Ein Patient, zwei Patienten, der gleiche Patient zweimal? Was ist, wenn ich ein Spezialist bin und immer die gleichen Fälle habe, sind das dann Einzelfälle oder sind das dann mehrere Fälle?

    Was macht man, wenn man vor diesen Fragestellungen steht und erreichen will, dass ein eindeutiger Wortlaut eines Gesetzes dann doch noch zur Strafbarkeit führt?

    Man dichtet einfach ein Tatbestandsmerkmal hinzu. Gesagt, getan.

    Flugs wurde die körperliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte als weitere Voraussetzung für das Erstellen eines Maskenattestes eingeführt. Ein Arzt konnte also völlig unbedrängt Hunderte, vielleicht sogar Tausende von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, ohne seine Patienten jemals gesehen zu haben. Stellte er aber auch nur wenige Maskenbefreiungsatteste aus, ohne dass er den Patienten untersuchte, fand er sich vor Gericht wieder.

    Das passiert, wenn Politik willkürlich in Medizin und Recht eingreift.

    Dabei meinte die Justiz, dass ihr das „Dirnenurteil“ des Reichsgerichts aus dem Jahr 1940 sowie ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2006, in dem es um ausgestellte Blanko-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ging, zur Seite stünden.

    Doch weit gefehlt.

    Denn im „Dirnenfall“ war die körperliche Untersuchung nach § 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ vorgeschrieben und das Urteil des BGH aus dem Jahr 2006 wurde 2018 von § 7 Abs. 4 MBO-Ä links oder rechts (je nachdem, welcher politischen Richtung Sie angehören) überholt. Also nichts mit „körperlicher Untersuchung“.


    Und anders als bei der Arbeitsunfähigkeit liegt beim Tragen einer Maske eine nahezu einheitliche Symptomatik vor.

    Sie beschränkt sich in Kernbereichen auf wenige wesentliche Symptome: Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerz, Atemnot und Erschöpfung. Nicht so schwierig, als Arzt zu erkennen, dass Ursache dieser Symptome die Maske ist, insbesondere dann, wenn die Symptome nach Absetzen der Maske wieder verschwinden und der Patient das am Telefon so schildert. Eine klare Frage der medizinischen Logik, nicht der Politik.

    Die ganze Stellungnahme: Bleibt das Maskendogma oder kommt der Freispruch für Dr. Monika Jiang? - MWGFDˍ

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • es war wirklich nicht schön und sehr bestimmend und befehlend über dich und deinen Mann, euch bei zur Impfung zu nötigen.

    Das ist keine besorgte Tochter, sondern eine, die bestimmt. Und gerade als Ärztin hätte sie das wissen müssen!


    Hat sie sich denn mittler weile entschuldigt bei euch?


    Oder stehst du ihr immer noch ihr wehrlos und edel gegenüber und lässt das so bestehen?

    Sie ist von der Richtigkeit ihrer Auffassung überzeugt, keine Ärztin sondern Psychologieprofessorin mit Schwerpunkt Alterspsychologie. Sie hat ihren Rückflug verschoben und ist mir eine große Hilfe, nachdem ich gestern gegen meinen Willen übereilt entlassen wurde, und danach wie erwartet der Blutzucker gefährlich erhöht war, nachdem plötzlich die meisten Maßnahmen wegfielen. Der heutige Tag stand unter der Verhandlung mit meiner Ärztin, die zum Glück erst übernächste in Urlaub fährt. Sie wird auch eine Beschwerde an das Krankenhaus einreichen. Aber die nächste Impfung wird sie uns nicht mehr aufschwatzen.

  • Sie ist von der Richtigkeit ihrer Auffassung überzeugt, keine Ärztin sondern Psychologieprofessorin mit Schwerpunkt Alterspsychologie. Sie hat ihren Rückflug verschoben und ist mir eine große Hilfe....

    Das verstehe ich Locke 38 , dass du sehr dankbar bist und das gerade jetzt sehr wichtig ist, dass sie dir beisteht und euch unterstützt, auch die ersten Tage daheim, wo doch viel zu tun ist und allerhand zu erledigen, willst du nicht aufbegehren und und bist einfach nur total dankbar.


    Beste Gesundung weiterhin

    Mara

    „Das ist die Seuche unserer Zeit. Verrückte führen Blinde.“
    – aus William Shakespeare: König Lear

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Das war der Präsident von Tansania. Er hat Avocados, Cola, Benzin und diverses andere getestet und das public gemacht. Zum Dank hat man bei ihn (zumindest vermutet man dies) beim Sterben nachgeholfen.

    Als Geist wird er nun herumspucken bei den Verantwortlichen und ihnen die Hölle heißmachen. :evil: :D 8) :saint:

  • Fürwahr, fürwahr, so ist es. Aber wenn sie sagten, dass sie nicht wüssten, wie die Spritzen wirken, warum wollten und erließen sie dann eine Impfpflicht? Ist das nicht gesetzeswidrig? Und warum behaupteten sie dann das Gegenteil, nämlich die Spritzen seien wirksam und sicher, Wie kann man sich diesen Widerspruch erklären? "Wir wissen nicht, wie sie wirken, aber sie sind wirksam und sicher" :huh: :?: Glaubwürdig ist ein solches Verhalten ganz sicher nicht. 8) :thumbdown:

  • Doch, so sind Politiker nun mal, frech und unehrlich, und obendrein uneinsichtig, was ihnen irgendwann einmal zum Verhängnis wird. :D :thumbup:

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  • "Wir wissen nicht, wie sie wirken, aber sie sind wirksam und sicher"

    Du verstehst das nur einfach nicht. Natürlich sind sie wirksam und sicher, aber eben in deren Sinn.

    Und freilich wissen die auch nicht, wie sie wirken, aber Hauptsache sie wirken irgendwie dem Leben entgegen. Ob der eine nun an einem Herzkasper stirbt, oder der andere an einer Lungenembolie, jener an Turbokrebs schneller dahinsiecht, oder jenerwelcher sich selbst ausknipst, weil er mit Anfang 30 Parkinson hat, ist doch wurscht, Hauptsache das in deren Augen unwerte Leben wird wirksam bekämpft.

    "Egoismus ist nicht, wenn ich so lebe wie ich es wünsche, sondern wenn ich von Anderen verlange so zu leben wie ich es wünsche" Oscar Wilde

  • Hauptsache das in deren Augen unwerte Leben wird wirksam bekämpft.

    Der Satz mit dem unwerten Leben war der einzige Satz, den ich vermisst habe, als sie gegen Ungeimpfte gehetzt haben.

    Aber ansonsten konnte ich keinen Unterschied zu einer ganz anderen Zeit sehen.


    Natürlich waren die ganzen Lügen Absicht. Sie haben uns oft genug gesagt, was die Absicht ist und dass ihnen das Volk egal ist.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber