Könnte aber auch einen anderen Hintergrund haben?! Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 115 h. (3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen. Auf Hochdeutsch: Im Verteidigungsfall kann weder der Bundestag aufgelöst noch der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht abgesetzt / neu gewählt werden.
Ich hatte diesbezüglich gerade etwas gepostet. Ich gebe zu, sehr verdeckt, ohne es explizit zu erwähnen, so dass man den angefügten Link in meinem Beitrag lesen musste. Denn es gab dazu schon einen kleinen Vorfall, den ich auf der Seite von : https://t.me/s/Soldaten_und_Reservisten gelesen und dann
weiter recherchiert hatte: Plauderecke▪
So dass man sich mittlerweile schon fragen muss, ist der Verwaltungsangestellte der Stadt Hildesheim/ Verfasser dieser Nachricht bei all der unübersehbaren Kriegstreiberei bei uns mit seinen Angaben über das Ziel hinausgeschossen oder gibt es bereits bekannt gegebene Interna.
Nicht zu vergessen, dass es neben der geplanten neu einzuführenden Wehrpflicht, bereits Medienartikel gibt, die dem Volk erklären, dass die Wehrpflicht nur ausgesetzt und nicht aufgehoben wäre und wer alles im Verteidigungsfall verpflichtet ist.
Wir wissen nicht, was passieren wird. Aber sie tun auch in der Beziehung von Anfang an alles, um es auf die Spitze zu treiben.