Medizin-Engel, ich möchte dich bitten den Weisungen von Rene zu folgen und das Thema Russland im Off-Topic Bereich anzusprechen. Es hat absolut nichts mit Impfungen zu tun.
Covid 19-Impfung
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Medizin_Engel, ich habe dir jetzt an anderer Stelle geantwortet.
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Heute hat mir ein Freund einen Link mit einem Ausschnitt aus einer Rede eines übergeordneten Arztes aus Florida geschickt.
Er sagt, dass das Sicherheitsprofil der Genspritzen katastrophal ist, dass das CDC trotzdem sogar Kinder an die Spritzen getrieben hat, das alle Maßnahmen sinnlos waren und es nach neuen Studien bei den damit gespritzten nach einigen Monaten zu einem negativen Wirkprofil kommt, so dass der angebliche Schutz immer weiter abfällt, bis er im Minusbereich ist und die damit gespritzten Menschen leichter krank werden als die ungespritzten.
Es ist nicht neu, dass das Wirkprofil schnell stark abfällt. Das CDC wusste alles. Auch zu den möglichen starken Nebenwirkungen.
Hier die Stellungnahme von Steve Kirsch zu Pfitzer als Ausschnitt aus dem 8 Stunden Hearing, dass das Vaccines and Related Biological Products Advisory Committee der Food and Drug Administration (FDA) der USA am Freitag, den 17. September von 8.30 bis 16.45 Uhr durchgeführt hat.
Steve Kirsch, Executive Director des COVID-19 early treament fund (treatearly-org), hat im Rahmen dieses Hearings eine Kurzpräsentation gehalten, die ein netter Mensch auf der verlinkten Seite für die Welt aus dem 8 Stunden Hearing herausgeschnitten hat.
Hier der Link zur US Seite.
https://www.fda.gov/advisory-c…2021-meeting-announcement, die zeigt, wo das komplette Video verlinkt ist, wobei der Link auch bei sciencefiles zu finden ist.
Ein User namens Chris hat eine Zusammenfassung des gesamten Hearings gemacht.
Auszug:
Zitat1) Zwei hochrangige Mitarbeiter von Pfizer hatten 45 Minuten Zeit zur Stellungnahme für BoosterAlles anzeigen
Ergebnis: Pfizer gibt ganz offen zu, dass ihr Impfstoffe nach 6-8 Monaten in der Wirkung nachlässt (man könnte auch sagen: komplett versagt). Und sie geben weiter auch offen zu, dass der Grund dafür keine Mutation wie Delta ist, sondern dies am Impfstoff selbst liegt.
2) Pfizer hat eine Studie für den 3ten Booster im Juni begonnen mit sage und schreibe 307 Teilnehmern, von denen 12 (!) älter als 65 und ansonsten jung und fit sind.
3) Laut Pfizer sind die Nebenwirkungen nach der 3ten Impfung häufiger als nach der 2ten.Spätestens seit dieser FDA-Anhörung vom 27.8.21, bei der Pfizer ganz offiziell nur eine kurzfristige Wirkung eingeräumt hat, die nichts mit Mutationen/Varianten zu tun hat, sondern an dem Produkt liegt, weiß man, das in den USA ganz offiziell.
Berge an Studien haben es schon lange festgestellt. Den Unterlagen vom NHS und anderen war es zu entnehmen.
Und zu der Zeit in 2021 gab es praktisch auch schon keine Studie mehr, das sie fast alle Teilnehmer geimpft hatten.
: https://www.symptome.ch/thread…rden.143949/#post-1299209
Es war von Anfang bis Ende Betrug.
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Hier mal die Antwort von der unabhängigen Patientenberatung. MFG.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in unsere Beratung.
Sie haben einen Corona-Impfschaden erlitten und bitten um Hilfe.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten beraten wir Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen in dieser Situation offen stehen.
Unter einem Impfschaden verstehen wir zunächst, dass die Corona-Impfung eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hatte, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausging (1). Es geht also um eine Folge des Impfstoffes; es geht nicht darum, dass die Person, die die Impfung durchgeführt hat, einen Fehler gemacht hat oder dass Sie mit einem fehlerhaften Impfstoff behandelt wurden.
In einem solchen Fall gewährt das Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung (2). Die Höhe richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz, sie beinhaltet neben der gesundheitlichen Versorgung auch einen Ausgleich für wirtschaftliche Schäden und/oder eine Erwerbsminderung.
Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes zuständig ist; das ist (leider) in jedem Bundesland anders geregelt (in Nordrhein-Westfahlen sind es die Landschaftsverbände, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Bayern das „Zentrum Bayern Familie und Soziales“, was eine Dienststelle des Landesministeriums ist usw.) Eine Internet-Suche nach „Antrag Impfentschädigung“ mit Ihrem Bundesland sollte Klarheit bringen.
Der Anspruch besteht, wenn Ihre gesundheitliche Schädigung gerade auf die Impfung zurückzuführen ist. Es reicht aus, wenn dafür eine „Wahrscheinlichkeit“ eines ursächlichen Zusammenhangs. Ein strikter Nachweis oder ein „Beweis“ wird nicht verlangt, nicht einmal eine „überwiegende“ Wahrscheinlichkeit. Wenn dann noch eine „Ungewissheit“ bleibt, besteht immer noch ein Ermessen der Behörde für die Anerkennung (3).
Weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Anders als bei einem Schadensersatz hängt der Anspruch nicht von Rechtswidrigkeit oder Verschulden ab.
Der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs kann schwierig werden. Allerdings ist für diesen Nachweis vorrangig die Behörde zuständig, die Ihren Fall bearbeitet. Es wird „von Amts wegen“ ermittelt. Wenn also zum Beispiel ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig wird,dann wird das von der Behörde beauftragt und auf deren Kosten erstellt.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, steht Ihnen nach dem Widerspruchsverfahren noch der Rechtsweg zum Sozialgericht offen. Das Verfahren dort ist kostenfrei.
Außerdem können Sie den Impfschaden melden. Dazu ist nicht erforderlich, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Ihren gesundheitlichen Problemen und der Impfung festgestellt ist. Im Gegenteil, die Meldung von „Nebenwirkungen“ im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung soll gerade die Überprüfung ermöglichen, ob bestimmte Nebenwirkungen gehäuft auftreten und ob ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Die Meldung kann Ihr Arzt vornehmen, Sie können den Schaden auch selbst melden. Möglich ist das beim zuständigen Gesundheitsamt oder direkt online unter dieser Adresse:
: https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html
Nähere Informationen zur Meldung von Nebenwirkungen finden Sie auch auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts:
: https://www.pei.de/DE/arzneimi…g-verbraucher-inhalt.html
Die zitierten Rechtsquellen finden Sie hier:
(1) vgl. § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG), https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
(2) § 60 IfSG, https://web.archive.org/web/20…nternet.de/ifsg/__60.html
(3) § 61 IfSG, https://web.archive.org/web/20…nternet.de/ifsg/__61.html
Wir hoffen, dass Ihnen diese Angaben bereits weiterhelfen. Wir stehen Ihnen natürlich gerne auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung und sind Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 011 77 22 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beratungsteam der UPD
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Weil ich es gestern in einem meiner alten Beiträge gefunden habe,
Die Grunddaten der Krankenhäuser 2008 haben ergeben, dass 403.626 Menschen das Krankenhaus durch Tod verlassen haben.
: https://www.statistischebiblio…0006982/2120611087004.pdf
Da hatte ich gleich die Idee aktueller zu schauen:
Die Grunddaten der Krankenhäuser 2019 haben ergeben, dass 428.753 Menschen das Krankenhaus nicht lebend verlassen haben.
Die Grunddaten der Krankenhäuser 2020 haben ergeben, dass 426.433 Menschen das Krankenhaus nicht lebend verlassen haben.
Die Grunddaten der Krankenhäuser 2021 haben ergeben, dass 450.479 Menschen das Krankenhaus nicht lebend verlassen haben.
: https://www.destatis.de/DE/The…unddaten-krankenhaus.html
Man sieht auch hier, dass 2019 mehr Menschen in Krankenhäusern gestorben sind, als 2020.
Aus einer Meldung des deutschen Ärzteblatts vom 9.11.07:
Ein Patient muss vollständig über alle Nebenwirkungen einer Behandlung aufgeklärt werden. Nur so kann er sich beispielsweise in einer Konfliktsituation entscheiden, wenn der Wunsch nach Linderung akuter Schmerzen mit der Gefahr verbunden ist, deshalb später erhebliche Gesundheitsschäden hinnehmen zu müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld geltend. Während eines Krankenhausaufenthalts wurde ihr zur Behandlung einer Herzarrhythmie das Medikament Cordarex (Amiodaron) verabreicht. In der Pause zwischen einer durchgeführten und einer geplanten Myokardszintigrafie erlitt sie einen Herzstillstand. Dieser konnte zwar innerhalb von zehn Minuten durch Reanimation beendet werden, führte jedoch zu schweren bleibenden Hirnschäden.
Nach Auffassung des BGH ist der Patient über den Medikamentenwechsel, der mit anderen Risiken verbunden ist als der bisherige Einsatz der Medikamente, umfassend aufzuklären. Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, sondern vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet wäre. Deshalb ist auch bei äußerst seltenen Risiken aufzuklären. Die Risiken einer zuvor erfolgten ärztlichen Behandlung können somit nicht mit den Risiken der nunmehr vorgenommenen Behandlung verrechnet werden. (Urteil vom 17. April 2007, Az.: VI ZR 108/06) RA Barbara Berner
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Da hatte ich gleich die Idee aktueller zu schauen:
Die Grunddaten der Krankenhäuser 2019 haben ergeben, dass 428.753 Menschen das Krankenhaus nicht lebend verlassen haben.
Die Grunddaten der Krankenhäuser 2020 haben ergeben, dass 426.433 Menschen das Krankenhaus nicht lebend verlassen haben.
Man sieht auch hier, dass 2019 mehr Menschen in Krankenhäusern gestorben sind, als 2020.
Stimmt. Nur - was möchtest Du uns damit sagen?
Die Differenz der beiden Jahre beträgt 2.329 Todesfälle. Umgerechnet auf die insgesamt etwas mehr als 1.900 Krankenhäuser in Deutschland sind das statistisch pro Krankenhaus 1,21 Todesfälle. Im Jahr 2019 ist also etwas mehr als ein Patient pro Krankenhaus mehr gestorben als im Jahr 2020.
Bezogen auf die Gesamtmortalität von über 420.000 ergibt dies einen Promillesatz mit etlichen Nullen hinter dem Komma.
Und so etwas ähnliches hatten wir beispielsweise auch in den beiden Jahren 2016 / 2017 oder auch 2002 / 2003.
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Es ist nur ein weiterer Beweis dafür, dass trotz der täglichen Panikmache im TV ab 2020 die Todesfälle im Krankenhaus 2020 geringer waren, als im Jahr davor und erst anfingen zu steigen, als die Genspritzen verteilt wurden.
Wobei bekannt ist, dass viele nach den Genspritzen im Altersheim oder zuhause starben und dort nicht erfasst sind.
Gleichzeitig könnte man sich auch fragen, warum 2019 mehr als 25.000 Menschen mehr im Krankenhaus gestorben sind, als noch 2008.
Ist es wirklich nur die Überalterung der Gesellschaft?
Immerhin waren laut Prof. Dr. Jürgen Fröhlich, Direktor der Abteilung für klinische Pharmakologie an der medizinischen Hochschule in Hannover nach seiner Studie von glaube 2003 in Deutschland bereits damals jährlich 58.000 Tote auf Arzneimittelnebenwirkungen und falsche Medikamente in internistischen Krankenhausstationen zurückzuführen.
Prof. Fröhlich vermutete damals zudem, dass die Zahl der Todesfälle noch weitaus höher liegt und dass diese Fälle entweder nicht als Todesursache durch Medikamenten-Nebenwirkung erkannt oder in eine andere Todesursache „umetikettiert“ werden.
Man könnte daraus auch schließen, dass das Töten durch medizinische Maßnahmen und Medikamente schon lange Alltag ist und noch weiter intensiviert wurde.
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Man könnte daraus auch schließen, dass das Töten durch medizinische Maßnahmen und Medikamente schon lange Alltag ist und noch weiter intensiviert wurde.
Deshalb frage ich mich immer, weshalb sie sich bei den "zwei kleinen roten Pillen" so zieren.
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Thermografische Bildgebung zeigt massive Blutgerinnsel beim asymptomatischen Geimpften
Thermografie oder Wärmebildgebung kann abnormale innere Körpertemperaturen erkennen. Dadurch können Bereiche mit Entzündungen und schlechter Durchblutung hervorgehoben werden. Es ist die effektivste nicht-invasive Methode zur Erkennung einer TVT. Tiefe Venenthrombose. Auch bekannt als Blutgerinnsel.
Der Biologe Felipe Reitz in Brasilien verfügt über eine eigene Reihe von Thermografiegeräten und begann mit der Diagnose seiner geimpften Patienten, denen die Covid-Spritzen injiziert wurden.
Was er fand, war eine starke Blutgerinnung im gesamten Gefäßsystem bei asymptomatischen Personen, die die Spritze erhielten.
Felipe Reitz führte auch Live-Blutanalysen durch. Und wie wir von mehreren anderen Forschern gehört haben, berichtet Reitz über das Vorhandensein fremder Strukturen, die sich im Blut der Geimpften bilden. Und hat gezeigt, wie die Blutkörperchen als Ergebnis der Spritze zusammenklumpen.
Original: https://gregreese.substack.com…hic-imaging-shows-massive
Video mit deutscher Übersetzung: https://odysee.com/@AugenAufMe…6/Reese_Report_20230504:7
Mit anderen Worten können Geimpfte vielleicht auch noch nach Monaten rumlaufen, die ohne es zu wissen diese Blutgerinnsel im Körper haben, bis sie dann durch Anstrengung, Aufregung oder Erkrankung Probleme damit bekommen, bei denen Extremitäten taub werden, sie kollabieren oder versterben.
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Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Versorgung von Patienten mit Long- und Post-COVID sowie Post-Vac-Syndrom jetzt verbessern – Gesundheitliche Pandemiefolgen ernst nehmen vom 09.05.2023
Hier mal ein Auszug (Nr. 7), ansonsten unten angepinnt als PDF komplett. MFG.7. den Betroffenen einen verbesserten Zugang zu gesundheitlicher und sozialer Versorgung zu schaffen, etwa durch die Einführung einer Chronikerpauschale, die Aufnahme von Long-/Post-COVID und des Post-Vac-Syndroms in Disease-Management-Programme oder z. B. die vereinfachte Anerkennung als Berufskrankheit, bei Renten und Pflegeanträgen bzw. von Versorgungsleistungen wegen eines Impfschadens;
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7. den Betroffenen einen verbesserten Zugang zu gesundheitlicher und sozialer Versorgung zu schaffen, etwa durch die Einführung einer Chronikerpauschale, die Aufnahme von Long-/Post-COVID und des Post-Vac-Syndroms in Disease-Management-Programme oder z. B. die vereinfachte Anerkennung als Berufskrankheit, bei Renten und Pflegeanträgen bzw. von Versorgungsleistungen wegen eines Impfschadens;
Das klingt zwar nett und entgegenkommend.
ABER, der Patient muss erst mal beweisen dass ein Impfschaden vorliegt, bevor er in den Genuss der Leistungen kommt.
Das wird den wenigsten gelingen, dieser Weg ist ewig weit und steinig; ohne reich zu sein, mit super Anwalt, sieht das schlecht aus.
Fakt: Kaum jemand bekommt diese Leitungen, da kommen sie wieder billig weg, obwohl sie sich großzügig zeigen.
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Das glaube ich auch, das es sehr schwer werden wird. Aber hier unten angeführt nochmal die Antwort von der unabhängigen Patienten Beratung UPD. Ist im übrigen auch die Aussage von einigen Rechtsanwälten. Und wegen der Kosten für den Anwalt, ich habe meine Rechtsschutz dafür in Anspruch genommen und mit einem anderen Anwalt eine Gewinnbeteiligung vereinbart, aber nur im dem Falle, wenn ich gewinne. Sonst keine Kosten für mich. Auch sowas ist möglich. Und der Widerspruch bei einer Ablehnung vom LAGUS kann man selber ohne Anwalt und ohne Kosten vor das Sozialgericht gehen. MFG.
Zitat: "Unter einem Impfschaden verstehen wir zunächst, dass die Corona-Impfung eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hatte, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausging (1). Es geht also um eine Folge des Impfstoffes; es geht nicht darum, dass die Person, die die Impfung durchgeführt hat, einen Fehler gemacht hat oder dass Sie mit einem fehlerhaften Impfstoff behandelt wurden.
In einem solchen Fall gewährt das Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung (2). Die Höhe richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz, sie beinhaltet neben der gesundheitlichen Versorgung auch einen Ausgleich für wirtschaftliche Schäden und/oder eine Erwerbsminderung.
Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes zuständig ist; das ist (leider) in jedem Bundesland anders geregelt (in Nordrhein-Westfahlen sind es die Landschaftsverbände, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Bayern das „Zentrum Bayern Familie und Soziales“, was eine Dienststelle des Landesministeriums ist usw.) Eine Internet-Suche nach „Antrag Impfentschädigung“ mit Ihrem Bundesland sollte Klarheit bringen.
Der Anspruch besteht, wenn Ihre gesundheitliche Schädigung gerade auf die Impfung zurückzuführen ist. Es reicht aus, wenn dafür eine „Wahrscheinlichkeit“ eines ursächlichen Zusammenhangs. Ein strikter Nachweis oder ein „Beweis“ wird nicht verlangt, nicht einmal eine „überwiegende“ Wahrscheinlichkeit. Wenn dann noch eine „Ungewissheit“ bleibt, besteht immer noch ein Ermessen der Behörde für die Anerkennung (3).
Weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Anders als bei einem Schadensersatz hängt der Anspruch nicht von Rechtswidrigkeit oder Verschulden ab.
Der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs kann schwierig werden. Allerdings ist für diesen Nachweis vorrangig die Behörde zuständig, die Ihren Fall bearbeitet. Es wird „von Amts wegen“ ermittelt. Wenn also zum Beispiel ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig wird, dann wird das von der Behörde beauftragt und auf deren Kosten erstellt.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, steht Ihnen nach dem Widerspruchsverfahren noch der Rechtsweg zum Sozialgericht offen. Das Verfahren dort ist kostenfrei."
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ABER, der Patient muss erst mal beweisen dass ein Impfschaden vorliegt, bevor er in den Genuss der Leistungen kommt.
Nennt sich Beweislastumkehr und ist an sich schon eine rotzfreche Unverschämtheit.
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Die neue Krankheit “Fehlende Immunität durch Impfung” | Dr. med. Simon Feldhaus | QS24
: https://www.youtube.com/watch?v=GhWhxyPSkts
Jeder Ungeimpfte ist ab sofort krank. Dies zumindest nach der offiziellen WHO-Definierung und der Ergänzung des ICD-Kataloges. Darin ist nämlich eine neue Krankheit aufgeführt worden, über dessen Codierung man abrechnen kann. Und die neue Krankheit heisst: keinen Corona-Immunität durch Impfung bekommen. Wofür man eine ICD-Codierung macht für bisher gesunde Menschen, scheint hier doch ein Rätsel zu sein.
Im 2ten Teil der Sendung geht es um den geplanten Pandemie-Vertrag, welcher eine völkerrechtliche Verbindlichkeit darstellt und die Souveränität der einzelnen Mitgliedstaaten aushebelt, so zumindest gemäss Artikel der Weltwoche vom 5.3.2023. In dieser Sendung geht es nicht darum, ob «gut und sinnvoll» oder nicht, sondern nur darüber zu fragen, ob die Bürger informiert sind und das auch wirklich wollen. Die Aufgabe der Medien ist es, kritisch solche Sachen anzuschauen, zu prüfen und dem Volk zum Entscheid weiterzugeben. Doch ist dieser Vertrag nicht substanziell, dass die Bürger dies bewusst legitimieren sollten?
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Das dies nun möglich ist liegt an der neuen Definition der WHO.
2020:
Herdenimmunität ist der indirekte Schutz vor einer Infektionskrankheit, der eintritt, wenn eine Bevölkerung entweder durch eine Impfung oder eine durch frühere Infektionen entwickelte Immunität immun ist. Das bedeutet, dass auch Menschen, die nicht infiziert wurden oder bei denen eine Infektion keine Immunreaktion ausgelöst hat, geschützt sind, weil Menschen in ihrer Umgebung, die immun sind, als Puffer zwischen ihnen und einer infizierten Person fungieren können. Der Schwellenwert für den Aufbau einer Herdenimmunität gegen COVID-19 ist noch nicht klar.
https://web.archive.org/web/20…disease-covid-19-serology▹
Heute:
Zitat„‚Herdenimmunität‘, auch bekannt als ‚Populationsimmunität‘, ist ein Konzept, das für Impfungen verwendet wird, bei dem eine Bevölkerung vor einem bestimmten Virus geschützt werden kann, wenn ein Schwellenwert für die Impfung erreicht wird“,
heißt es auf der WHO-Website, und weiter:
Zitat„Herdenimmunität wird erreicht, indem Menschen vor einem Virus geschützt werden, nicht indem sie ihm ausgesetzt werden.“
Zitat„‚Herdenimmunität‘ liegt vor, wenn ein hoher Prozentsatz der Bevölkerung geimpft ist“,
heißt es auf der Website, wobei die ursprüngliche Bedeutung von „Herdenimmunität“ komplett weggelassen wird, die darin besteht, dass eine Bevölkerung immun gegen ein Virus wird, wenn sie ihm ausgesetzt ist.
Indem sie die Definition von „Herdenimmunität“ ändert, schreibt die WHO buchstäblich Hunderte von Jahren wissenschaftlichen Verständnisses um, was der Begriff wirklich bedeutet, in einem offensichtlichen Versuch, jedes Argument zum Schweigen zu bringen, dass Herdenimmunität ein besserer Ansatz zur Bekämpfung von COVID-19 gewesen wäre als Abriegelungen und soziale Distanzierung.
: https://web.archive.org/web/20…r-covid-studie-beseitigt/
Nach der neuen Definition können Menschen plötzlich nicht mehr immun gegen ein Virus sein, wenn sie nicht geimpft wurden, vielmehr wird eine Immunität durch natürliche Infektion als unethisch definiert und damit sind Ungeimpfte automatisch eine potentielle Bedrohung, die andere auf unethische Weise infizieren können.
Und da die Menschen ja vergesslich sind, wird es einige Jahre/Jahrzehnte dauern. Aber irgendwann wird die Menschheit wahrscheinlich vergessen haben, dass es so etwas wie natürliche Immunität durch Infektion gab.
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Nach der neuen Definition können Menschen plötzlich nicht mehr immun gegen ein Virus sein, wenn sie nicht geimpft wurden, vielmehr wird eine Immunität durch natürliche Infektion als unethisch definiert und damit sind Ungeimpfte automatisch eine potentielle Bedrohung, die andere auf unethische Weise infizieren können.
Der Wahnsinn hat Methode.
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Große Anfrage der AfD-Fraktion am 10. 5. 2023
Datengrundlage für Maßnahmen zur Kontrolle der Ausbreitung von SARS-CoV-2 (COVID-19)
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Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/6603 –
Berücksichtigung von Primärdaten klinischer Studien bei der Zulassung von COVID-19-Impfstoffen -
Interessanter Fund im Netz, Ideen muss man haben.
Zitat...Die Polizeidirektion Dresden hat den "Freien Sachsen" ein neues Ultimatum gestellt: Bis zum kommenden Montag (8.5.2023) muss ein in Zinnwald aufgestellter Gedenkstein für die angeblichen Opfer der Corona-Maßnahmen von einem Privatgrundstück entfernt oder die Inschrift verhüllt werden. Sollte das nicht geschehen, werde es die Polizei tun, teilte die Behörde MDR SACHSEN mit...
Der Stein trägt die Aufschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes".
tagesschau.de/inland/regional/sachsen/mdr-gericht-corona-denkmal-in-zinnwald-beschaeftigt-weiter-polizei-100.html
Stellt euch vor, dem Beispiel würden Millionen folgen.
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Nach der neuen Definition können Menschen plötzlich nicht mehr immun gegen ein Virus sein, wenn sie nicht geimpft wurden, vielmehr wird eine Immunität durch natürliche Infektion als unethisch definiert und damit sind Ungeimpfte automatisch eine potentielle Bedrohung, die andere auf unethische Weise infizieren können.
Und da die Menschen ja vergesslich sind, wird es einige Jahre/Jahrzehnte dauern. Aber irgendwann wird die Menschheit wahrscheinlich vergessen haben, dass es so etwas wie natürliche Immunität durch Infektion gab.
Realitätsverweigerung und Missachtung der Naturgesetze und der Allmacht der Schöpfung aufgrund von maßloser Selbstüberschätzung führt unweigerlich zum totalen und kläglichen Scheitern. Man schafft sich sozusagen selbst ab, weil man sich nicht an die Gegebenheiten anpassen kann und die Fakten nicht akzeptieren kann.