In einer Patientenverfügung kann jede/r festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er oder sie im Notfall wünscht.
Im Fall einer Erkrankung an Covid-19, die bei schwerem Verlauf eine Beatmung erforderlich machen kann, sollte man seine Patientenverfügung bezüglich einer künstlichen Beatmung überprüfen und entsprechend anpassen.
Ärzte müssen sich an Patientenverfügungen halten.
Sie legt fest, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen gewünscht oder ablehnt werden, wenn sich ein Patient selbst nicht mehr äußern kann.
Was gilt dann bei einer Covid-19-Erkrankung mit schwerem Verlauf?
: https://web.archive.org/web/20…chtlich-beatmung-pruefen/
Hier muss ich wohl noch einmal nacharbeiten in meiner Patientenverfügung.
LG