Denn wenn es Asylanten oder Migranten gewesen wären, hatte natürlich als wichtigstes Merkmal auch der Vorname der Täter dabeigestanden.
Die Bildzeitung hat natürlich auch beide Fälle veröffentlicht. Aber da ist es egal, dass sie den Vornamen nicht veröffentlichen können, da er offenbar deutsch ist. Denn der Vorname wird mittlerweile vor der Veröffentlichung zuerst nachgefragt und die Behörden sind verpflichtet den zu nennen.
Ähm, das leuchtet mir jetzt nicht ein: Entweder haben die Behörden die Verpflichtung, den Vornamen zu nennen oder sie haben diese Verpflichtung nicht. Gibt es eine solche Verpflichtung, dürfte es egal sein, ob der Vorname ein typisch deutscher ist oder kein typisch deutscher. Und wie sieht es Deiner Meinung nach aus, wenn ein Messerstecher als deutscher Staatsbürger betitelt wird, dieser aber keinen typisch deutschen Vornamen sein eigen nennt, er aber vor kurzer Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat? Er demnach also Deutscher ist.