Stefan Lanka wiederum lehnt die Virushypothese vollständig ab und hat seinen Prozess um die Zahlung von 100 tausend Euro für den Nachweis des seiner Ansicht nicht existierenden Masernvirus gewonnen.
Das ist so nicht ganz richtig, liest man aber immer wieder und überall. Lanka hat den Prozess nicht gewonnen, weil das Gericht seiner These der Nicht-Existenz von Masern-Viren gefolgt ist, im Urteil ging es um etwas anderes.
Zur Erinnerung:
Dr. Stefan Lanka hatte im Februar 2011 eine Belohnung in Höhe von 100.000 EUR ausgesetzt und demjenigen versprochen, der eine wissenschaftliche Publikation vorlegen kann, die die Existenz von Masern-Viren nicht nur behauptet, sondern auch wissenschaftlich belegt.
Daraufhin versuchte der Arzt Dr. David Bardens die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen und forderte den entsprechenden Betrag ein. Diese Forderung konnte er nicht durchsetzen.
In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält.
Bedeutet also, dass die von Bardens eingereichten Publikationen nicht ausreichend waren, um die Existenz von Masern-Viren zu belegen, sie waren fehlerhaft, die Autoren der sechs Publikationen führten beispielsweise keinerlei Kontrollexperimente durch.
Da die von Bardens eingereichten Publikationen fehlerhaft waren, konnte das Gericht nur eines - die Klage ablehnen, bzw. zu Gunsten Dr. Lankas entscheiden. Dieses Urteil sagt also nichts darüber aus, ob das Masern-Virus nun tatsächlich existiert oder nicht.