Und jetzt?
Immerhin hättest Du die Möglichkeit des "Widerspruchs ohne Begründung". Allerdings besteht die Gefahr der "Unanfechtbarkeit" des ablehnenden Bescheids, wenn Du nicht innerhalb von 4 Wochen (postalische Zustellung!) den Widerspruch einreichst.
Der Widerspruch ist schriftlich zu verfassen, mit Deiner händischen Unterschrift zu versehen und an den Intendanten Deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt zu schicken.
Der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt wird Dich darüber informieren, wann Du eine Begründung fristgerecht nachreichen musst, das solltest Du dann auch unbedingt tun.
Übrigens - weil Du in Deinem Brief von GEZ und Gebühr geschrieben hast: Es gibt keine Rundfunkgebühr mehr, heute ist es der Rundfunkbeitrag.
Daher kann man heute auch von einem Beitragshinterzieher sprechen und nicht mehr von einem Gebührenverweigerer. Ersteres hört sich nämlich schlimmer an und genau das ist auch so gewollt.