Ich sitz hier mit nem ganz dicken Hals und hab noch mal in die Tasten gehauen und diesen Kommentar verfaßt zu Beitrag #19▪!
Merkeldystopie
Der Wille das Volk zu entrechten, Grundrechte zu eliminieren, autoritäres System zu errichten sind wohl die geheimen Wünsche dieser Frau. Nichts bringt sie von diesem Weg ab. Schon im Frühjahr 2020 wurde schnell klar, was Merkel mit diesem Deutschland vorhat. Wir erinnern uns an das Interview in 1991 „Günter Gaus im Gespräch Angela Merkel“, wo sie sich selbst bezichtigt, dass Basisdemokratie nicht ihr Ding ist und sie das Autoritäre bevorzugt. Deutlicher kann man seine Missachtung hinsichtlich einer Basisdemokratie nicht präsentieren.
Getreu ihren Vorstellungen wurde dann das IfSG nach ihrer Lesart in völlig überflüssiger Weise geändert. Die alte Fassung des IfSG hätte vollkommen ausgereicht die Pandemie zu beherrschen. Das allerdings ist nicht Merkels Ding. Hier bot sich dann endlich die Chance, Nägel mit Köpfen zu machen. Die Maßnahme, eine epidemische Notlage nationaler Tragweite zu konstruieren, ist beispielgebend für diese Frau. Diese Aktion ist der Schlüssel zu allen anderen noch folgenden Aktionen, mit der sich das Parlament selbst entrechtet hat und damit die Willkür im Staat zuließ.
Aufbauend auf dieser Notlage war nun Tür und Tor offen für alle Arten der Entrechtung der Bevölkerung. In schwindelerregenderweise war kein Grundgesetz mehr heilig, das Messer wurde dort angesetzt, wo es für die Bevölkerung und übrigens auch für das Parlament unbestritten heilig ist. Über die widerliche Angst- und Panikmache in Propagandaart wurde das Volk zu Hypochondern umerzogen, die sich dann auch folgerichtig wie die Schafe zum Altar führen ließen.
Der 18.11.2020 war dann das Datum, wo mit weiteren Gesetzesänderungen am IfSG die Machterweiterung erfolgte und verfestigt wurde. Es entstand ein Notstandsgesetz! Angeblich haben sie sich ermächtigt, was im Umkehrschluss einer Notstandsgesetzgebung gleich kommt. Im April kam dann der Todesstoß für parlamentarisches Handeln. Jetzt wurde auch noch der Föderalismus den Machtgelüsten dieser Frau geopfert. Mit der „Notstandsbremse“ wurden die Rechte der Bundesländer abgeschafft und die Befugnisse allein an den Bund abgegeben was beinhaltet, dass alle rechtlichen Verfahren in Bezug auf exekutive Corona-Anordnungen ausschließlich vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden können. Da schmoren nun diese Verfahren und werden weiter auf die lange Bank geschoben. Eilverfahren werden abgeschmettert mit der Begründung, die Rechtmäßigkeit im Hauptverfahren zu prüfen.
Damit wurde die Bevölkerung weiter entrechtet, da nun für rechtliche Begehren die Gerichtsbarkeit unerreichbar wurde. Das ist wieder so eine Aktion der Antidemokratin Merkel. Noch im März 2021 wurde die epidemische Notlage bis 30.06.2021 verlängert und am 11.06.2021 setzte sie eine weitere Verlängerung bis 30.09.2021 durch. Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl unter dem Mantel der epidemischen Notlage ab.
Auch das war noch nicht genug! Am 24.06.2021 beschloss der Bundestag, dass Grundrechte auch nach der Aufhebung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite ein weiteres Jahr eingeschränkt werden können. Es wurde beschlossen gegen die Stimmen von AfD, FDP und den Linken. Das ist wieder Merkelart! Nachdem sie sich nicht mit der Verlängerung der epidemischen Notlage für ein Jahr durchsetzen konnte, ließ sie so en passe in der letzten Parlamentswoche vor der Sommerpause darüber abstimmen, dass der Bundestag mit einfacher Mehrheit, was im Grundsatz schon verfassungswidrig ist , der Bevölkerung Grundrechte entziehen kann. Dieser Vorgang wird von Carl Christian Jancke hervorragend beschrieben: