Ja, habe ich eben auch gelesen, und der Beschluß ist unanfechtbar.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in München gab damit einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt. Der Beschluss ist unanfechtbar.