Justizia in Coronazeiten

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident beklagt „Missachtung des Rechtsstaats“

    Er ist jemand, bei dem so ein Vorwurf besonders schwer wiegt – und den man nicht einfach als „Querdenker“ oder „Verschwörungsideologen“ diffamieren kann, wie das Politiker und Journalisten heute allzu gerne tun, sobald jemand unbequeme Kritik an den Zuständen im „BeDaZ“, dem „besten Deutschland aller Zeiten“ (Steinmeier) äußert. Es ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der jetzt unsere Regierung in einer Art und Weise kritisierte, die auch bei den Menschen alle Alarmglocken läuten lassen sollte, die noch ein Urvertrauen in unsere Politik und große Medien haben (das mir schon seit einigen Jahren gründlich verloren gegangen ist).

    Den starken Tobak äußerte Papier bei seinem Vortrag in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft und dem Wiesbadener Kurier ist es zu verdanken, dass wir davon erfahren. Auch wenn die Zeitung den mehr als beachtenswerten Bericht über die Aussagen Papiers geradezu schamhaft hinter einer Bezahlschranke versteckt. Wir haben extra ein Abo für Sie abgeschlossen, weil die Überschrift einfach zu spannend war. Und das Abo hat sich gelohnt.


    : https://reitschuster.de/post/e…achtung-des-rechtsstaats/

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  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Drohbescheide an ungeimpfte Pflegekräfte sind rechtswidrig

    Spätestens seit Beginn der Coronakrise haben viele Bundesbürger ihr Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung verloren. Umso mehr überrascht, wenn eine richterliche Entscheidung zugunsten von Klägern gegen das Maßnahmen-Regime der Regierung ausfällt.

    Im Freistaat Sachsen etwa widersetzte sich kürzlich der erste deutsche Landkreis einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Richter hatten Mitte Mai eine Klage gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen (reitschuster.de berichtete). Nun legte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach. Dessen Beschluss vom 13. Juni 2022 (Az. 1 B 28/22) zufolge dürfen Gesundheitsämter nicht durch Verwaltungsakte von Gesundheits- und Pflegepersonal Impfnachweise fordern.

    Eine ungeimpfte Zahnarzthelferin aus Flensburg wurde von ihrem Arbeitgeber aufgefordert, ihre Corona-Impfung bis zum Stichtag am 15. März dieses Jahres nachzuweisen. Die mutige Frau reagierte aber nicht. Obrigkeitsergeben benachrichtigten ihre Chefs das zuständige Gesundheitsamt, das der renitenten Dame am 28. April 2022 einen Bescheid zustellte.


    : https://reitschuster.de/post/d…raefte-sind-rechtswidrig/

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  • Hat Karlsruhes oberster Richter dunkle Flecken in der Vita?


    Die „Bild“ hat jetzt peinliche Fragen zu Harbarths Vita: „Wer waren die Gutachter, die für seine Ernennung zum Honorar-Professor (Uni Heidelberg) entscheidend waren? Ging hier alles mit rechten Dingen zu? Das Verwaltungsgericht Karlsruhe urteilte in einem Rechtsstreit, dass die Uni die Namen nennen muss. Die Uni will dagegen kämpfen und in Berufung gehen.“

    Laut der Zeitung teilte der Verwaltungsgerichtshof mit, dass in der zweiten Jahreshälfte eine Entscheidung gefällt werden soll. Woher kommt die Angst vor dem Herausrücken des Namens?

    Weiter schreibt das Blatt, Harbarth sei bei Anfragen zu seinem umstrittenen Verfassungsrichter-Dinner mit Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt am 30. Juni 2021 äußerst einsilbig: „Obwohl die heikle Corona-Politik Gesprächsthema des Abends sein sollte, wurde in den Wochen zuvor dazu angeblich fast nichts schriftlich festgehalten. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Verfassungsgericht verpflichtet war, die Fragen zu beantworten.“

    Bei Juristen löst all das Kopfschütteln aus. Der Rechtsanwalt Prof. Niko Härting sagte zu Bild: „Karlsruhe hat Nachholbedarf in Sachen Transparenz.“


    : https://reitschuster.de/post/h…nkle-flecken-in-der-vita/

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Facebook vorsätzlicher Rechtsbrecher

    Facebook/Meta Platforms darf man jetzt auch mit oberlandesgerichtlicher Billigung einen vorsätzlichen Rechtsbrecher nennen. Heute, am 07.07.2022, hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine fehlerhafte Entscheidung der Zivilkammer 22 aufgehoben und unserer Unterlassungsklage stattgegeben. Die Urteilsgründe finden für die Lösch- und Sperrpraxis des IT-Riesen sehr deutliche Worte. BILD berichtet: Klatsche vor Gericht: Facebook löscht „ohne rechtliche Grundlage“!

    Der Rechtsstreit drehte sich um ein fälschlich Napoleon zugeschriebenes Zitat, das im Netz sehr populär war und von Facebook massenhaft rechtswidrig als „Hassrede“ gelöscht wurde. Es stammt tatsächlich von Johann Joseph Görres, einem einflussreichen katholischen politischen Publizisten der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, den die Konrad-Adenauer-Stiftung auf ihrer Seite als weltanschaulichen Vorläufer der CDU einordnet. Görres ein Hassredner?

    „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“


    : https://www.achgut.com/artikel…saetzlicher_rechtsbrecher

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs () aus folgendem Grund: Copr.

  • Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre

    da könnte ich dann wohl ordentlich abkassieren, wurde schon 9 mal für jeweils 30 Tage gesperrt und alles seit dieser Pandemie und wegen Aussagen zu dieser.

    Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. (Kafka)

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  • Weil er nicht geimpft ist: Berufsverbot für Zahnarzt

    Selbst Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist mittlerweile von seinem eigenen Mantra abgewichen, dass Impfungen zuverlässig gegen Ansteckungen helfen. Im Bundestag, vor den versammelten Volksvertretern, sagte der oberste Staatsdiener in Sachen Gesundheit dieser Tage ganz offiziell: „Wir wissen darüber hinaus, dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion.“

    Diese nüchterne Tatsache, von der Corona-Maßnahmen-Kritiker seit langem überzeugt sind, ist mit Lauterbachs Eingeständnis quasi amtlich. Doch diese Erkenntnis hindert weder den Landkreis Grafschaft Bentheim noch das Verwaltungsgericht Osnabrück, absurde Entscheidungen wider besseres Wissen und jede Vernunft zu treffen. Der Landkreis verbot einem Zahnarzt zu arbeiten, weil er nicht geimpft ist; und das Gericht wies einen Eilantrag des Zahnmediziners gegen die Entscheidung zurück.

    Solche Nachrichten, ja so eine Vergewaltigung von Logik und gesundem Menschenverstand durch Behörden und Gerichte machen einen sprachlos. Das Gericht begründete laut dem Gebührensender NDR seine Entscheidung gegen den Zahnarzt damit, „dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patientinnen und Patienten stehe. Dadurch sei das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, so die Richter.“ Wie bitte? Wo doch selbst Lauterbach mittlerweile von einem „nicht wirklich guten“ Schutz der Impfung vor einer Infektion spricht.


    : https://reitschuster.de/post/w…rufsverbot-fuer-zahnarzt/

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  • da könnte ich dann wohl ordentlich abkassieren, wurde schon 9 mal für jeweils 30 Tage gesperrt und alles seit dieser Pandemie und wegen Aussagen zu dieser.

    dem Zuckerberg verweigere ich mich ja sowieso - doch heise-telepolis hat mir dauerhaft (sprich lebenslänglich) für alle seine Foren das Schreibrecht untersagt - obwohl sie mir vorher wegen angeblich unseriöser Inhalten in gesetzten Links meinerseits nur gemahnt hatten. Das ist schon recht frech und dreist - Willkür und Wahnsinn.


    Es soll wohl auf Teufel komm raus die Agenda: Bevölkerungsreduktion und Einführung von Kernenergie durchgesetzt werden; es gab dazu heute einen interessanten Artikel über den Besuch des MP von Baden-Württemberg in Kalifornien 2018 bei t-online.

  • Luxus-Verfassungsrichter: - Mit Regierungsjet zu Merkel-Dinner Zwischen 2017 und 2021:

    38 Flüge – oft auch nur von Karlsruhe nach Berlin

    Die Verfassungshüter, die die Regierung kontrollieren sollen, bekommen von dieser Regierung dicke Privilegien – in Form von Flugzeugen der Flugbereitschaft. Die Begründungen wirken absurd.

    ......Ich traute zuerst meinen Augen nicht, als ich das las. Ins 676 Kilometer entfernte Berlin mit der Flugbereitschaft? In Zeiten, in denen alle nur vom Klimaschutz und von Verminderung von Emissionen reden? In denen genau diese Richter sogar entschieden, für den Klimaschutz könne man Grundrechte einschränken – aber offenbar nicht sich selbst bei seinen Reisen

    : https://reitschuster.de/post/l…ungsjet-zu-merkel-dinner/


    Auszug aus einem der Leserbriefe, der auch meine Meinung beinhaltet:


    >>>>Was ich hier in den Kommentaren lese ist alles schön und teilweise richtig, aber geht an der Realität und den Strippenziehern zu 99% vorbei!


    Benennt endlich diejenigen, welche die Drehbücher schreiben, statt den Schauspielern die Eier an die Birne zu werfen! Die meisten haben es bis heute nicht kapiert!


    Die Rothschilds und Rockefellers haben alles unter Kontrolle! Gates, Sorros, Schwaab... <<<

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Schock-Urteil: Ärztin muss wegen Maskenattesten ins Gefängnis Erste Verurteilung zu Haftstrafe – ohne Bewährung

    Erst kürzlich habe ich hier darüber geschrieben, wie ein Asylbewerber aus Afghanistan nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens im Stadtpark von Neustrelitz das Gericht als freier Mann verlassen konnte. Weil er, der ohne Papiere einreiste, auf unter 18 Jahre geschätzt wurde, erhielt er nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in zahlreichen anderen Fällen kamen Kinderschänder und Vergewaltiger in Deutschland mit Bewährungsstrafen davon (siehe Aufzählung unten).

    So viel Milde wie der Vergewaltiger einer Elfjährigen ließen die Richter in Bayern mit einer Ärztin aus Bad Kohlgrub nicht walten. Die Frau aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen „ist wegen falscher Maskenatteste zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden“, wie der „Bayerische Rundfunk“ mitteilt: „Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sah es als erwiesen an, dass die Medizinerin im ersten Corona-Jahr 2020 in 309 Fällen Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, ohne die Patienten dafür entsprechend zu untersuchen.“ Sie erhielt neben der Gefängnisstrafe ein dreijähriges Berufsverbot.

    ‘Keinerlei Schuldeinsicht‘

    Ich kenne zahlreiche Ärzte, die der Meinung sind, dass jemand, für den die Maske eine so hohe psychische Belastung darstellt, dass er sich deswegen an einen Arzt wendet, um sich befreien zu lassen, durchaus triftige Gründe für seine Abneigung für die Mund- und Nasenbedeckung hat. Das Gericht ließ das nicht gelten. Mehr noch: „Die Strafe wurde laut Gericht vor allem deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil keinerlei Schuldeinsicht bei der Angeklagten zu erkennen gewesen sei“, heißt es in dem Bericht.

    Besonders brisant: „Die Taten fanden im ersten Corona-Jahr 2020 statt, damals galt noch die alte Rechtsordnung zu falschen Attesten“, wie der Gebührensender schreibt: „Im Zuge der Pandemie wurde der Paragraf 278 des Strafgesetzbuchs zu ‘unrichtigen Gesundheitszeugnissen‘ verschärft, er gilt in seiner Neufassung seit November 2021. Seitdem können Mediziner in ‘besonders schweren Fällen‘ sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.“


    : https://reitschuster.de/post/s…nattesten-ins-gefaengnis/

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  • das Gericht als freier Mann verlassen konnte. Weil er, der ohne Papiere einreiste, auf unter 18 Jahre geschätzt wurde, erhielt er nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in zahlreichen anderen Fällen kamen Kinderschänder und Vergewaltiger in Deutschland mit Bewährungsstrafen davon (siehe Aufzählung unten).

    So viel Milde wie der Vergewaltiger einer Elfjährigen ließen die Richter in Bayern mit einer Ärztin aus Bad Kohlgrub nicht walten. Die Frau aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen „ist wegen falscher Maskenatteste zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden“,

    Das ist im Grunde auch nachvollziehbar, wenn man weiß, dass die meisten Richter nur Angestellte einer "privaten" Bundes-Verwaltung sind - einer Verwaltung, die eben nicht für das (angebliche Staats-) Volk tätig ist. Und Angestellte tun, was man ihnen anweist - oder sie tun das von ganz alleine, weil sie gar nichts anderes mehr kennen oder wissen.

  • Corona aktuell: „Der Rechtsstaat zuckt noch“

    Erst vor wenigen Tagen …

    … habe ich [Boris Reitschuster] hier von der Verurteilung einer bayerischen Ärztin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung berichtet. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte sie verurteilt, weil sie falsche Atteste ausgestellt haben soll. Das Urteil stürzte sich auf die Annahme, dass eine Erstellung eines Attests ohne eine Untersuchung nicht möglich ist.

    Genau diese Annahme hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) zerlegt, wie die Anwaltskanzlei „Bögelein & Dr. Axmann“ mitteilt: „Die von Rechtsanwalt Mario Bögelein vertretene Angeklagte wurde in allen drei Instanzen vom Verdacht des Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor dem Amtsgericht Neumarkt, dem Landgericht Nürnberg und dem Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt die Staatskasse.“ […]


    Quelle Artikel & Zitat

    : https://www.mediagnose.de/2022…r-rechtsstaat-zuckt-noch/

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  • Ja super.:thumbup:


    Es gibt auch noch ein paar weitere interessante Urteile.

    ‼️Oberlandgericht Dresden verbietet Zwangsimpfung eines 14-jährigen Mädchens‼️

    Die getrennt lebenden Eltern stritten sich über eine Impfung gegen Covid-19 ihrer gemeinsamen Tochter. Die 14-jährige Tochter lebt bei der Mutter und hat sich gegen eine Impfung entschieden. Der Vater wollte dies nicht akzeptieren und beantragte beim Familiengericht Leipzig eine einstweilige Verfügung mit welcher er seine Tochter zur Impfung zwingen wollte.

    Das Familiengericht hat dem Antrag des Vaters leider zugestimmt und die einstweilige Verfügung erlassen.

    Die Jugendliche legte Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung ein. Sie begründete die Beschwerde damit, dass sie die Folgen der Spritze nicht abschätzen könne und wolle daher zunächst ein Beratungsgespräch mit ihrer Kinderärztin führen. Zudem berief sie sich auf ihr Persönlichkeitsrecht. Die Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren in der Lage sind über die Impfung selber zu entscheiden. Aus diesen Gründen hatte die Jugendliche mit ihrer Beschwerde beim Oberlandgericht Dresden Erfolg.

    -OLG Dresden, Beschluss 20 UF 875/21-

    Das Gericht betonte, dass bei einem 14-jährigen Mädchen entweder ihre Einwilligung in die Behandlung vorliegen oder umgekehrt festgestellt werden müsse, dass die Einsichtsfähigkeit fehle. Beides sei hier nicht gegeben. Die Dresdner Richter stellten klar, dass im Rahmen des Kindeswohls das Persönlichkeitsrecht des Mädchens geschützt werden muss. Eine Impfungen gegen den Willen des Mädchens sei rechtswidirg.

    Die Entscheidung des OLG Dresden ist sehr positiv und kann auch in vergleichbaren Fällen angewendet werden.

    Falls auch Sie als getrenntlebende Eltern ein ähnliches Problem haben oder ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils das Kind zwangsweise impfen lassen will können sie mich gerne über die E-Mail Adresse:

    christian.dahlmann @ protonmail.com

    kontaktieren. Ich helfe Ihnen dann gerne Ihr Kind vor einer Impfung zu schützen.

    Lieben Gruß


    OVG: Zwangsgeld zur Durchsetzung von Impfung nicht rechtens.

    Ein Landkreis darf eine Mitarbeiterin … nicht unter Androhung eines Zwangsgeldes zu einer Corona-Impfung bewegen.

    Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 14 ME 258/22). Damit wiesen die Richter in Lüneburg die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.Lüneburg – : 15 B 1609/22) zurück. … Der Arbeitgeber der … hatte den Landkreis darüber informiert, dass die Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis einen Impfnachweis über eine Erstimpfung innerhalb einer Frist von 14 Tagen sowie einen Impfnachweis über eine Zweitimpfung innerhalb einer Frist von weiteren 42 Tagen an. Er drohte der Antragstellerin für den Fall, dass sie der Verfügung nicht nachkomme, ein Zwangsgeld an. …

    Die Vorgehensweise des Landkreises ist im Ergebnis wegen eines Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschützte Freiwilligkeit der Impfentscheidung rechtswidrig, bestätigte das OVG.

    Die auch als „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ bezeichnete einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht begründe nämlich gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Faktisch stelle die Regelung die Betroffenen vielmehr vor die Wahl, entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität durch die Impfung einzuwilligen.


    Quelle: https://wicca.eu.com/botschaft-230-sprengung-der-impfung/

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Bevor ich es vergesse, hatte es mir extra verlinkt.

    Wenn manche jetzt denken, wie mehrfach gelesen, anderswo wie in Ö wäre alles besser, weil dort die Impfpflicht gefallen ist, der hat das neue Gesetz vielleicht noch nicht gelesen.


    Gesetzesänderung in Österreich zum Pandemiegesetz von 1950. Erstellt am 18.6.22

    Gesetz mit altem durchgestrichenen und neuem Text in rot und fett

    10980/BR der Beilagen - Änderungen im Plenum NR (parlament.gv.at)ˍ


    Interessant auch, dass mit diesem Gesetz in Ö alle Personen zu ermitteln sind, für die eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird, völlig unabhängig davon, ob eine Impfung zum Zeitpunkt der Erinnerung aufgrund einer aktuellen Genesung oder einer Kontraindikation nicht empfohlen wird, und....


    3. den Hinweis, dass die Information unabhängig davon erfolgt, ob eine Impfung zum Zeitpunkt der Erinnerung aufgrund einer aktuellen Genesung

    oder einer Kontraindikation nicht empfohlen wird, und eine Aufklärung durch einen

    Arzt nicht ersetzt wird, sowie.......


    „In Fällen unmittelbar drohender Gefahr der Weiterverbreitung kann die Absonderung auch ohne

    vorausgegangenes Verfahren und vor Erlassung eines Bescheides erfolgen. Hierüber ist innerhalb

    von 48 Stunden ein schriftlicher Bescheid zu erlassen, widrigenfalls die Absonderung endet.“


    § 7b. (1) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann bei Auftreten einer in einer

    Verordnung nach § 7 Abs. 1 angeführten anzeigepflichtigen Krankheit durch Verordnung

    Verkehrsbeschränkungen für kranke, krankheitsverdächtige oder

    ansteckungsverdächtige Personen festlegen.

    usw.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Sensations-Urteil: „Quarantäne war rechtswidrig“

    So stellen die Richter den Anwälten zufolge fest, dass es sich bei einer Isolationsanordnung um einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte handle: „Solche Freiheitseinschränkungen in Form von Isolationsanordnungen gegenüber einzelnen Bürgern lassen sich grundsätzlich nicht mit der allgemeinen Inzidenz in der Bevölkerung eines Landkreises begründen.“

    Das Fehlen epidemiologischer Erkenntnisse könne aber nicht zulasten der Grundrechtsträger, also der Bürger, gewertet werden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Gleiches gelte für die allgemein bekannte sehr hohe Arbeitsbelastung der Gesundheitsverwaltung. Unsicherheiten bei der Beurteilung des Gefahrenverdachts (also im konkreten Falle des Ansteckungsverdachts), welche auf Ermittlungsdefizite der Gesundheitsbehörde zurückzuführen seien, gingen zur deren Lasten. Mit anderen Worten: Wenn die Behörden keine genauen Erkenntnisse haben, dürfen sie nicht einfach die Bürger wegsperren.


    : https://reitschuster.de/post/s…antaene-war-rechtswidrig/

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  • Ich habe es schon länger in Beobachtung. Wenn es verabschiedet wird, erscheint es hier: Änderungen IfSG Infektionsschutzgesetz - MetaGer Proxyˍ

    Dann kann jeder es lesen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Was auf jeden Fall mit dem Gesetz Artikel 3a - Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (PfleBoG k.a.Abk.) geändert wurde, möglicherweise um sich den US-Verhältnissen anzugleichen, ist, dass die Grippeschutzimpfung ab 2023 auch in ausgewählten Apotheken durch geschulte Personen erfolgt.


    Beruhend auf § 132j - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

    gibt es basierend auf einem Modellvorhaben des RKI und des PEI einen neuen Plan.

    (1) 1Die Krankenkassen oder ihre Landesverbände haben mit Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene, wenn diese sie dazu auffordern, Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben in ausgewählten Regionen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Apotheken mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote abzuschließen.


    Das ist ein Im Befehlston verfasstes Gesetz, bei dem es nicht darum geht, ob eine Apotheke teilnehmen will. Jede Apo, die aufgefordert wird, hat teilzunehmen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber