Aktuelle Gesetze und Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums

  • Damit wir auf dem Laufenden bleiben. Auf dieser Seite geht es nicht nur, aber auch um Gesetze zu Sars-Cov2.


    : https://www.bundesgesundheitsm…tze-und-verordnungen.html


    Das aktuelle Infektionsschutzgesetz: https://www.buzer.de/IfSG.htm

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    2 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Auf Wunsch einer Userin.

    Bei Buzer werden ständig die neuesten Gesetze in den verschiedenen Bereichen veröffentlicht.

    Änderungen IfSG Infektionsschutzgesetz (buzer.de)ˍ

    Gesetze in Deutschland - Buzer.deˍ


    Ich beobachte seit Monaten immer mal wieder, welche neuen Gesetze sie ansonsten eingeführt haben und manche sind sehr irritierend.

    So ist ID2020 schon längst beschlossenes Gesetz.

    Das nennt sich ganz harmlos Registermodernisierung: https://www.bundestag.de/dokum…stermodernisierung-818730
    Jetzt steht es schon unter den neu beschlossenen Gesetzen https://www.buzer.de/gesetz/14542/index.htm
    Das gehört auch dazu: https://www.buzer.de/Identifikationsnummer-Gesetz.htm
    Die Gesetze zum Datenschutz haben schon vorher den Datenschutz weitestgehend ausgehebelt.
    3/21- Neuregelungen in der digitalen Gesundheitsversorgung
    : https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927652.pdf
    : https://www.bundestag.de/presse/hib/829496-829496

    Digitalisierung bedeutet, dass wir komplett gläsern werden und schon wenn wir ins Internet gehen werden sie wissen, wer wir sind. Auch wenn sie das wahrscheinlich jetzt auch schon erfassen können.

    Als Teil der Digitalisierung der Medizin können Ärzte ab nächstem Jahr wohl nicht einmal mehr eine Krankmeldung ausstellen, wenn sie sich nicht an der seit einigen Jahren vorangetriebenen Onlineumstellung der Systeme beteiligen und werden dahingehend seit Jahren terrorisiert. Auch scheint wahrscheinlich, dass sie unsere Daten Pharma zur Verfügung stellen.


    Daneben gibt es viele Ausarbeitungen der Regierung. Das fällt dann unter Fachinformationen und Analysen.

    Da habe ich tatsächlich eine Abhandlung/Ausarbeitung des Bundestags aus dem Juni gefunden, die sich bereits intensiv der Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19 gewidmet hat. WD-3-113-21-pdf-data.pdf (bundestag.de)ˍ

    Wie ist das möglich, da es die angeblich ja nicht geben soll.:/


    Anschließend hat die AfD einen Antrag zur Ausschließung einer Impfpflicht für Kinder gestellt Drucksache 19/32086 (bundestag.de)ˍ

    Dazu habe ich nicht viel mehr gefunden, als dass der Antrag am 25.08.21 gegen die AfD nicht abgestimmt, sondern an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.

    Am 7.9.21 findet man den Punkt dann im amtlichen Protokoll mit der Bemerkung wurde abgesetzt Deutscher Bundestag - Amtliche Protokolleˍ

    Gleichzeitig abgesetzt wurde dieser Antrag der AfD mit dem Titel Grundrechte sind auch in Corona-Zeiten keine Geimpftenrechte – Die

    Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden. https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932085.pdf


    Auch unter Fachinformation und Analysen gefunden habe ich:

    3G bzw. 2G-Regelungen in Wahllokalen sowie quantitative Grenzen für die Briefwahl WD-3-155-21-pdf-data.pdf (bundestag.de)ˍ

    Man muss ja nur suchen: Deutscher Bundestag - Sucheˍ


    Dazu kommen dann noch Anträge verschiedener Parteien, die sofern sie von der AfD kommen, in der Regel abgelehnt oder abgewürgt werden.

    Dazu kommen dann noch die vielen kleinen Anfragen der verschiedenen Parteien und deren Beantwortung.

    Zu Covid-19

    : https://dip.bundestag.de/erwei…COVID-19&op.0=AND&rows=25

    Zum Impfen

    : https://dip.bundestag.de/erwei…rm=impf*&op.0=AND&rows=25


    Natürlich auch noch die Protokolle der verschiedenen Sitzungen, die teils auch sehr interessant sind und die man ja auch wortwörtlich einsehen kann, die namentlichen Abstimmungen und Beschlüsse. Deutscher Bundestag - Das Plenargeschehen im Deutschen Bundestagˍ

    Das ist wirklich schon sehr viel und umfassend und sicherlich längst nicht alles.


    Bis 2019 hatte mich das alles noch nicht weiter interessiert, sofern es nicht in den Nachrichten gemeldet wurde, wie wahrscheinlich die Meisten von uns. Dabei war es für mich selbstverständlich im Job ständig alles auf neue Verordnungen und geänderte technische Regeln zu überprüfen. Jetzt denke ich, es schadet nichts, das im Auge zu behalten. Aber es kommt eigentlich viel zu spät. Ich bekenne mich schuldig. Ich war kein mündiger Bürger und finde das irgendwie auch ganz schön anstrengend.8)

    Aber wir können uns alle über alles informieren, denn sie machen es öffentlich vor unseren Augen.


    Aber das reicht eigentlich auch noch nicht. Denn die uns übergeordnete Behörde, die die Vorgaben macht, heißt ja EU.

    Und deren Veröffentlichung sollte man vielleicht auch noch kennen.

    https://health.ec.europa.eu/fu…althier-european-union_en

    https://health.ec.europa.eu/vaccination/overview_en

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    10 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Soweit ich das sehe, scheint es keine Gesetzesgrundlage zu geben, nach der ein AG seinen Angestellten kündigen könnte, weil er nicht geimpft ist oder sonst irgendeine Grundlage, auf der er dies fordern könnte. Die letzte Änderung des IfSG ist vom 10.9., der Artikel vom 28.9.

    : https://www.businessinsider.de…tnehmer-wissen-sollten-a/

    Von daher besteht jetzt erstmal kein Rechtsgrund, warum sich ein Beschäftigter impfen lassen müsste.

    Zudem wäre das Thema sowieso erledigt, falls man einen Test macht und aufgrund einer bereits durchgemachten Infektion immun/genesen ist.

    Mehr noch wurde die Tage darüber berichtet, dass die AG weiterhin kostenlos Tests zur Verfügung stellen müssen.


    Wenn ein Beschäftigter so unter Druck gesetzt wird sich impfen zu lassen, dass er den Druck kaum noch aushält, würde ich sagen, dass das den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

    Diese Nötigung widerspricht auch: § 612a BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)ˍ


    Hier auch noch ganz wichtig die Stellungnahme des DGB Impfen und Testen: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen | DGBˍ

    Besonders hervorzuheben:

    Zitat

    Am 10. September 2021 ist eine neue Auskunftspflicht bezüglich des Impf- oder Genesenen-Status für Beschäftigte in bestimmten Branchen in das Infektionsschutzgesetz (§ 36 Abs. 3 IfSG) eingeführt worden. Diese Regelung betrifft Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen, Ferienlagern, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Asylbewerbern- und Flüchtlingsunterkünften, sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Automatismus. Das Gesetz regelt zum einen, dass die Arbeitgeber die Auskunft nur während der Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlangen können. Das hat zur Folge, dass mit der Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite (diese ist aktuell bis zum 24. November verlängert worden) die Informationen über den Impf- oder Genesenen-Status nicht mehr verarbeitet werden können und die zuvor erhobenen Informationen unverzüglich zu löschen sind. Auf ihrer Grundlage dürfen dann keine arbeitgeberseitigen Maßnahmen ergriffen werden. Diese Neureglungen ergänzen den §,23a IfSG, der schon seit längerem Auskunftsrechte des Arbeitgebers für Bereiche wie Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Tagesklinken etc. vorsieht.


    Die die Abfrage des Impf- bzw. Genesenenstatus nach beiden Regelungen (§23a und § 36 Abs. 3 IfSG) nur zulässig, soweit dies zur Verhinderung der Übertragung von Sars-Cov2 erforderlich ist. Die letztgenannte Voraussetzung wäre dann erfüllt, wenn durch einen Impf- oder Immunschutz des Personals die Übertragung der Krankheit verhindert werden könnte.

    Also wie ich das sehe, betrifft es zum Einen nur bestimmte AG. In vielen Arbeitsbereichen kommt das überhaupt nicht zum Tragen. Zum anderen geht das rechtlich nicht so einfach. Auch hier, wie bei dem Impfdruck wegen Reisen scheint auf den vorauseilenden Bürgergehorsam gesetzt zu werden

    .

    Zudem könnte man anhand der weltweiten Nachrichten und Studien meiner Ansicht nach leicht dagegen klagen/nachweisen, dass die Verimpfung dieser Substanzen die Übertragungen nicht verhindern können.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

    8 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Gesetz zur Stärkung und Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie

    10. Dezember 2021

    : https://jahreswort.wordpress.c…g_der_impfpraevention.pdf


    Zu obigem Beitrag gibt es Gott sei Dank ein Erklärvideo - 30 Minuten von Prof. Martin Schwab


    Der Artikel 22 dieses Gesetzes ist überschrieben mit

    „Einschränkung von Grundrechten“.


    Zwei Tage nach der Vereidigung des Bundeskanzlers Olaf Scholz, trat am 10. Dezember 2021 das Gesetz zur „Stärkung der Impfprävention in Kraft“.


    Der Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab erklärt im hier geführten Interview die Bedeutung im Detail.


    : https://clubderklarenworte.de/artikel-22/

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe diesen Thread wieder geöffnet und "bereinigt".

    Die Gesetzeslage ist im Zusammenhang mit Corona einen Thread wert.


    Ich bitte aber bei den Gesetzen zum Thema Corona (IfSG u.a) zu bleiben - alles andere ist "off topic" und müsste dann verschoben oder gelöscht werden.

  • Acura-Klinik-Chef greift Lauterbach scharf an:

    "Der Mann ist psychisch ernsthaft auffällig!"



    Der Geschäftsführer der Acura-Kliniken Baden-Baden, Dirk Schmitz, attackierte Karl Lauterbach in einem offenen Brief und Interview. Die Wortwahl dabei war unmissverständlich. Darin heißt es unter anderem:


    "Im Ernst, du bist als Minister langsam ohne weitere psychiatrische Untersuchungen dauerhaft dienstunfähig. In welchem Paralleluniversum lebst du? Jedes Mal wenn wir etwas von dir hören, denken wir: So blöd kann der doch nicht sein. Stimmt nicht, es geht. Unsere Psychiater vermuten langsam das Kalkül einer gewünschten Gewöhnung deiner sozialen Umgebung an den Wahnsinn."


    Der aktuelle Facebook-Eintrag endet mit der Zusammenfassung:


    "Wer dir die Approbation gegeben hat, wissen wir nicht, wir sind uns aber sicher, der schämt sich mächtig. Deinen Professorentitel hast du dir erschlichen, weil die Professorenstelle mit der sehr spezifischen Ausschreibung von dir kam. (...) Diese Position war noch nie so unwürdig und unfähig besetzt wie heute. Und wir sagen das, obwohl wir den Vorgänger kennen."


    Zu der Person und Arbeit des amtierenden Bundesministers für Gesundheit fand Schmitz eindeutige Worte:


    "Der hat nur ein Thema, das heißt Corona und das ist Teil seines ganz persönlichen Krankheitsbildes. Der Mann ist psychisch ernsthaft auffällig."


    Den entsprechenden Artikel gibt´s hierˍ, interessant auch die Kommentare dazu unter dem Artikel.

    Dieselben Leute, die glauben, dass die Erde überbevölkert ist, sagen, sie könnten unser aller Leben retten mit einem Impfstoff!

    Und dieselben Leute, die glauben, sie könnten das Klima retten, indem sie die Sonne verdunkeln, wollen, dass wir Solarenergie nutzen!

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Seit wann kann der Vorläufer der EU eine Behörde sein ??!!

    Gründungsmitglied Walter Hallstein gruendete 1951 die EWR, ohne Boden oder Land kann es also was nicht sein.....!? Daher auch als ein Privatwirtschaftlicher Verein.

    Als aktuelles bzw. Schon länger bestehendes Beispiel ...wieso haben unter weiteren, Landratsämter Umsatzsteuernummern, diese wie bekannt, nur an Unternehmen ausgegeben werden.

    Wer soviel *angeblich* Upton Date sein will, wieso hat derjenige noch nicht gelesen, das im Bundesgesetzblatt am 29.11.2007 ausgegeben zu Bonn, auf Seite 2614 unter §2 (Verwendung litotes oder doppelte Verneinung) ...

    -> wenn das schon aufgehobene Besatzungsrecht, nochmal aufgehoben wird, bedeutet dies also was !!?

    Wiedereinführung von Besatzungsrecht.

    Einleuchtend wenn man Art.120GG liest. Die vom Bund übernommene Besatzungskosten, steht da schon seit 1948 als das GG entstand.

    Defacto gilt Handelsrecht .

    Was die Gesetze angehen ist der Geltungsbereich erstmal wichtig.

    Wasser, Luft und Land. Wenn das Land nicht genannt wird, dann gilt das Gesetz zwar, aber nur auf dem Schiff (Wasser) und in der Luft (Luftfahrzeug)...

    Und ganz zum Schluss der geänderte Personenstand seit 2009... Im Ausweis steht der Name MUSTERMANN...das wäre dann ,die juristische Person im Rechtsverkehr, ...nur biologisch sind beide personenstaende Menschen ..

    Zum Schluss ... Niemand auf der Welt gehört seiner eigenen Sprache an... Französisch oder Frankreich, chinesisch oder China, Englisch oder England, deutsch oder Deutschland...

    Einmal editiert, zuletzt von bermibs ()

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Was die Gesetze angehen ist der Geltungsbereich erstmal wichtig.

    Wasser, Luft und Land. Wenn das Land nicht genannt wird, dann gilt das Gesetz zwar, aber nur auf dem Schiff (Wasser) und in der Luft (Luftfahrzeug)...

    Stimmt, aber nur in / über internationalen Gebieten. ;)


    Betreffend D lässt das Besatzungsstatut lediglich über eben besetztem Gebiet eine vereinsähnliche Konstruktion namens Bundes-Regierung das darauf befindliche Hab und Gut sowie deren Besitzer (ist nicht dasselbe wie Eigentümer) verwalten. Aus diesem Grund müssen sich die verwalteten Leute auch in deutsch ;) an die Regeln der Verwalter halten - also auch an diese an Folter erinnernden Gesundheitsminister-Gesetze oder Verordnungen.

    Da ist es auch egal, welche Staatsbürgerschaft diese Menschen mittels ihren Personen haben.

    Hat man allerdings (s)eine echte Staatsbürgerschaft, dadurch mehr Möglichkeiten (hoheitliche Rechte), auch unter Besatzern. Wie man dazu kommt hört man unter anderen von Dr Haug dort: Beitrag #2.115▪ Infos zum Wachrütteln und nicht zur Panikmache und "Neues aus Absurdistan" beziehungsweise unter dem Überblick-Link weiter unten.

    Und ganz zum Schluss der geänderte Personenstand seit 2009... Im Ausweis steht der Name MUSTERMANN...das wäre dann ,die juristische Person im Rechtsverkehr, ...nur biologisch sind beide personenstaende Menschen ..

    Ist ja egal was man da als Mensch für seine eigene Person eintragen will, also ob dieses juristische Konstrukt Person nun noch ein Etikett männlich oder weiblich oder regenbogen oder wtf bekommt. ;)


    Auch natürliche Personen sind juristische - ohne geht in den herrschenden Rechtskreisen, egal ob pro oder gegen Menschen, nichts. Deshalb: Jedem Menschen, der seine juristisch natürliche Person in diesen zum Teil internationalen Rechtskreisen ablegen / aufgeben will, sollte klar sein, dass er damit nicht nur kein verwalteter Person-Besitzer unter Besatzern mehr ist, sondern sogar echt staatenlos wird und letztlich wie anno dazumal umgangssprachlich vogelfrei wird, also ohne Rechte, Status bürgerlicher Tot: https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerlicher_Tod - mit allen Nachteilen, aber ohne auch nur einen einzigen Vorteil.

    Da viele Länder noch besetzt oder anders hoheitlich handlungsunfähig sind, also in D zum Beispiel die letzte ratifizierte Verfassung nicht angewendet werden kann, gilt das auch in deutsch. ;)

    Guten aktuellen Überblick mit Beispielen dazu von Matthias Weidner bei Jo Conrad: https://bewusst.tv/kann-der-ve…r-person-zum-tod-fuehren/

    Seit wann kann der Vorläufer der EU eine Behörde sein ??!!

    Die EU war und ist ein vereinsähnliches Konstrukt und agiert unter anderem im Handelsrecht, aber nicht nur. Eine quasi Verstaatlichung scheiterte bisher: https://de.wikipedia.org/wiki/…ine_Verfassung_für_Europa

    und wurde durch Trickserei in einen schwebenden Zustand versetzt: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon


    Aber auch solche juristischen Personen (auch ein Verein oder eine Firma oder ein Staat ist eine solche) können hoheitliche Belange übernehmen, egal ob sie diese durch Tricks sich angeeignet oder rechtsstaatlich übertragen bekamen, zum Beispiel mittels echten und nicht geheimen oder gar manipulierten Wahlen der betroffenen Bevölkerung/en.

    3 Mal editiert, zuletzt von bermibs ()