Anzeige gegen Nancy Faeser! Rechtswidrige Drohungen zur Verhinderung von Protesten?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sorgte mit ihren Äußerungen hinsichtlich möglicher Massenproteste gegen die Preisexplosionen für einige Empörung: Ihre Behauptungen, dass entsprechende Demonstrationen von sogenannten “Rechtsextremen” unterwandert würden, sollten scheinbar als Abschreckung dienen, damit Bürger gar nicht erst auf die Straße gehen. Für den Chefredakteur des Online-Portals Deutschland-Kurier ist das Nötigung: Er erstattete Anzeige gegen Faeser. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Dem Mainstream ist das keine Meldung wert.
Der Deutschland-Kurier berichtete am 9. August:
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Amt eingeleitet. Hintergrund sind möglicherweise rechtswidrige Äußerungen der SPD-Politikerin mit Blick auf ein mögliches Protestgeschehen im Herbst und Winter gegen die hohe Inflation und die explodierenden Energiepreise. Der Chefredakteur des Online-Portals Deutschland-Kurier, David Bendels, hatte Faeser zuvor angezeigt.
Wie Bendels mitteilte, richtet sich seine Strafanzeige gegen Faeser in deren amtlicher Eigenschaft als Bundesministerin des Innern und für Heimat. Die Anschuldigung lautet dem Chefredakteur des Deutschland-Kuriers zufolge auf Nötigung gemäß § 240 des Strafgesetzbuches (StGB). Der offensichtliche Missbrauch der Amtsstellung durch die Beschuldigte komme erschwerend hinzu.
Bendels wirft Faeser konkret vor, sie habe sich mit ihren öffentlichen Warnungen in Bezug auf mögliche Proteste insoweit strafbar gemacht, als die Innenministerin zu einer Unterlassung gemäß §240 StGB Absatz 1 genötigt habe, indem Bürger durch Androhungen, massive Einschüchterung und Verunglimpfungen von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgehalten werden sollten, etwa, um gegen die hohe Inflation und die explodierenden Energiepreise zu protestieren. Bendels wies darauf hin, dass auch der Versuch strafbar sei.