„Pandemie“: Deutschland geht in die Verlängerung
Sie haben es wirklich getan: Auch ganz ohne Bedrohungslage ist der Entwurf für ein neues „Infektionsschutzgesetz“ vom Bundestag beschlossen worden. Antikörper, Durchseuchung, Herdenimmunität – das sind Begriffe für den Rest der Welt.
Auf seiner postpandemischen Geisterfahrt gibt Deutschland noch einmal richtig Gas: Während unsere europäischen Nachbarn dem Maßnahmenterror längst gänzlich entsagt haben, zwingt die Ampel-Koalition, maßgeblich auf Betreiben des Endemieleugners Karl Lauterbach, den Bürgern ein weiteres halbes Jahr mit wieder verschärften Corona-Regeln auf.
Es ist natürlich nur zu unserem Besten, was Lauterbach und Justizminister Marco „Alle Maßnahmen enden am 20. März 2022“ Buschmann ausgekungelt haben:
FDP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen, und nun auch im Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken muss ein negativer Test vorgelegt werden; Landesparlamente können (und werden, darauf können wir Gift nehmen) darüber hinaus Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants verhängen, an Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Auch Maskenpflichten in Schulen sind wieder möglich, ebenso wie bei Outdoor-Veranstaltungen, dazu „Hygienekonzepte“ für Betriebe und andere Einrichtungen sowie Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen. Sollte der Bundestag noch einmal eine „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen, gern auch wieder eine gefühlte, sind laut § 28a und § 28b IfSG auch wieder – entgegen Buschmanns Beteuerungen – Schulschließungen und Lockdowns möglich.