Dem möchte ich widersprechen. Bei meiner ersten Kündigungsschutzklage hatte ich keine Versicherung und das Recht in Anspruch genommen, das jeder die Möglichkeit hat über Prozesskostenhilfe zu klagen.
ich wollte nicht klagen. Ich wollte nur rechtlich einwandfrei kündigen, und habe mir deshalb auf die schnelle einen Anwalt dort in Schwaben gesucht. Wieviele Arbeitnehmer wissen von dieser Prozesskostenbeihilfe? Ich wusste nichts davon. Mein Fachgebiet ist Anlagen zu berechnen, planen und auszulegen, neue Verfahren auszudenken, nebst vielen Programmen bis zu 3D-Planungstools, Vorschriften und Normen (DIN, USDA 3A, HACCP, ANSI, KKS u.v.m.). Nun auch noch Jura? Wann? Während der Autofahrt bei gepflegten 150 km/h beim Pendeln? Zudem hört sich Beihilfe nach Anteilen an. Wenn dir Hunderttausende Euro an Kosten drohen sind auch 10% zu viel. Ich bleibe dabei. Entweder Geld verdienen oder Recht sprechen. Beides Zusammen geht nur sehr selten. Und gehe bitte nicht von den vielen "organisierten" Arbeitnehmern im Westen aus. Im Osten ist das ein ganz kleiner Anteil, der von Gewerkschaftsseite Hilfe erwarten kann.
Und insgesamt kommt es in dem meisten Fällen sehr auf die Qualität des Anwalts an.
und auch da war der Westanwalt die falsche Wahl. Die Ostanwälte wussten über die neuen Vorschriften und Gesetze, speziell die Leiharbeit betreffend besser Bescheid, weil die die vielen Änderungen in dem Jahrzehnt seit 1990 gewohnt waren. Die Annahme und Auskunft des schwäbischen Anwalts war schlichtweg falsch. Das Gesetzt sagt bezüglich Gleitzeit, dass diese nur ausgezahlt werden muss wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist. Der einzige Arbeitgeber bei dem ich unter Tarif arbeitete war die Leihbude und nach diesem Tarifvertrag waren die Bedingungen schlechter als ohne. Die Trafifverträge der IgZ und dieser christlichen Gewerkschaft fast ohne Mitglieder waren ein Hohn für jeden Arbeitnehmer.