Impfpflicht - Widerstand - Infos

  • Ich verstehe Dirk vollkommen. Es sind letztlich die Bücher von Kevin Galalae, die mich das haben vollständig erkennen lassen.

    Es wird nichts eingeführt, über dessen Folgen man nicht vorher genau Bescheid weiß. Hier würde ich als Beispiel auch Flourid nennen, das in fast jeder Zahncreme enthalten ist und mittlerweile nach Leitlinie schon Kleinkinder bekommen. Seit vielen Jahren wird auch Trinkwasser in der USA flouridiert.

    Das, was in der nachfolgend geposteten Studie steht, war längst bekannt und wurde bereits in älteren Büchern von Galalae als Maßnahme zur Eindämmung der Fruchtbarkeit der Menschen nach dem letzten WK kritisiert. Du kannst dir gerne mal die vielen Studien zu Flouriden ansehen.

    Pubmed hat auch eine Suchfunktion. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7261729/


    Auch das folgt genauso wie Aluminium in Deo, Bisphenol A in Plastikflaschen und vielem anderen, und viele andere schädliche Chemikalien einem klaren Ziel, das mit Gesunderhaltung der Menschen nichts zu tun hat.

    Da ist das was jetzt passiert, wie sie über alles in vollkommener Ignoranz hinweggehen und sogar die vulnerablen Gruppen, Schwerkranke und Schwangere gezielt als Zielgruppen der experimentellen Substanzen auswählen in meinen Augen einfach nur das erste Mal, dass sie es absolut unverhüllt und offen zeigen.


    Mittlerweile wurden zum Ausstieg aus Glyphosat übrigens auch 2 bereits verbotene toxische Pflanzenschutzmittel mit Ausnahmegenehmigung zugelassen.

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Newsletter für Vitalstoffe von René Gräber

  • Kommen Lager für positiv Getestete? China als Modell für Deutschland?

    Ein internes Strategiepapier der Corona-Taskforce aus dem Innenministerium sieht unter anderem die Einrichtung von Quarantäne-Lagern für positiv Getestete vor („Isolations-Zentren“). Häusliche Quarantäne, so heißt es in dem Papier aus dem Jahr 2020, solle die Ausnahme sein. Viele Punkte aus dem Dokument sind bereits umgesetzt in Deutschland. Es sieht bei der Bekämpfung von Corona eine Orientierung an den Methoden der kommunistischen Diktatur in China vor. Ein Whistleblower im Ministerium hat das Papier der Journalistin und Anthropologin Aya Velasquez zugespielt. Die großen Medien ignorieren die Enthüllung weitgehend. Die Gesellschaft sei 2020 offenbar noch nicht reif gewesen für die weitreichenden, erschreckenden Pläne aus dem Papier, glaubt Velasquez. Heute könne das anders aussehen – die Gesellschaft sei durch das ständige Schüren von Angst und Panik weichgekocht. In Australien gibt es bereits Quarantäne-Lager. Velasquez fürchtet ein Abgleiten Deutschlands in chinesische Verhältnisse mit digitaler Überwachung. Sehen Sie sich hier mein Interview mit der Anthropologin über das Innenministeriums-Papier an.


    : https://reitschuster.de/post/k…-modell-fuer-deutschland/

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  • Karlsruhe schließt Ungeimpfte aus – und geht sogar noch weiter

    2G-Plus-Plus eingeführt. - Das Verfassungsgericht sollte über jeden Zweifel an seiner Neutralität erhaben sein, und seine Sitzungen öffentlich. Aktuell scheint das Gericht alles zu tun, um sein Ansehen endgültig zu ruinieren.

    Um in das oberste Gericht zu kommen, reicht künftig selbst ein 2G-Plus nicht mehr aus. Das heißt, selbst Geimpfte und Genesene mit einem normalen Antigen-Test kommen nicht mehr in die heiligen Hallen – wie das bei einem klassischen „2G-Plus“ der Fall ist. Alle, die an Verhandlungstagen das Gerichtsgebäude betreten wollen, müssen neben einem Impf- oder Genesenen-Zertifikat auch noch den Nachweis eines negativen PCR-Tests vorlegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.

    : https://reitschuster.de/post/k…ona-hochsicherheitstrakt/

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Kann es sein, dass es sich hier um eine Falschmeldung und Panikmache handelt, denn das ist auf der Seite des BVG nicht zu finden. Hab gerade nachgeschaut. Ich verstehe es so, dass es ausreicht, wenn man einen Test vorzeigen kann, und man nicht unbedingt geimpft sein muss. Dort kann man Folgendes lesen:

    Zitat

    Gerichtsfremden Personen ist im Wege der Einlasskontrolle beim Betreten des Bundesverfassungsgerichts der Zugang in das Gerichtsgebäude zu verwehren, wenn diese weder einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis, noch einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3, Nr. 5, oder Nr. 7 der COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung vorzeigen können. Testnachweise in Form eines Antigen-Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt, beim PCR-Test maximal 48 Stunden sein.



    bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Anordnung-des-Praesidenten/Anordnung-des-Praesidenten_node.html

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  • Nur: auch ohne Impfschäden stünden diese Impfungen in keinem Verhältnis zu den weltweit medial propagierten und völlig übertriebenen Gefahren durch ein wie auch immer belegtes Corona-Virus; sie dienen nicht der Gesundheit der vielen Menschen.


    (nebenbei ein Boulevard-blättchen aus Colonia beweint heute den Klabauterbach und den Biontech-Gründer aus Köln wegen der Demos gegen die geplante Impfpflicht dafür, dass diese beiden armen Menschen so viel Hass ertragen müssen)


    Und: die kirchlichen Institutionen haben leider vielen Menschen beigebracht, ohne zu hinterfragen, was ihnen gepredigt wird, zu gehorchen. Im Hintergrund wurden viele organisatorische Änderungen hinsichtlich der ärztlichen Versorgung durchgeführt - habe es selbst teilweise zwar gespürt, aber nicht klar gesehen, was gemacht wurde; so wurden z. B. einige radiologische, und orthopädische Zentren vernetzt als Radiologie 360 Grad in ... und die Qualität wurde schlechter.

  • Kann es sein, dass es sich hier um eine Falschmeldung und Panikmache handelt, denn das ist auf der Seite des BVG nicht zu finden.

    Zuerst dachte ich auch, daß kann nur Satire sein, doch Herrn Reitschuster's Beiträgen vertraue ich. Er recherchiert sehr gut.


    Und hier die "Anordnung"


    Anordnung des Präsidenten vom 1. Dezember 2021 zum Betreten des Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts durch gerichtsfremde Personen


    bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Anordnung-des-Praesidenten/Anordnung-des-Praesidenten_node.html


    Und hier noch ein Bericht:

    Demokratisches Organversagen

    Angesichts der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellt sich die Frage, wessen Interessen es dient.

    : https://www.rubikon.news/artik…okratisches-organversagen

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  • 22,8 Millionen Deutsche sind nicht gegen Covid-19 geimpft.

    Mit harten gesellschaftlichen Einschränkungen will man sie dazu bewegen, sich doch noch die Anti-Covid-Spritze abzuholen.

    Bei manchen wirkt der Druck - andere ziehen sich zurück in neue "Impfgegner-Communities

    focus.de/politik/deutschland/jobboersen-partnerportale-studentengruppen-verbaende-jobboersen-anzeigen-online-braut-sich-ein-impfgegner-universum-zusammen_id_24510610.html


    LG

    Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.

    Dort treffen wir uns.

    "(Rumi)"

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  • Zuerst dachte ich auch, daß kann nur Satire sein, doch Herrn Reitschuster's Beiträgen vertraue ich. Er recherchiert sehr gut.

    Und hier die "Anordnung"

    Anordnung des Präsidenten vom 1. Dezember 2021 zum Betreten des Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts durch gerichtsfremde Personen

    bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Anordnung-des-Praesidenten/Anordnung-des-Praesidenten_node.html

    Ja aber da steht doch nur, was Vielehobbys gepostet hat. Gerichtsfremden Personen ist im Wege der Einlasskontrolle beim Betreten des Bundesverfassungsgerichts der Zugang in das Gerichtsgebäude zu verwehren, wenn diese weder einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis, noch einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3, Nr. 5, oder Nr. 7 der COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung vorzeigen können. Testnachweise in Form eines Antigen-Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt, beim PCR-Test maximal 48 Stunden sein.


    Von 2G Plus eingeführt steht da doch gar nichts. Wo liest du denn das?

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Dann bleibt es dennoch seltsam, dass man bei diesem Gericht auf der Homepage eben was anderes findet.

    Viel schlimmer ist aber:

    „Auf das höchste deutsche Gericht kann sich nur einer noch verlassen: die Bundesregierung“ faßt dies Fatina Keilani auf NZZ Online zusammen.

    Trotz der Gewaltenteilung habe „ein gemeinsames obrigkeitsstaatliches Wir“ am Ende der Prozesse gestanden, resümierte Stefan Aust in der Welt. Und selbst in der sonst so regierungsfrommen Zeit beschlich Heinrich Wefing merkliches Unwohlsein: die Richter hätten eine neue grundrechtliche Freiheit in den Mittelpunkt ihrer Entscheidung gestellt, die „Freiheit der Politik“.

    : https://www.anonymousnews.org/…keit-der-chinesische-weg/

    Wenn gegen die ethischen Regeln des Nürnberger Kodex verstossen wird, indem man vorhandene wirksame Heilmittel, Medikamente und Vorsorgemaßnahmen unterdrückt, um ungeprüfte experimentelle gentechnische Substanzen verimpfen zu können, sind wir bei Alarmstufe Rot.

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  • Lissy, Reitschuster bezieht sich auf einen Artikel von "Focus " und dem anderen Wurschtblatt von Rheinland-Pfalz würde ich auch nicht trauen. Fakt ist, dass es auf der Webseite vom Bundesverfassungsgericht anders steht, so wie Vielehobbys und auch Die Mama schon geschrieben haben. Überzeuge dich selbst und schau doch einfach mal auf deren Seite nach.

  • Auf Focus online finde ich nichts, ich glaube im Moment eher der Recherche von Reitschuster als der Website des Bundesverfassungsgerichts.


    Und hier auch nachzulesen, wenn man will:


    2G++ am Bundesverfassungsgericht

    Die strengsten Coronaregeln der Republik 3G, 2G, 2G plus?


    Das höchste deutsche Gericht setzt noch einen drauf und verlangt 2G plus plus für seine nächste Verhandlung. Für alle, ohne Wenn und Aber. Das ist auch ein Signal nach außen.


    spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-die-strengsten-corona-regeln-der-republik-mit-2g-a-5710aa05-0e13-46c5-a382-f30a5490d70e

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  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber

  • Ich denke mal, daß er gut recherchiert hat. Auch Spiegel bringt den Hinweis. Die Aktualisierung der Website des Bundesverfassungsgerichts wird wohl noch eine Weile dauern;) (siehe meinen Beitrag #274).

  • Hallo,


    ich wollte mitteilen, in den USA ging die über Joe Biden veranlasste Impfpflicht nicht durch.


    Von der Leyen (Präsidentin der EU-Kommission) vertuscht SMS und den E-Mail-Verkehr um Milliardendeal mit Pfizer/Biontech.


    EU-Behörde und von der Leyen verweigern Auskunft über Pfizer-SMS-Deal — RT DEˍ


    Außerdem bitte ich noch dieses ausführliche Video anzusehen,


    : https://www.facebook.com/siche…/videos/1065677020640571/


    Bei der mRNA-Applikation handelt es sich noch nicht einmal um eine Impfung!

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  • Impfplicht ist weder gottgegeben noch sinnvoll


    Mit Pauken und Trompeten führt sich die neue Regierung ein! Die repressive Regierungsform findet ohne Schwierigkeiten den Anschluss an das Merkelsystem. Ganz im Gegenteil üben sie sich im Übertreffen an Maßnahmen der alten Regierung. Blitzschnell hat die gesetzgebende Legislative die Impfpflicht im Bundestag und später vom Bundesrat festschreiben lassen. Anscheinend gibt es in diesem Land keine anderen Probleme als Corona und die Impfpflicht. Diese soll nun dazu herhalten den Umschwung im Impfverhalten der Ungeimpften zu ändern und so ganz nebenbei sollen auch vulnerable Gruppen besser geschützt werden.


    Um die Impfpflicht salonfähig zu machen geht man in gewohnter Salamitaktik vor. Die Impfpflicht wird vorläufig nur für die Bediensteten im Gesundheits- und Pflegewesen durchgeführt, heisst, alle die Personen die Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, etc. betreten, müssen geimpft sein. Vom Arzt über Pfleger, Putzfrau, Zulieferer, Handwerker und Besucher! Ab 15. März 2022 muss jede Person mindestens zweifach geimpft und/oder geboostert sein. Wer keinen Vollschutz hat, darf nicht hinein in die heiligen Hallen dieser Einrichtungen. Was passiert eigentlich mit Personen, die ungeimpft diese Kranken- und Pflegeeinrichtungen dringend benötigen? Ganz klar, wer diese Dienstleistung braucht muss folgerichtig ebenso geimpft sein, denn jeder Ungeimpfte ist vordergründig ein Täter! Vermutlich kann er erst dann aufgenommen werde, wenn er vollständigen Impfschutz hat. Es wäre ja verheerend, wenn ein Ungeimpfter beispielsweise nach Unfall im Krankenhaus aufgenommen würde und dort seine „Virenlasten“ verteilt.


    Bemerkenswert ist allerdings, dass selbst die zigfach Geimpften sich genauso infizieren und Dritte damit anstecken können. Dazu muss dann auch noch die verantwortliche Person für diese Ungeheuerlichkeit identifiziert werden um sie aus dem erlauchten Kreis auszuschließen. Dazu benötigt man Detektive und Testungen.


    Genau genommen brauchen wir auch eine Änderung des Strafgesetzbuches, beziehungsweise wir brauchen zwei, denn jede Straftat eines Ungeimpften kann niemals mit der eines Geimpften gleichgesetzt werden. Wer ungeimpft und damit von zuhause aus Straftäter ist, kann niemals so behandelt werden wie ein Geimpfter!


    Da vom Gesellschaftsprinzip alle gleich zu behandeln sind gibt es nur einen Ausweg:


    IMPFPFLICHT FÜR ALLE!!!


    Spätestens im Herbst 2022 werden wir diesen entscheidenden Punkt erreicht haben. Immer treten im Herbst die Erkältungsviren in Massen auf und verunreinigen die Bevölkerung. Die Inzidenzen steigen ins Uferlose und wieder ist das Gesundheits- system überfordert. Da gibt es dann nur noch einen Weg der Abhilfe, Jeder auch wirklich Jeder ist zu impfen, heisst Impfpflicht für alle! Dass dann alle Geimpften sich wie die Ungeimpften wieder infizieren und das Virus an Dritte weiterreichen, ist nachrangig. Mit der Durchimpfung, ggf. auch mit Zwang, wird sichergestellt, dass zunächst alle den gleichen Status haben. Natürlich weiß man, dass auch damit das Virus nicht eliminiert wurde, doch immerhin gibt es dann wieder den Gleichheitsgrundsatz, nämlich gleiches Unrecht für alle!

  • Naturheilkunde Newsletter von Rene Gräber