Der Sachsen Verband hat eine Broschüre zusammengestellt:
"Informationsbroschüre, wie sich effektiv gegen die Coronazwangsmaßnahmen der Regierung gewehrt werden kann, wenn es juristischen Ärger gibt - z.B. bei Kontrollen oder anderen Schikanen.
Die Broschüre eignet sich perfekt zur Auslage in Geschäften, Restaurants usw., aber natürlich auch zur Verteilung an Bekannte beim nächsten Spaziergang oder anderen Zusammenkünften."
Link: https://freie-sachsen.info/wp-…oschüre-FREIESACHSEN.pdf
Inhalt:
VERHALTEN BEI 2G-KONTROLLEN
WIE LÄUFT EIN ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFAHREN?
STRAFANZEIGE? ODER SOGAR EINE HAUSDURCHSUCHUNG?
Interessant ist das Verhalten bei 2G Kontrolle:
Ihr seid als Unternehmer oder Gast von einer Kontrolle betroffen, in der überprüft werden soll, ob sich nur Geimpfte im Raum befinden. Keine Panik!
• Vor der Kontrolle müssen sich die Polizisten oder Landratsmitarbeiter ausweisen. Ihr dürft euch die Daten auf den Ausweisen notieren.
• Keine Angaben: Ihr müsst ausschließlich eure Personalien nennen. Da es sich bei der Kontrolle um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit handelt, hat jeder Betroffene, ganz gleich ob Unternehmer oder Gast, ein Aussageverweigerungsrecht. Macht davon Gebrauch, alle Angaben könnt Ihr im Nachgang noch machen.
• Nichts vorzeigen: Selbst wenn Ihr über einen Impfausweis verfügt, es gibt keine Pflicht, diesen vorzuzeigen. Denn: Selbst wenn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, könnt Ihr
eure Nachweise im Nachgang immernoch nachreichen. Je weniger kooperativ die Bürger sind, desto schwieriger wird die Arbeit für Kretschmers Leute.
• Dokumentiert den Einsatz: Es kann sein, dass die Kontrolle vor Gericht landet. Um dort auf der sicheren Seite zu sein, solltet Ihr den Einsatz mit Foto- und Videoaufnahmen dokumentieren