Manfred, habe mir das jetzt rausgesucht. Hier kann man es anhören. „indubio“ auf Apple Podcastsˍ
Zu den verfassungsrechtlichen Verstößen und den Verstößen in Bezug auf den Vertrieb nimmt schon RAin Holzeisen Beitrag #18 ausführlich Stellung.
Was von Indubio bleibt, ist in meinen Augen, jetzt Verfassungsbeschwerde gegen §20a IfSG zu erheben.
Zu den Einlassungen bei Indubio "nach einer Kündigung zu klagen" habe ich das Problem, dass ich gestern bei bitchute das Video 😡 CHEFARZT UND RESERVEOFFIZIER DR. JENS WILDBERG RUFT ZUM WIDERSTAND AUF ‼️ gesehen habe. Hatte gestern darauf verzichtet es zu posten, da er auch Eigenwerbung für sein vorhandenes Onlineportal macht. Aber egal. https://www.bitchute.com/video/UKEsqJVzfKkP/
Dr. Wildberg dachte auch, sie werden gekündigt werden und können dann zur AfA. Aber nein. Sie haben vor, die Menschen am langen Arm verhungern zu lassen, denn wie er sagt, haben sie gar nicht vor die ungeimpften Mitarbeiter zu kündigen.
Nach seinen Informationen werden sie die Angestellten unbezahlt beurlauben und ihnen mitteilen, dass sie ungeimpft nicht mehr auf die Arbeit kommen dürfen. Was erstmal bedeutet, dass sie in Folge angestellt, aber unbezahlt zuhause sitzen werden.
Was gleichzeitig aber auch bedeutet, dass sie wenn sie nicht selbst kündigen auch keine Krankenversicherung haben werden bzw. diese nicht weiterbezahlt werden wird. Heißt, sie wollen genau das machen, was sie z.B. bereits in Italien machen.