Eine Zensur findet nicht statt! Das war gestern!
Autor Vera Lengsfeld Veröffentlicht am 23. Dezember 2021
Heute ist der Artikel 5 des immer noch geltenden Grundgesetzes unseres Landes formal noch gültig, de facto aber außer Kraft gesetzt. Die Verfahrensweise ist neu und besonders perfide. Nicht mehr der Staat verbietet etwas, sondern er verlangt, das Privatunternehmen diese Zensur vornehmen. Ob es wirklich Kanzlerin Merkel war, die auf diese Idee kam, kann ich nicht sagen. Aber seit ihrem legendären Gespräch von 2015 mit Marc Zuckerberg am Rande des UNO-Nachhaltigkeitsgipfels in New York, das wegen eines versehentlich nicht abgeschalteten Mikrophons der Öffentlichkeit bekannt wurde, war klar, was auf uns zukommt. Merkel sprach Zuckerberg damals auf der Regierung unliebsame Posts auf Facebook, genannt rassistische Hetze, an. Zuckerberg sicherte der Kanzlerin zu, dass sich sein Unternehmen um eine schärfere Kontrolle kümmern werde. „Ich denke, daran müssen wir arbeiten“, erklärte er. Seitdem löscht Facebook, dass die Tasten glühen. Was „rassistische Hetze“ ist, bestimmt nicht mehr ein Gericht, sondern Facebook. Inzwischen sind viele soziale Netzwerke dieser Praxis gefolgt. Wie willkürlich dabei vorgegangen wird und statt strafbarer Inhalte legitime Meinungsäußerungen, sofern sie regierungskritisch sind, gelöscht werden, beweisen die zahlreichen Niederlagen von Facebook und anderen sozialen Netzwerken vor Gericht, nach denen gelöschte Inhalte wieder zugänglich gemacht werden mussten.